Landesförderung für ungewollt kinderlose Paare /
Seit 1. Januar 2012 gilt für die assistierende Reproduktion eine geänderte Richtlinie. Diese regelt unter anderem die Zuschusshöhe für In-Vitro-Fertilisations (IVF) und Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI).
Aktuell gelten folgende Zuschusshöhen:
2. und 3. Behandlungsversuch für ICSI-Behandlung, bis zu 700 Euro
2. und 3. Behandlungsversuch für IVF-Behandlung, bis zu 500 Euro
4. Behandlungsversuch für ICSI-Behandlung, bis zu 1.200 Euro
4. Behandlungsversuch für IVF-Behandlung, bis zu 1.000 Euro
Die konkrete Förderhöhe orientiert sich an der Zahl der eingereichten Anträge.
Sachsen-Anhalt unterstützt seit 2010 ungewollt kinderlose Paare bei der Finanzierung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion. Bei dem Förderprogramm handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Landes.
Für die Jahre 2012 und 2013 stehen je rund 300.000 Euro zur Verfügung. Sachsen-Anhalt ist das erste Bundesland, das neben verheirateten Paaren auch nichtehelichen Lebensgemeinschaften von Frau und Mann eine Unterstützung für die künstliche Befruchtung gewährt. Dabei sind nach Richtlinie der Ärztekammer Sachsen-Anhalt festgefügte Partnerschaften von Frau und Mann gemeint, in denen der Mann die Vaterschaft eines auf diese Weise gezeugten Kindes anerkennt.
Grundvoraussetzung für eine Förderung ist, dass die Paare ihren Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben. Das Alter der Frau muss zwischen 25 bis 40 Jahre, das des Mannes zwischen 25 bis 50 Jahre liegen. Zugleich müssen ein Behandlungsplan sowie die ärztliche Erklärung zur Notwendigkeit der Behandlung vorliegen. Die Behandlung ist in einer der drei medizinischen Reproduktionseinrichtungen in Sachsen-Anhalt durchzuführen.
Anträge auf Förderung sind für jeden Behandlungszyklus einzeln beim Landesverwaltungsamt zu stellen. Die jeweilige Maßnahme darf erst nach Zusage einer Förderung begonnen werden. Der Nachweis einer zweckgerechten Verwendung der Landesförderung erfolgt unbürokratisch mit der Rechnung von der medizinischen Reproduktionseinrichtung.
Für die Bearbeitung der Anträge ist das Landesjugendamt Referat Familie und Frauen im Landesverwaltungsamt,
Ansprechpartnerin:
Frau Dana Brockmeier
Telefon: 0345 514 1642
Fax: 0345 514 1719
e-Mail: Dana.Brockmeier@lvwa.sachsen-anhalt.de