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Berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderungen

PHÖNIX

Für Menschen mit Behinderung und mit gesundheitlichen oder psychischen Einschränkungen sowie mit psychischen Verhaltensauffälligkeiten wird das Landesprogramm PHÖNIX angeboten. Interessenten, die Bezieher von ALG II sind, können im Rahmen dieses Programms in den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert werden.
Die PHÖNIX-Projekte werden in Abstimmung mit den Jobcentern der Bundesagentur für Arbeit und den Grundsicherungsträgern durchgeführt. Das betrifft sowohl die inhaltliche Gestaltung als auch die Teilnehmergewinnung. Die Projekte bereiten die Teilnehmenden auf die Aufnahme einer sozialverscherungspflichtigen Tätigkeit vor.
Die Projekte dauern 12 Monate und können je nach individueller Konstitution verlängert werden. Sie beinhalten eine soziale und fachliche Qualifizierung, Begleitung am Arbeitsplatz sowie eine sozialpädagogische und ergotherapeutische Unterstützung. Damit die Integration der Phönix-Teilnehmenden gelingt, können zusätzlich Einstellungshilfen genutzt werden.
Neben dem Landesprogramm PHÖNIX gibt es zur Verbesserung der Eingliederungsmöglichkeiten schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sowohl für Empfänger von Leistungen nach dem SGB III (Arbeitslosengeld) als auch nach dem SGB II (Hartz IV) Arbeitsmarktprogramme des Landes. Sie sollen die Chancen von Menschen mit Behinderungen, die große Schwierigkeiten haben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, erleichtern. Ziel ist es, mehr Arbeitsplätze außerhalb von Werkstätten für Menschen mit Behinderung zu schaffen. Nähere Informationen dazu erhalten betroffene schwerbehinderte Menschen bei den örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit bzw. Jobcentern sowie beim Integrationsamt des Landes Sachsen-Anhalt in Halle.

„Initiative Inklusion“

Auch die Bundesregierung hat gemäß der Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention eine Richtlinie „Initiative Inklusion“ herausgegeben, die spezielle Fördermöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen aus Mitteln des Bundes regelt. Die Initiative Inklusion umfasst für schwerbehinderte Menschen folgende Ziele:

  1. umfassende  Information und Beratung schwerbehinderter Schülerinnen und Schüler über ihre beruflichen Möglichkeiten sowie deren Unterstützung beim Übergang von der Schule in das Arbeitsleben;
  2. Unterstützung des erfolgreichen Einstiegs schwerbehinderter junger Menschen in eine betriebliche Ausbildung durch Schaffung neuer Ausbildungsplätze;
  3. Unterstützung schwerbehinderter Menschen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, bei der Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Der Bund stellt dafür zwischen 2011 und 2018 insgesamt 100 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds zur Verfügung, die in den einzelnen Ländern aus Mitteln der Ausgleichsabgabe aufgestockt bzw. ergänzt werden.
Zuständig für die Umsetzung dieser Richtlinie sind die Integrationsämter der einzelnen Bundesländer; in Sachsen-Anhalt das Integrationsamt mit Sitz in Halle.“

Richtlinie des Bundes zur "Initiative Inklusion" ...

Flyer "Initiative Inklusion" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ...