Pressemitteilungen
Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales
Vom Schnellimbiss bis zum
fleischverarbeitenden Großunternehmen - Lebensmittelkontrolle in Sachsen-Anhalt
jetzt risikoorientiert
15.01.2007, Magdeburg – 4
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
004/07
Ministerium für Gesundheit und
Soziales - Pressemitteilung Nr.: 004/07
Magdeburg, den 13. Januar 2007
Vom Schnellimbiss bis zum
fleischverarbeitenden Großunternehmen - Lebensmittelkontrolle in Sachsen-Anhalt
jetzt risikoorientiert
Magdeburg. Sachsen-Anhalt hat mit Jahresbeginn die
Überwachung der Lebensmittelunternehmen auf ein System der Risikoeinstufung
umgestellt. Gesundheitsministerin Dr.
Gerlinde Kuppe erklärte dazu: ¿Wie oft ein Unternehmen kontrolliert wird, hängt
vor allem von der Beurteilung des möglichen gesundheitlichen Risikos für
Verbraucherinnen und Verbraucher ab. In die Bewertung fließen ein, wie
schnell die Produkte verderben können
und welches Hygienemanagement die Unternehmen führen.¿
Bisher war die
Überwachungsfrequenz für die einzelnen Unternehmensarten relativ starr
geregelt. Mit dem neuen System werden die Unternehmen stärker als bisher in die
Pflicht genommen. Zeichnen sie sich durch eine vorbildliche betriebliche
Hygiene aus, werden sie seltener kontrolliert. Umgekehrt gilt aber auch: Wer
mit Verstößen gegen das Lebensmittelrecht auffällt, muss mit häufigeren
Besuchen der Kontrolleurinnen und Kontrolleure rechnen.
Kuppe betonte:
¿Die Unternehmen haben es also deutlicher als bislang selbst in der Hand, durch
gute Eigenüberwachung die Sicherheit der von ihnen hergestellten und
gehandelten Produkte zu gewährleisten. Nach dem Grad des Erfolges, wie die
Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit durch die Unternehmer selbst gelingt,
richtet sich die Häufigkeit der amtlichen Kontrollen.¿
Laut Jahresstatistik Im Jahr
2005 waren die Lebensmittelkontrolleurinnen und ¿kontrolleure der Landkreise zu
49.280 Überprüfungen in Betrieben unterwegs. Geachtet wird auf die Einhaltung
der Vorschriften für die gesundheitliche Unbedenklichkeit, die richtige
Kennzeichnung und Zusammensetzung der Lebensmittel. Auch die hygienischen
Verhältnisse und andere Aspekte der Lebensmittelsicherheit sowie die
Eigenkontrollsysteme der Betriebe werden überprüft. Kontrolliert werden
Lebensmittel, Tabakwaren, Bedarfsgegenstände und Kosmetika in allen Bereichen
der Herstellung, der Verarbeitung und des Handels bis zur Abgabe an die
Endverbraucherinnen und ¿verbraucher.
Impressum:
Ministerium für Gesundheit und
Soziales
Pressestelle
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
Tel: (0391) 567-4607
Fax: (0391) 567-4622
Mail: ms-presse@ms.lsa-net.de
Impressum:Ministerium für Arbeit, Soziales und IntegrationPressestelleTurmschanzenstraße 2539114 MagdeburgTel: (0391) 567-4608Fax: (0391) 567-4622Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de