Gesetzliche Krankenkassen
Die gesetzliche Krankenversicherung wird von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, den Krankenkassen, durchgeführt. Im Rahmen der Selbstverwaltung sind sie finanziell und organisatorisch eigenständig. Sie unterstehen der Aufsicht der für die Sozialversicherung zuständigen obersten Verwaltungsbehörden der Länder beziehungsweise des Bundes.
Jede gesetzliche Krankenkasse informiert Sie über das umfangreiche Leistungsangebot in Form von Sach- und Dienstleistungen. Grundsätzlich haben Versicherte Anspruch auf Leistungen zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten. Die gesetzlichen Krankenkassen stellen den Versicherten die Leistungen unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes zur Verfügung. Danach müssen die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen von den Leistungserbringern nicht bewirkt und von den Krankenkassen nicht bewilligt werden.