Rundfunkbeitrag
Im Januar 2013 wurde aus der Rundfunkgebühr der Rundfunkbeitrag. Mit dem neuen Finanzierungsmodell ergeben sich verschiedene Veränderungen. Pro Wohnung ist nur noch ein einheitlicher Beitrag zu zahlen – egal wie viele Menschen dort leben und welche Rundfunkgeräte sie haben. Zudem deckt der neue Beitrag alle Angebote auf allen Verbreitungswegen ab. Es wird nicht mehr zwischen Radio, Fernseher und Computer unterschieden. Der Rundfunkbeitrag beträgt 17,98 Euro. Nach wie vor besteht die Möglichkeit, einen ermäßigten Beitrag zu zahlen oder sich vollständig befreien zu lassen. Dies gilt für Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder BAföG und für taubblinde Menschen. Menschen mit Behinderung, denen das Merkzeichen „RF” im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, beteiligen sich mit einem reduzierten Beitrag an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Programms. Sie zahlen ein Drittel des Beitrags – 5,99 Euro pro Monat.
Merkblätter und Antragsformulare für eine Befreiung oder Ermäßigung finden Sie im Bürgerservice Sachsen-Anhalt.