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Gewalt gegen Frauen und Kinder

Gewalt gegen Frauen und Kinder in der Partnerschaft und Familie ist keine Privatangelegenheit. Wenn Frauen und Kinder, körperlich und/oder sexuell misshandelt, eingesperrt oder psychisch unter Druck gesetzt werden, sind dies keine „familiären Angelegenheiten“ mehr, sondern Straftaten. Hilfe und Unterstützung ist nötig.

 

Häusliche Gewalt und Stalking

 Wenn die Polizei gerufen wird, können folgende Maßnahmen eingeleitet werden:
der Täter kann der Wohnung verwiesen werden,

 

  • der Täter kann in Polizeigewahrsam genommen werden,
  • es kann Strafanzeige wegen Körperverletzung, Nötigung oder vergleichbaren Straftaten gestellt werden

Seit dem 1. Januar 2002 ist das Gewaltschutzgesetz in Kraft. Danach können auf Antrag des Opfers vom Gericht folgende Schutzmaßnahmen erlassen werden:

  • die gemeinsam genutzte Wohnung kann dem Opfer zur alleinigen Nutzung überlassen werden,
  • der Täter darf sich nicht in der Wohnung oder in einem bestimmten Umkreis der Wohnung aufhalten,
  • der Täter darf keinen Kontakt zum Opfer aufnehmen.


Wer Opfer häuslicher Gewalt wird, sollte:

  • sofort ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen und die Verletzungen attestieren lassen,
  • den Tathergang schriftlich festhalten,
  • gezielte Hilfe und Beistand suchen, bei Freunden/ Vertrauenspersonen, der Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinde, den Interventionsstellen sowie Frauenhäusern und deren Beratungsstellen.

Misshandelte Frauen und ihre Kinder können zu jeder Tages- und Nachtzeit eine geschützte Unterbringung und Hilfe in Frauenhäusern bekommen. Es wird ein eigener Wohnbereich zur Verfügung gestellt, und sie erhalten individuelle Beratung und Unterstützung bei der Kinderbetreuung oder bei Wohnungssuche zur rechtlichen Beratung. Diese Hilfe und Unterstützung ist nicht an einen Frauenhausaufenthalt gebunden. Sie erfolgt auch außerhalb des Frauenhauses und auch anonym. Die Mitarbeiterinnen unterliegen hinsichtlich der ihnen dabei mitgeteilten persönlichen Verhältnisse und Probleme einer Schweigepflicht.
Landesweit beraten vier Interventionsstellen in Dessau, Halle, Magdeburg und Stendal zu zivilrechtlichen Schutzmöglichkeiten bei häuslicher Gewalt. Nachdem die Polizei bei häuslicher Gewalt eingegriffen hat, informieren die Beamten und Beamtinnen die zuständige Interventionsstelle (das Einverständnis der/des Betroffenen vorausgesetzt) und diese nimmt dann umgehend Kontakt mit der/dem Betroffenen auf.

Die Interventionsstellen übernehmen Aufgaben der Krisenintervention, informieren über rechtliche Möglichkeiten, begleiten Betroffene bei notwendigen Antragstellungen oder vermitteln auf Wunsch an weiterführende Beratungs- und Unterstützungsangebote. Das Angebot der Interventionsstellen steht allen betroffenen Frauen und Männern ebenso deren Angehörigen, Freunden und Bekannten zur Verfügung. Die Mitarbeiterinnen unterliegen hinsichtlich der ihnen dabei mitgeteiltenpersönlichen Probleme der Schweigepflicht.

Landesintervention und -koordination bei häuslicher Gewalt und Stalking...

"Ausblick", eine Broschüre des Ministeriums für Justiz ...

Sexueller oder / und körperlicher Missbrauch

Mädchen, Jungen und Frauen, die sexuell und / oder körperlich missbraucht wurden, können sich in Sachsen-Anhalt an vier Beratungsstellen für Opfer sexualisierter Gewalt wenden. Diese existieren in Halle, Dessau, Magdeburg und Stendal und bieten Beratung und Unterstützung an. Es werden Schutzmöglichkeiten für die Betroffenen besprochen und gemeinsam nach individuellen Lösungen gesucht, um die physische und psychische Gesundheit wiederherzustellen oder zu stabilisieren. Die Mitarbeiterinnen unterliegen hinsichtlich der ihnen dabei mitgeteilten persönlichen Verhältnisse und Probleme der Schweigepflicht.

Kontaktadressen zu den Frauenhäusern und ambulanten Beratungsstellen...