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Gesundheitsministerin Kuppe: Neuordnung der Finanzströme sichert weitere Ost-West-Angleichung der ärztlichen Vergütung

22.03.2001, Magdeburg – 30

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 030/01

 

Magdeburg, den 22. März 2001

 

 

Gesundheitsministerin Kuppe: Neuordnung der Finanzströme sichert weitere Ost-West-Angleichung der ärztlichen Vergütung

Magdeburg. Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Dr. Gerlinde Kuppe (SPD) hält eine Neuordnung der Finanzströme im Gesundheitswesen für zwingend nötig. "Es geht um eine der Versichertenstruktur entsprechende Ausstattung der Kassen. Innerhalb und zwischen den Kassen muss das Geld gerechter verteilt werden", erklärte die Ministerin am Donnerstag anlässlich des zweiten Runden Tisches mit Kassen und Kassenärztlicher Vereinigung in Magdeburg.

In der Neuordnung der Finanzströme sieht Ministerin Kuppe auch einen Schlüssel, um in punkto Ost-West-Angleichung der ambulanten ärztlichen Versorgung ein weiteres Stück voranzukommen. In einem gemeinsamen Vorstoß mit ihren ostdeutschen Ressortkolleginnen und -kollegen will Ministerin Kuppe erreichen, dass die Vergütung der ambulanten ärztlichen Leistungen in Ostdeutschland in zwei Stufen bis 2002 von bislang 77 Prozent auf dann 87 Prozent angehoben wird. Ein entsprechender Vorschlag der Ost-Länder wird Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) in einem Schreiben unterbreitet.

Für eine Neuordnung der Finanzströme sieht Ministerin Kuppe zwei Ansatzpunkte. Zum einen geht es um einen verbesserten gesamtdeutschen Risikostrukturausgleich, der auch die Morbidität und demografische Entwicklung in den Regionen berücksichtigt. Des weiteren muss der sogenannte Fremdkassenausgleich modifiziert werden. Die Ansage aus dem Bundesgesundheitsministerium, dies noch vor der Sommerpause zu bewerkstelligen, wurde von Frau Kuppe begrüßt. Sie sagte: "Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben nicht nur einen Anspruch auf das Geld für die konkrete Behandlung von Patientinnen und Patienten in ihrer jeweiligen Region, sondern auf die kompletten Kopfpauschalen."

An die niedergelassene ärzteschaft in Sachsen-Anhalt appellierte die Ministerin, die nach der jüngsten KV-Wahl zu Tage getretenen innerärztliche Streitigkeiten zu beenden. "Streit ist schädlich. Er schwächt nicht nur die Position der ärzteschaft selbst, sondern auch die des Landes Sachsen-Anhalt in der gesamtdeutschen Strukturdiskussion." Die Ministerin sagte: "Wir brauchen eine akzeptierte und handlungsfähige Kassenärztliche Vereinigung. Sie muss ihren gesetzlichen Auftrag innerhalb des Selbstverwaltungsrechtes erfüllen und dafür sorgen, dass es zu keinen Verwerfungen im innerärztlichen System bei Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung kommt."

Zugleich riet die Ministerin der niedergelassenen ärzteschaft zu Augenmaß bei den bevorstehenden Aktionen zur Sicherung der ambulanten fachärztlichen Versorgung. "Es bleibt ungeachtet aller Schwierigkeiten falsch, den Patientinnen und Patienten einreden zu wollen, die ärztliche Versorgung stehe vor dem Kollaps. Das Geld im Gesundheitswesen muss gerechter verteilt und der Leistungskatalog der solidarischen Versicherung überprüft werden. Dazu brauchen wir Bündnispartner. Diese sind am besten durch Argumente zu gewinnen."

Hintergrund:

Der Runde Tisch zur ambulanten medizinischen Versorgung ist im Dezember 2000 von Ministerin Kuppe initiiert worden. An ihm nehmen die Kassenärztliche Vereinigung und für die Kassen-Seite die AOK, der VdAK, die IKK und die BKK teil.

 

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