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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Offizieller Start in die Badesaison 2000: Öffentliche Badegewässer sind okay/Neue Badegewässerkarte wird ausgeliefert

15.05.2000, Magdeburg – 47

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 047/00

 

Magdeburg, den 15. Mai 2000

 

 

Offizieller Start in die Badesaison 2000: öffentliche Badegewässer sind okay/Neue Badegewässerkarte wird ausgeliefert

Magdeburg. Auch wenn sich das Wetter in diesem Jahr nicht nach amtlichen Terminen richtet und viele Kommunen mit vorzeitiger öffnung ihrer Badestellen reagiert haben: Am heutigen Montag beginnt offiziell die Badesaison 2000. Die gute Nachricht zum Tage: Der Saisonstart an den natürlichen Badegewässern in Sachsen-Anhalt verläuft ungetrübt. Bei den bisher entnommenen und im Hygieneinstitut Sachsen-Anhalt untersuchten Wasserproben wurden keine Grenzwertüberschreitungen festgestellt. Das geht auch aus der aktuellen Badegewässerkarte hervor, die pünktlich zum Saisonstart ab sofort verfügbar ist.

Grundlage der überwachung durch die Gesundheitsämter ist eine Richtlinie der Europäischen Union über die Qualität der Badegewässer, in der einheitliche Qualitätsanforderungen festgelegt sind. Die Gesundheitsämter überprüfen die bakterielle Belastung des Badewassers und beurteilen die allgemeine hygienische Gesamtsituation der Badestellen. Dazu finden bei den im 14-tägigen Abstand durchzuführenden Probenahmen umfangreiche Ortsbesichtigungen statt, bei denen u.a. auf Wasserfärbung, Sichttiefe, Geruch, Schaumentwicklung, Zuflüsse, Algenmassenentwicklungen sowie Besatz mit Wasservögeln geachtet wird.

Auskünfte zu den aktuellen überwachungsdaten erteilen die zuständigen Gesundheitsämter bis zum Ende der Badesaison, die bis zum 15. September dauert.

Die Badegewässerkarte des Landes Sachsen-Anhalt führt 57 Badestellen an natürlichen Gewässern auf. Obwohl grundsätzlich an all diesen Seen ohne Bedenken gebadet werden kann, stuft die übersichtskarte noch einmal in drei Kategorien ein: in "sehr gut geeignet" über "gut geeignet" bis "geeignet". Grundlage der vorgenommenen Eingruppierung sind die bakteriologischen Untersuchungsergebnisse des Jahres 1999 und die Einschätzung der Gesundheitsämter in Bezug auf die Einhaltung allgemeiner Ordnungs- und Sicherheitskriterien (Beschaffenheit des Ufers, Gestaltung des Strandes, Zustand der sanitären Einrichtungen, Sicherheit der Badegäste während des Badebetriebes).

Anhand dieser Kriterien erhielten 15 Badestellen die Empfehlung "sehr gut geeignet", 27 das Prädikat "gut geeignet" und 15 die Einstufung "geeignet". Zwei Badeseen haben gegenüber dem Vorjahr eine Höherbewertung geschafft. Das betrifft den Wolmirsleber Schachtsee, der nunmehr in der höchsten Kategorie liegt, und den Albertinesee im Landkreis Schönebeck, der in diesem Jahr "gut" ist. Alle anderen Gewässer blieben in der Qualitätsbewertung gleich.

Die Badegewässerkarte informiert weiterhin über das mögliche Auftreten von Blaualgen und die damit verbundenen gesundheitlichen Risiken. Es wird empfohlen, aus Vorsorgegründen bei intensiver Grünfärbung des Wassers und verminderter Sichttiefe oder Vorhandensein eines Algenteppichs in Ufernähe auf das Baden zu verzichten. Besonders Kinder sind gefährdet, wenn sie bei starken Algenanschwemmungen baden oder in Ufernähe spielen. Das Verschlucken des Wassers oder sehr langer Hautkontakt kann dann nämlich übelkeit, Erbrechen, Durchfälle, Fieber oder allgergische Reaktionen hervorrufen.

In Sachsen-Anhalt gibt es neben den in der Badegewässerkarte ausgewiesenen Badestellen noch weitere Gewässer, vorwiegend Kiesseen, Baggerlöcher, kleinere Teiche, die in den Sommermonaten von der Bevölkerung zum Baden genutzt werden. Diese Gewässer unterliegen aber nicht der strengen 14-tägigen überwachung durch die Gesundheitsämter. Die Behörden sind jedoch verpflichtet, bei konkreten Anhaltspunkten einer gesundheitlichen Gefahr für die Badenden, z. B. festgestellten Einleitungen von Schadstoffen, Auftreten von Erkrankungsfällen, Algenmassenentwicklungen u. ä., entsprechende Maßnahmen (Untersuchung des Badewassers, Aussprechen von Badeverboten) zu ergreifen.

 

Deshalb wird empfohlen, zum Baden grundsätzlich nur die in der Badegewässerkarte ausgewiesenen Badestellen zu nutzen. Diese unterliegen einer regelmäßigen Kontrolle durch die Gesundheitsämter und verfügen größtenteils über eine entsprechende Infrastruktur, wie z. B. ausgebaute Zufahrten, Sanitäranlagen, organisierte Müllentsorgung.

