Versicherter Personenkreis und Versicherungsschutz
In der gesetzlichen Unfallversicherung sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie alle Auszubildenden versichert.
Darüber hinaus sind weitere Personengruppen versichert, z. B.:
- Kinder, die in Tageseinrichtungen oder durch geeignete Tagespflegepersonen betreut werden, Schüler und Studierende in Schulen und Hochschulen sowie Personen in der beruflichen Aus- und Fortbildung
- Personen, die im Interesse der Allgemeinheit tätig sind (z.B. Zeugen, Schöffen, Mitarbeiter in Hilfsorganisationen, Lebensretter, Blut-, Organ-, Gewebespender)
- Personen, die selbständig, als mitarbeitende Familienangehörige oder als abhängig Beschäftigte in der Landwirtschaft arbeiten
- Arbeitslose, wenn sie auf Aufforderung der Arbeitsagentur die Agentur oder eine andere Stelle aufsuchen
- Pflegepersonen
- bestimmte ehrenamtlich tätige Personen (z.B. Unglückshelfer)
- Personen in der Rehabilitation (z.B. bei Krankenhausaufenthalt).
Unternehmer können sich freiwillig versichern, wenn sie nicht schon durch Gesetz oder Satzung pflichtversichert sind.
Der unfallversicherungsrechtliche Schutz bürgerschaftlich Engagierter wurde zum 01.01.2005 gesetzlich erweitert. Seit dem 01.01.2008 sind weitere bürgerschaftlich Engagierte gemäß Satzung der Unfallkasse Sachsen-Anhalt versichert.
Versichert sind Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten.