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Der richtige Platz im Heim

Trotz ambulanter und teilstationärer Versorgungsangebote kann eine bedarfsgerechte Versorgung im Interesse des Pflegebedürftigen selbst oder seiner Angehörigen manchmal nur vollstationär erfolgen. Die vollstationäre Pflege darf die selbstbestimmte und eigenverantwortliche Lebensführung nur in dem Maß einschränken, wie es für die Aufrechterhaltung des Heimbetriebs unbedingt erforderlich ist.

Beratung zur Wahl der Pflegeeinrichtung erhalten Sie bei den Sozialämtern der Landkreise und kreisfreien Städte, dem Landesamt für Versorgung und Soziales , den Ämtern für Versorgung und Soziales Halle und Magdeburg. Informationen gibt es auch bei den Pflegekassen im Land.  

Mehr Informationen: