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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Gesundheitsministerin Kuppe zur
Verabschiedung des Nichtraucherschutzgesetzes: Ein guter Tag für Sachsen-Anhalt

14.12.2007, Magdeburg – 21

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:

021/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales -

Pressemitteilung Nr.: 021/07

 

 

 

Magdeburg, den 14. Dezember 2007

 

 

 

Gesundheitsministerin Kuppe zur

Verabschiedung des Nichtraucherschutzgesetzes: Ein guter Tag für Sachsen-Anhalt

 

 

 

 

 

Im Folgenden dokumentiert die

Pressestelle die Landtagsrede der Ministerin.

 

 

 

Achtung Redaktionen:

 

 

 

Sperrfrist: Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort! 

 

 

 

Anrede,

 

ich freue mich sehr, dass wir

heute auch in Sachsen-Anhalt ein umfassendes Gesetz zum Schutz der

Nichtraucherinnen und Nichtraucher verabschieden können.

 

Und ich werbe auch gleich zu

Beginn: Wir dürfen nicht locker lassen. Lassen Sie uns gemeinsam weiter gehen

auf diesem Weg. Weitere Initiativen zur Eindämmung der Nikotinsucht sind nötig.

Nichtraucherschutz bedeutet Gesundheitsschutz.

 

Erinnern wir uns: Vor etwas

mehr als einem Jahr ¿ am 5. Dezember 2006 begab sich Sachsen-Anhalt an den

Start. Als eines der ersten Länder in Deutschland ¿ und als erstes ostdeutsches

Bundesland ¿ legten wir einen Gesetzentwurf zum Schutz von besonders sensiblen

Personengruppen vor den Gefahren des passiven Rauchens vor (LT-Drs. 5/ 487).

 

Den Gastronomie- und

Diskothekenbereich hatten wir damals noch nicht im Gesetzesvorschlag, weil

ursprünglich noch der Bund als zuständig für diesen Bereich galt.

 

Mit der Beratung der für

Gesundheitsschutz zuständigen Ministerinnen und Minister im Februar 2007 ¿ dem

so genannten Nichtraucherschutz-Gipfel in Hannover - nahm der Zug dann richtig

Fahrt auf. Alle waren sich einig. Die Tür zu einem umfassenden, möglichst einheitlichen,

konsequenten Nichtraucherschutz ohne größere Ausnahmen in Deutschland war

aufgestoßen. Die Ministerpräsidenten segneten diesen Vorschlag einen Monat

später ab.

 

Wegen der Problematik des

Zwei-Lese-Prinzips erarbeiteten die Koalitionsfraktionen vor diesem Hintergrund

einen neuen Nichtraucherschutz-Gesetzentwurf, der über die ursprüngliche

Regierungsfassung hinaus gehend nicht allein Landeseinrichtungen sowie

Krankenhäuser, Heime, Kindereinrichtungen und Schulen erfasste, sondern weitere

Einrichtungen des öffentlichen Lebens und vor allem die in der bundesweiten

Diskussion heftig umstrittenen Gasstätten und Diskotheken.

 

Anrede,

 

wir alle wissen: Rauchen ist

nicht eine beliebige Gesundheitsgefährdung. Rauchen verursacht nicht irgendeine

Krankheit wie Schnupfen oder Husten. Rauchen kann zum Tod führen. Jährlich

sterben in Deutschland etwa 110.000 bis 140.000 Menschen infolge des

Tabakkonsums. Aber nicht nur für Raucherinnen und Raucher ist Nikotin in

höchstem Maße gesundheitsschädigend. Gefährdet sind auch Nichtraucherinnen und

Nichtraucher. Passivrauchen kann ebenso zum Tod führen. Bundesweit sterben

jährlich 3.000 bis 5.000 Menschen, die gar nicht selbst rauchen, an Krankheiten

wie Lungenkrebs, die eindeutig durch Passivrauchen verursacht werden.

 

Deshalb ist mir ein

konsequenter Nichtraucherschutz so wichtig. Bei den Gaststätten haben die

Koalitionsfraktionen einen Kompromiss gefunden, der in Einraumwirtschaften und

Diskotheken das Rauchen untersagt und in Mehrraumgaststätten in einem

abgeschlossenen Raum das Rauchen gestattet. Ich hoffe, dass die Wirte mit

dieser Regelung verantwortungsvoll umgehen und dabei sowohl die Interessen von

Familien mit Kindern als auch die Interessen ihrer Angestellten

berücksichtigen.

 

Anrede,

 

In den Ausschussberatungen hat

eine Regelung Eingang in den Gesetzestext gefunden ¿ und zwar die zum

Rauchverbot in privat genutzten Räumen in Behinderten- und Altenpflegeheimen ¿

die ursprünglich so nicht vorgesehen war. Die Mehrheit der Abgeordneten folgte

damit dem Wunsch von Heimträgern, vorgetragen von der Liga der Freien

Wohlfahrtspflege in der Anhörung. Besondere brandschutztechnische Probleme und

die zu wahrende Sicherheit aller Heimbewohnerinnen und ¿bewohner wurden

angeführt. In Heimverträgen gibt es derartige Vorschriften vielfach. Ob sich

eine Gesetzesregelung in dieser Weise bewährt, wird die Praxis zeigen.

 

In zwei Jahren werden wir nach

Paragraf 8 die Umsetzung des Gesetzes zu bewerten haben. Auch ein Vergleich mit

dem Nichtraucherschutz in den anderen Bundesländern wird dann möglich sein.

 

Anrede,

 

das Gesetz wird in knapp drei

Wochen zum 1. Januar in Kraft treten. Den Vollzug von Ordnungswidrigkeiten (§

7) davon losgelöst erst sechs Monate später in Kraft zu setzen, halte ich für

eine kluge Entscheidung. Damit  haben

Einrichtungen, Behörden, Organisationen oder auch Privatleute Zeit,

erforderliche Umstrukturierungs- oder Organisationsmaßnahmen in die Wege zu

leiten. Diese Zeit muss aber auch genutzt werden. Ich erwarte, dass dann auch

die Akzeptanz für das Nichtraucherschutzgesetz bei denjenigen wachsen wird, die

jetzt noch skeptisch oder ablehnend sind.

 

Anrede,

 

Grundlage für jede Akzeptanz

ist natürlich erst einmal Kenntnis von Inhalten. Unter www.nichtrauchen.Sachsen-Anhalt.de

werden Sie in den kommenden Tagen auf der Internetplattform des Landes

Informationen zum Nichtraucherschutzgesetz sowie rund um das Thema finden. Auch

haben wir ein Logo-Motiv entworfen.

 

Zusammenfassend kann ich sagen:

Der heutige Tag mit der Verabschiedung des Nichtrauchergesetzes ¿ wozu ich Sie

alle herzlich einlade ¿ ist ein guter Tag für Sachsen-Anhalt. Der Einstieg zu

einem konsequenten Nichtraucherschutz ist gemacht.

 

 

 

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Soziales

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