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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Volksinitiative trifft Kinderbetreuung mitten ins Mark/Ministerin Kuppe legt Sachvergleich zwischen KiBeG und KiTaG vor

04.09.2000, Magdeburg – 94

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 094/00

 

 

 

 

 

Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 094/00

 

Magdeburg, den 4. September 2000

 

 

Volksinitiative trifft Kinderbetreuung mitten ins Mark/Ministerin Kuppe legt Sachvergleich zwischen KiBeG und KiTaG vor

Magdeburg. In der Diskussion um die Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt hat Sozialministerin Dr. Gerlinde Kuppe (SPD) vor einer ungerechtfertigten Einengung auf den finanziellen Aspekt gewarnt. "Allein die Forderung nach mehr Geld reicht nicht aus. Es steht immer auch die Frage, was mit dem Plus an Geld auch wirklich für die Zukunft der Kinder mehr getan werden soll", sagte die Ministerin am Montag vor Journalistinnen und Journalisten in Magdeburg. "Klopft man den Gesetzentwurf der Volksinitiative sachlich und ehrlich darauf hin ab, bleibt allein die Erkenntnis, dass das Angebot der Kinderbetreuung deutlich beschnitten wird. Der Gesetzentwurf trifft die Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt mitten ins Mark."

Ministerin Kuppe legte einen inhaltlichen Vergleich von pädagogischen Kern-Standards und finanziellen Konsequenzen zwischen dem geltenden Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG) und dem Volksinitiativen-Entwurf für ein Kindertagesstättengesetz (KiTaG) vor. Das Papier unter dem Titel "Wer will denn hier was? ¿ Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt ¿ Wir reden Klartext" ist ein Beitrag der Ministerin zur Sachaufklärung der Bevölkerung. Frau Kuppe sagte: "Die Menschen im Land, insbesondere die Eltern und Erzieherinnen, haben ein Recht auf Information ¿ und zwar konkret, umfassend und vor allem rechtzeitig vor dem Countdown zum Volksbegehren." Diesem Anspruch sind die Volksinitiative sowie die Autorinnen und Autoren des Gesetzentwurfes bislang nur unzureichend nachgekommen.

Die Gegenüberstellung von KiBeG und KiTaG macht deutlich, dass die Vorschläge der Volksinitiative zwar zu einer deutlichen Mehrbelastung für die Landes- und Kommunalkassen führen, zugleich aber die Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt verschlechtern. Der Rechtsanspruch wird für ganze Altergruppen sowie im zeitlichen Umfang deutlich beschnitten. Die 10stündige Ganztagsbetreuung ist in Gefahr. Die Personalkosten schnellen in die Höhe, ohne dass dies adäquat zu einer verbesserten Qualität etwa durch günstigere Betreuungsschlüssel führen muss. Zugleich besteht die reale Gefahr weiterer Elternbeitragserhöhungen.

Ministerin Kuppe rief die Bürgerinnen und Bürger des Landes auf, sich im Rahmen des Volksbegehrens zunächst sachkundig zu machen, um dann wirklich mündig entscheiden zu können, ob und was sie gegebenenfalls mit dem Volksbegehren unterschrieben.

Das Info-Paket zur Kinderbetreuung ist in der Pressestelle des Sozialministeriums abrufbar und im Internet unter www.ms.sachsen-anhalt.de nachzulesen.

 

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