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Gesundheitsministerin Kuppe zur
Verabschiedung des Nichtraucherschutzgesetzes: Ein guter Tag für Sachsen-Anhalt
14.12.2007, Magdeburg – 21
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
021/07
Ministerium für Gesundheit und Soziales -
Pressemitteilung Nr.: 021/07
Magdeburg, den 14. Dezember 2007
Gesundheitsministerin Kuppe zur
Verabschiedung des Nichtraucherschutzgesetzes: Ein guter Tag für Sachsen-Anhalt
Im Folgenden dokumentiert die
Pressestelle die Landtagsrede der Ministerin.
Achtung Redaktionen:
Sperrfrist: Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede,
ich freue mich sehr, dass wir
heute auch in Sachsen-Anhalt ein umfassendes Gesetz zum Schutz der
Nichtraucherinnen und Nichtraucher verabschieden können.
Und ich werbe auch gleich zu
Beginn: Wir dürfen nicht locker lassen. Lassen Sie uns gemeinsam weiter gehen
auf diesem Weg. Weitere Initiativen zur Eindämmung der Nikotinsucht sind nötig.
Nichtraucherschutz bedeutet Gesundheitsschutz.
Erinnern wir uns: Vor etwas
mehr als einem Jahr ¿ am 5. Dezember 2006 begab sich Sachsen-Anhalt an den
Start. Als eines der ersten Länder in Deutschland ¿ und als erstes ostdeutsches
Bundesland ¿ legten wir einen Gesetzentwurf zum Schutz von besonders sensiblen
Personengruppen vor den Gefahren des passiven Rauchens vor (LT-Drs. 5/ 487).
Den Gastronomie- und
Diskothekenbereich hatten wir damals noch nicht im Gesetzesvorschlag, weil
ursprünglich noch der Bund als zuständig für diesen Bereich galt.
Mit der Beratung der für
Gesundheitsschutz zuständigen Ministerinnen und Minister im Februar 2007 ¿ dem
so genannten Nichtraucherschutz-Gipfel in Hannover - nahm der Zug dann richtig
Fahrt auf. Alle waren sich einig. Die Tür zu einem umfassenden, möglichst einheitlichen,
konsequenten Nichtraucherschutz ohne größere Ausnahmen in Deutschland war
aufgestoßen. Die Ministerpräsidenten segneten diesen Vorschlag einen Monat
später ab.
Wegen der Problematik des
Zwei-Lese-Prinzips erarbeiteten die Koalitionsfraktionen vor diesem Hintergrund
einen neuen Nichtraucherschutz-Gesetzentwurf, der über die ursprüngliche
Regierungsfassung hinaus gehend nicht allein Landeseinrichtungen sowie
Krankenhäuser, Heime, Kindereinrichtungen und Schulen erfasste, sondern weitere
Einrichtungen des öffentlichen Lebens und vor allem die in der bundesweiten
Diskussion heftig umstrittenen Gasstätten und Diskotheken.
Anrede,
wir alle wissen: Rauchen ist
nicht eine beliebige Gesundheitsgefährdung. Rauchen verursacht nicht irgendeine
Krankheit wie Schnupfen oder Husten. Rauchen kann zum Tod führen. Jährlich
sterben in Deutschland etwa 110.000 bis 140.000 Menschen infolge des
Tabakkonsums. Aber nicht nur für Raucherinnen und Raucher ist Nikotin in
höchstem Maße gesundheitsschädigend. Gefährdet sind auch Nichtraucherinnen und
Nichtraucher. Passivrauchen kann ebenso zum Tod führen. Bundesweit sterben
jährlich 3.000 bis 5.000 Menschen, die gar nicht selbst rauchen, an Krankheiten
wie Lungenkrebs, die eindeutig durch Passivrauchen verursacht werden.
Deshalb ist mir ein
konsequenter Nichtraucherschutz so wichtig. Bei den Gaststätten haben die
Koalitionsfraktionen einen Kompromiss gefunden, der in Einraumwirtschaften und
Diskotheken das Rauchen untersagt und in Mehrraumgaststätten in einem
abgeschlossenen Raum das Rauchen gestattet. Ich hoffe, dass die Wirte mit
dieser Regelung verantwortungsvoll umgehen und dabei sowohl die Interessen von
Familien mit Kindern als auch die Interessen ihrer Angestellten
berücksichtigen.
Anrede,
In den Ausschussberatungen hat
eine Regelung Eingang in den Gesetzestext gefunden ¿ und zwar die zum
Rauchverbot in privat genutzten Räumen in Behinderten- und Altenpflegeheimen ¿
die ursprünglich so nicht vorgesehen war. Die Mehrheit der Abgeordneten folgte
damit dem Wunsch von Heimträgern, vorgetragen von der Liga der Freien
Wohlfahrtspflege in der Anhörung. Besondere brandschutztechnische Probleme und
die zu wahrende Sicherheit aller Heimbewohnerinnen und ¿bewohner wurden
angeführt. In Heimverträgen gibt es derartige Vorschriften vielfach. Ob sich
eine Gesetzesregelung in dieser Weise bewährt, wird die Praxis zeigen.
In zwei Jahren werden wir nach
Paragraf 8 die Umsetzung des Gesetzes zu bewerten haben. Auch ein Vergleich mit
dem Nichtraucherschutz in den anderen Bundesländern wird dann möglich sein.
Anrede,
das Gesetz wird in knapp drei
Wochen zum 1. Januar in Kraft treten. Den Vollzug von Ordnungswidrigkeiten (§
7) davon losgelöst erst sechs Monate später in Kraft zu setzen, halte ich für
eine kluge Entscheidung. Damit haben
Einrichtungen, Behörden, Organisationen oder auch Privatleute Zeit,
erforderliche Umstrukturierungs- oder Organisationsmaßnahmen in die Wege zu
leiten. Diese Zeit muss aber auch genutzt werden. Ich erwarte, dass dann auch
die Akzeptanz für das Nichtraucherschutzgesetz bei denjenigen wachsen wird, die
jetzt noch skeptisch oder ablehnend sind.
Anrede,
Grundlage für jede Akzeptanz
ist natürlich erst einmal Kenntnis von Inhalten. Unter www.nichtrauchen.Sachsen-Anhalt.de
werden Sie in den kommenden Tagen auf der Internetplattform des Landes
Informationen zum Nichtraucherschutzgesetz sowie rund um das Thema finden. Auch
haben wir ein Logo-Motiv entworfen.
Zusammenfassend kann ich sagen:
Der heutige Tag mit der Verabschiedung des Nichtrauchergesetzes ¿ wozu ich Sie
alle herzlich einlade ¿ ist ein guter Tag für Sachsen-Anhalt. Der Einstieg zu
einem konsequenten Nichtraucherschutz ist gemacht.
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