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Betreuung und Pflege zu Hause

Der Vorrang der ambulanten vor der teil- oder vollstationären Pflege ist ein gesetzlicher Auftrag. Pflegebedürftigkeit muss nicht Isolation, Vereinsamung oder Heimunterbringung bedeuten. Im Land stehen ca. 530 ambulante Pflegedienste bereit, um Pflegebedürftige zu Hause zu versorgen.

Neben Krankenbehandlung, Pflege und Hauswirtschaftshilfe bieten sie viele weitere Leistungen an, die das Leben zu Hause ermöglichen und soziale oder kulturelle Kontakte schaffen.

Einen Überblick über die ambulanten Pflegedienste im Land gibt es bei den Pflegekassen.