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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Ambulante medizinische Versorgung: Runder Tisch trifft weitere Verabredungen zur Verhinderung von Versorgungsdefiziten

23.03.2001, Magdeburg – 31

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 031/01

 

Magdeburg, den 23. März 2001

 

 

Ambulante medizinische Versorgung: Runder Tisch trifft weitere Verabredungen zur Verhinderung von Versorgungsdefiziten

Magdeburg. Der von Gesundheitsministerin Dr. Gerlinde Kuppe (SPD) initiierte Runde Tisch zur Sicherung der ambulanten medizinischen Versorgung in Sachsen-Anhalt hat auf seiner zweiten Beratung am Donnerstag weitere Verabredungen getroffen. Erörtert wurden gemeinsame Maßnahmen zur Verhinderung von Versorgungsdefiziten in der ambulanten Versorgung. Grundlage wird ein spezifizierter Kriterienkatalog sein, den die Kassenärztliche Vereinigung den Krankenkassen zur Diskussion vorlegt. Unter Moderation des Gesundheitsministeriums werden dann KV und Kassen über das weitere konkrete Vorgehen beraten.

Gesundheitsministerin Kuppe erörterte am Runden Tisch einen mit ihren ostdeutschen Ressortkolleginnen und -kollegen abgestimmten Vorstoß zur weiteren Ost-West-Angleichung der ambulanten ärztlichen Vergütung. Die Ministerin setzt sich dafür ein, dass die Vergütung der ambulanten ärztlichen Leistungen in Ostdeutschland in zwei Stufen bis 2002 von bislang rund 77 Prozent auf dann 87 Prozent angehoben werden kann. Ein entsprechender Vorschlag der Ost-Länder wird Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) in einem Schreiben unterbreitet.

Grundbedingung für die Realisierbarkeit des Vorstoßes ist die Neuordnung der Finanzströme im Gesundheitswesen. Zum einen geht es um einen verbesserten gesamtdeutschen Risikostrukturausgleich, der auch die Morbidität und demografische Entwicklung in den Regionen berücksichtigt. Des weiteren muss der sogenannte Fremdkassenausgleich modifiziert werden. Damit soll erreicht werden, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen nicht nur die konkrete Behandlung von Patientinnen und Patienten in ihrer jeweiligen Region vergütet bekommen, sondern Anspruch auf die kompletten Kopfpauschalen erlangen.

Hintergrund:

Der Runde Tisch zur ambulanten medizinischen Versorgung ist im Dezember 2000 von Ministerin Kuppe initiiert worden. An ihm nehmen die Kassenärztliche Vereinigung und für die Kassen-Seite die AOK, der VdAK, die IKK und die BKK teil.

 

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