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Hortbetreuung

Eine Ergänzung der schulischen Betreuungsangebote bieten Einrichtungen (z.B. Horte) verschiedener Träger an. Unter sachkundiger Betreuung können die Schulkinder dort ihre Hausaufgaben erledigen. Dazu arbeiten pädagogische Fachkräfte mit der Schule zusammen.
Sachsen-Anhalt garantiert als einziges Bundesland einen ganztägigen Platz für jedes Kind vom Schuleintritt bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang.  Der gesetzliche Betreuungsanspruch beinhaltet eine Betreuung von mindestens 6 Stunden je Schultag bis 17 Uhr bzw. höchstens 18 Uhr. Die Anmeldungen erfolgen in der Regel spätestens zur Schulanmeldung oder zum Schulhalbjahr für das kommende Schuljahr. Wie bei anderen Tageseinrichtungen werden für den Hort Elternbeiträge zu den Betreuungskosten erhoben. Eine Teilnahme am Mittagessen ist in der Regel kostenpflichtig.