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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

50.000 Rentnerinnen können
Neufeststellung ihrer Rente beantragen

21.11.2007, Magdeburg – 116

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:

116/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales -

Pressemitteilung Nr.: 116/07

 

 

 

Magdeburg, den 21. November 2007

 

 

 

50.000 Rentnerinnen können

Neufeststellung ihrer Rente beantragen

 

Knapp 50.000 Renterinnen in Sachsen-Anhalt, die

Kinder erzogen haben und deren Rente noch einen Auffüllbetrag enthält, können

die Neufeststellung ihrer Rente beantragen. Es handelt sich um Frauen, die

schon vor dem 01.01.1992 eine nach der DDR-Rentenverordnung berechnete Rente

erhielten, die zum 01.01.1992 umgewertet wurde.

 

Die gesetzliche Regelung sah vor, dass der

Auffüllbetrag ab dem 01.01.1996 mit den Rentenanpassungen verrechnet und dadurch

abgeschmolzen wird. Die Rentenversicherungsträger haben auch die Rentenerhöhung,

welche sich aus der Höherbewertung der Kindererziehungszeiten ergab, auf den

Auffüllbetrag angerechnet. Dadurch wirkten sich diese Rentenerhöhungen nicht

oder nur in geringem Umfang auf den Zahlbetrag aus.

 

Das

Bundessozialgericht hat diese Verfahrensweise der Rentenversicherungsträger in

einem Urteil vom 20.07.2005 für rechtswidrig erklärt. Die

Rentenversicherungsträger folgten diesem Urteil mit dem Hinweis, dass eine Neufeststellung

der Rente nur auf Antrag vorgenommen wird. Inzwischen liegt ein maschinelles

Programm vor, so dass die Anträge maschinell bearbeitet werden können.

 

Der

Antrag auf Neufeststellung sollte unbedingt noch in diesem Jahr gestellt

werden, um Verjährungsfristen entgegenzuwirken. Es reicht aus, unter Angabe der

Versicherungsnummer und unter Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichtes

vom 20.07.2005 (B 13 RJ 17/04 R) bei dem Rentenversicherungsträger, der die

Rente auszahlt, um Überprüfung und Neufeststellung der Rente zu bitten.

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales

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Tel: (0391) 567-4607

Fax: (0391) 567-4622

Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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