BAföG
Damit junge Frauen und Männer unabhängig von finanziellen Verhältnissen, eine ihren Eignungen und Fertigkeiten entsprechende Ausbildung erhalten können, bietet die Bundesregierung zusammen mit den Ländern eine finanzielle Unterstützung an. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) stellt die Leistungen elterneinkommensabhängig zur Verfügung. Förderung können erhalten Schüler und Studierende von
- weiterführenden allgemein bildenden Schulen und Berufsfachschulen einschließlich der Klassen der beruflichen Grundbildung, ab Klasse 10,
- Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen,
- Fach- und Fachoberschulklassen,
- Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs,
- höhere Fachschulen und Akademien,
- Hochschulen.
Die Frage, ob und in welcher Höhe eine Förderung nach dem BAföG in Frage kommt, kann am besten das zuständige Amt für Ausbildungsförderung beantworten. Bei Studierenden ist es in der Regel das Amt für Ausbildungsförderung im Studentenwerk der Hochschule, für den Schulbereich sind es die Ämter für Ausbildungsförderung der Kommunen und Kreise. Neben dieser Förderung gibt es die Möglichkeit, sich bei zahlreichen Stiftungen und Begabtenförderungswerken um ein Stipendium bemühen. Stipendien orientieren sich an der Höhe des BAföG-Anspruchs, müssen jedoch nicht zurück gezahlt werden. Bei einer Förderung durch die Begabtenförderungswerke ist die Finanzierung durch BAföG-Leistungen ausgeschlossen.