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KRITIS-Meldung

Kritische Infrastrukturen sind von zentraler Bedeutung für die Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher Funktionen. Ihre Beeinträchtigung oder Störung kann erhebliche Auswirkungen haben. Bund und die Länder haben sich auf eine einheitliche Einteilung der Kritischen Infrastrukturen in 9 Sektoren verständigt. Von diesen 9 Sektoren fallen die Sektoren

  • Wasser
  • Gesundheit
  • Transport und Verkehr sowie
  • Staat und Verwaltung

mindestens in Teilen in den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Die Sektoren der Kritischen Infrastrukturen wurden in Sachsen-Anhalt in 34 verschiedene Branchen unterteilt.

Da der Ausfall Kritischer Infrastrukturen und Dienstleistungen zu erheblichen Versorgungsengpässen oder Gefährdungen führen kann, müssen die Betreiber*innen Kritischer Infrastrukturen für einen sicheren und zuverlässigen Betrieb ihrer Einrichtungen sorgen. Neben präventiven Maßnahmen ist es wichtig, Informationen über die aktuelle Lage vor Ort zu erhalten. Über das nachfolgende Formular können Betreiber*innen und Anbieter*innen Kritischer Infrastrukturen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung das Ausmaß der Beeinträchtigungen und Störungen anhand eines Ampelsystems melden. Den einzelnen Ampelfarben kommen folgende Bedeutungen zu, wobei die Werte als Orientierung dienen sollen:

  • GRÜN
    Bewertung: Es gibt geringe Einschränkungen bei Angeboten und Leistungen. Anhaltspunkt: Der Personalausfall liegt unter 15%
  • GELB
    Bewertung: Es kann zu Einschränkungen bei Leistungen und Angeboten kommen. Die Situation ist noch zu handhaben. Anhaltspunkt: Der Personalausfall liegt über 20%
  • ROT
    Bewertung: Es kommt zu erheblichen Einschränkungen bei Angeboten und Leistungen. Die allgemeine Daseinsfürsorge kann gefährdet sein. Anhaltspunkt: Der Personalausfall liegt über 30%
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