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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Gerlinde Kuppe appelliert: Persönliche Entscheidung im Organspendeausweis festhalten

02.06.2000, Magdeburg – 57

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 057/00

 

Magdeburg, den 2. Juni 2000

 

 

Gerlinde Kuppe appelliert: Persönliche Entscheidung im Organspendeausweis festhalten

Magdeburg. Gesundheitsministerin Dr. Gerlinde Kuppe (SPD) hat an die Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt appelliert, sich intensiv mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen und den eigenen Willen schriftlich zu dokumentieren. "So schwer Gedanken im Zusammenhang mit dem Ende unseres Lebens auch fallen: Sie könnten für andere Menschen lebensrettend sein und Entscheidungskonflikte bei einem plötzlichen Todesfall verhindern", sagte die Ministerin zum Tag der Organspende am 3. Juni. Bei dieser Willensbildung sollte unbedingt berücksichtigt werden, dass die moderne Transplantationsmedizin heute schwerstkranken Menschen das Leben retten oder ihre Lebensqualität entscheidend verbessern kann. "Deshalb ist jede Organspende ein Werk tiefster Menschlichkeit."

Neben Nieren, die am häufigsten transplantiert werden, gehört die übertragung von Lebern, Herzen, Bauspeicheldrüsen und Lungen zu den geläufigen Eingriffen. Insgesamt wurden 1999 bundesweit 3.458 Organe transplantiert. "Das ist im Hinblick auf Wartezeiten von bis zu fünf Jahren noch viel zu wenig", erklärte Frau Kuppe. Für Patienten mit schwerstem Herzversagen oder einem Leberausfall kommt Hilfe oftmals zu spät. Chronisch Nierenkranke sind häufig jahrelang von der Dialyse mit all ihren körperlichen und seelischen Folgen abhängig. Von den 171 Patientinnen und Patienten, die 1999 in Sachsen-Anhalt auf eine Niere warteten, erhielten nur 42 ein neues Organ.

Die Bereitschaft, im Todesfall Organe zu spenden, ist in Sachsen-Anhalt noch geringer ausgeprägt als in anderen Bundesländern. "Deshalb müssen Informations- und Aufklärungsaktionen, wie sie u.a. von der BARMER-Ersatzkasse Magdeburg, von der Landesvereinigung für Gesundheit und vom Ministerium entwickelt wurden, kontinuierlich fortgesetzt werden", sagte die Ministerin. Die breite allgemeine Akzeptanz der Organspende in der Bevölkerung und die mit dem Transplantationsgesetz bestehende Rechtssicherheit seien dafür eine gute Grundlage. "Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen darüber und dokumentieren Sie Ihre Entscheidung am besten in einem Organspendeausweis", rät die Ministerin. "Damit wird sichergestellt, dass im Ernstfall nur der eigene Wille zählt und den Angehörigen, die sonst um Zustimmung zur Organentnahme ersucht werden könnten, zusätzliche Konflikte erspart bleiben." Insofern ist eine schriftliche Erklärung des eigenen Willens auch dann sinnvoll, wenn man Organentnahmen ablehnt.

Organspendeausweise sind bei den Krankenkassen, Gesundheitsämtern, bei der Landesvereinigung für Gesundheit sowie beim Gesundheitsministerium erhältlich.

 

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