Unterstützung für Menschen mit Behinderungen
Nachteilsausgleiche

Schwerbehinderte Menschen mit einem festgestellten Grad der Behinderung von wenigstens 50 haben entsprechend der Art und dem Grad ihrer Behinderung Anspruch auf bestimmte Nachteilsausgleiche. Bedingung ist, dass die Schwerbehinderteneigenschaft und weitere Voraussetzungen durch einen Schwerbehindertenausweis nachgewiesen werden können. Einige im Einzelfall zuerkannte Merkzeichen berechtigen zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen. Schwerbehinderte Menschen haben einen Anspruch auf steuerliche Vergünstigungen z.B. bei der Einkommen- und Lohnsteuer.
Für Menschen mit Behinderungen sind die Lebenshaltungskosten meist vergleichsweise hoch. Wegen dieser außergewöhnlichen Belastungen, wird auf Antrag ein Pauschbetrag von den Einkünften (bei Ehepartnern für jede Person mit Behinderungen) abgezogen, dessen Höhe sich nach dem Grad der Behinderung richtet.
Weitere Informationen finden Sie beim Landesverwaltungsamt ...
Landesblindengeld
Das Landesblindengeld ist eine freiwillige soziale Leistung des Landes Sachsen-Anhalt an Betroffene. Die Leistung dient dem Ausgleich eines individuellen Mehrbedarfs blinder Menschen. Das Blinden- und Gehörlosengeld wird einkommens- und vermögensunabhängig gewährt.
Weitere Informationen finden Sie beim Landesverwaltungsamt ...
Behindertengleichstellungsgesetz
Sachsen-Anhalt hat im Jahr 2001 als erstes ostdeutsches Bundesland ein Behindertengleichstellungsgesetz verabschiedet. Anliegen des Gesetzes war, das im Grundgesetz verankerte Diskriminierungs- und Benachteiligungsverbot für Menschen mit Behinderung durch Landesrecht zu untermauern und zu konkretisieren. Als 2009 die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen in Kraft trat, wurde in Sachsen-Anhalt ein Behindertengleichstellungsgesetz verabschiedet. Dieses geht in seiner Wirkung weit über das erste Gesetz hinaus. Erstmalig in Deutschland wurde die Inklusion verankert, wie auch die Verpflichtung zur Vorhaltung angemessener Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen. Das können z.B. behindertengerechte Bauweisen oder akustische Signale an Ampeln sein.
Während früher lediglich die Diskriminierung umfassend verboten war, gilt dies nun bereits für die Benachteiligung. Um die Interessen und Belange von Menschen mit Behinderungen umfassend zu berücksichtigen, wurde die Vorlage des Gleichstellungsgesetzes von der Zielgruppe selbst erstellt. Gemeinsam mit der Anfang 2012 in Kraft getretenen Verordnung zum Behindertengleichstellungsgesetz hat Sachsen-Anhalt die derzeit modernste Gesetzgebung im Behindertengleichstellungsbereich Deutschlands. In den kommenden Jahren werden die rechtlichen Vorgaben umgesetzt. Zukünftig werden Menschen mit Behinderungen darin gestärkt, gleichberechtigte Bildung zu erhalten, Arbeitsplätze in Anspruch nehmen zu können, barrierefrei am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und gleichberechtigt in Familien zu leben.
Weitere Informtionen zum Schwerbehindertenrecht in Leichter Sprache finden Sie hier ...