Die Badegewässerkarte wird in dieser Woche an die Gesundheitsämtern ausgeliefert und kann von dort bezogen werden.

Hintergrund

 

Anzahl der Badegewässer in Sachsen-Anhalt:

 

 

57 Gewässer, an denen öffentlich ausgewiesene Badestellen vorhanden sind

Das Baden in diesen Gewässern wird grundsätzlich empfohlen. Diese Badestellen sind in der Badegewässerkarte des Landes Sachsen-Anhalt 2000 veröffentlicht.

 

ca. 200 Gewässer, die in den Sommermonaten zum Baden genutzt werden

An diesen Gewässern sind keine öffentlich ausgewiesenen Badestellen vorhanden, d. h. das Baden wird nicht empfohlen bzw. ist verboten (Aufstellen von Badeverbotsschildern durch Eigentümer des Gewässers)

 

 

Badegewässerüberwachung im Land Sachsen-Anhalt:

 

 

erfolgt auf Rechtsgrundlage der EG-Richtlinie über die Qualität der Badegewässer 76/160/EWG

 

Umsetzung dieser EG-Richtlinie ist in einer gemeinsamen Verordnung des Ministeriums für Raumordnung und Landwirtschaft und des Ministeriums für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales erfolgt. Näheres zur überwachungspraxis regelt eine Durchführungsbestimmung.

 

 

Badeverbot durch die überwachungsbehörden:

 

wird von den Gesundheitsämtern ausgesprochen, wenn Grenzwertüberschreitungen (siehe: Kriterien) festgestellt und bei entsprechenden Nachkontrollen bestätigt werden. Auch wenn eine durchgeführte Ortsbesichtigung genügend Verdachtsmomente beispielsweise für eine fäkale Verunreinigung liefert, kann Badeverbot veranlasst werden.

 

Kriterien für die Beurteilung der Badegewässerqualität:

 

Die EG-Richtlinie schreibt verbindliche Gütekriterien vor, die in Richt- und Grenzwerte unterschieden werden:

 

Richtwerte: Leitwerte für gute Wasserqualität, überschreitung bedeutet keine Gesundheitsgefahr für die Badegäste.

 

Grenzwerte: liegen im Vorsorgebereich; geringe überschreitungen bedeuten noch keine Gesundheitsgefahr; Ursachen sollten aber recherchiert werden;

 

 

 

 

Untersucht wird auf die mikrobiologischen Parameter gesamtcoliforme Bakterien (Grenzwert 10.000/100 ml) und fäkalcoliforme Bakterien (Grenzwert 2.000/100 ml) als sogenannte Indikatorkeime. Auf dieser Grundlage erfolgt die Abschätzung der bakteriellen Belastung des Badegewässers. Andere mikrobiologische Parameter, wie z. B. Salmonellen oder Darmviren werden nur dann bestimmt, wenn aufgrund der Ortsbesichtigungen diese Parameter im Wasser möglich erscheinen oder eine Verschlechterung der Wasserqualität vermutet wird. Bei den 14-tägigen Ortsbesichtigungen werden zusätzlich zur Bewertung der bakteriologischen Untersuchungsdaten noch andere Aspekte berücksichtigt, so z. B.

 

Merkmale zur Einschätzung der hygienischen Situation der Badegewässer (Zustand der sanitären Einrichtungen und Umkleideräume, Organisation der Abfallentsorgung, Anschluss an die öffentliche Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung, Vorhandensein von Abwassereinleitungen und/oder anderer möglicher Einträge in das Gewässer, Nähe von Abfalldeponien, Auftreten von Algenmassenentwicklungen, Vorhandensein von Wasservögeln u. ä.)

 

Kriterien zur Gesamteinschätzung des Badegewässers einschließlich der Badestelle und deren Umgebung (Beschaffenheit des Ufers, Gestaltung des Strandes, überwachung durch einen Rettungsschwimmer u. ä.)

über festgestellte Missstände z. B. Verunreinigungen durch Müll oder Unrat wird der Eigentümer/Betreiber der Badestelle informiert mit der Aufforderung, diese zu beseitigen.

 

 

Ziel der überwachungen:

 

 

ist in erster Linie der Schutz der Badegäste vor Infektionen und Allergien sowie die Bewahrung und Verbesserung der Wasserqualität

 

 

Zuständigkeiten bei der überwachung:

 

 

Verantwortlich: Landkreise und kreisfreie Städte in enger Zusammenarbeit zwischen Gesundheits- und Umweltbehörden

 

Gesundheitsämter überwachen während der Badesaison die Gewässer und kontrollieren die hygienische Gesamtsituation; erteilen Auskünfte über die Badegewässerqualität; lassen mikrobiologische Parameter im Hygieneinstitut Sachsen-Anhalt untersuchen

 

Staatliche ämter für Umweltschutz

untersuchen im Rahmen eines Landesmessprogramms das Wasser auf bestimmte physikalische und chemische Parameter (z. B. pH-Wert, gelöster Sauerstoff, Ammoniak, Nitrate und Phosphate)

 

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