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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Sozialministerin Kuppe war beim Bund
erfolgreich: Behinderten-Werkstätten bekommen Investitionsmittel früher

15.12.2006, Magdeburg – 170

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:

170/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und

Soziales - Pressemitteilung Nr.: 170/06

 

 

 

Magdeburg, den 16. Dezember 2006

 

 

 

Sozialministerin Kuppe war beim Bund

erfolgreich: Behinderten-Werkstätten bekommen Investitionsmittel früher

 

Magdeburg . Sozialministerin Dr. Gerlinde

Kuppe ist es gelungen, beim Bund die beschleunigte Auszahlung von ausstehenden

Investitionsmitteln  für Werkstätten für

behinderte Menschen in Sachsen-Anhalt zu erreichen. Die Sozialministerin hatte

sich in einem Schreiben an Bundesarbeitsminister Franz Müntefering dafür

eingesetzt, die Bundesmittel in Höhe von rund 3,25 Millionen Euro noch in

diesem Jahr vollständig auszuzahlen. In seinem Antwortschreiben an Kuppe teilte

Müntefering jetzt mit, dass die Bundesmittel umgehend zur Verfügung gestellt

werden.

 

Mit dem Geld kann die Finanzierung von Bauprojekten

für Behindertenwerkstätten in Magdeburg, Schönebeck, Wolfen und Großörner im

Mansfelder Land sowie an einem Wohnheim in Salzwedel abgeschlossen werden. Die

Arbeiten sind bereits fertig gestellt, die Finanzierung sollte jedoch nach den

ursprünglichen Plänen des Bundes teils noch mehrere Jahre laufen. Mit der

Intervention der Ministerin wurde erreicht, dass die Träger der Projekte teils

teure Kapitalmarktdarlehen ablösen können, die sie zur Zwischenfinanzierung

aufgenommen hatten.  

 

Kuppe äußerte sich erleichtert und dankte dem Bund

für sein Entgegenkommen. ¿Eine längere Zeitschiene zur Finanzierung der

Projekte hätte die Träger hart getroffen. Die Zinsbelastungen wären teils nicht

verkraftbar hoch gewesen. Die Träger wären sehr deutlich an die Grenzen des

Belastbaren gestoßen.¿

 

Die

Bundesmittel stammen aus dem Ausgleichsfonds, in den ein Teil der so genannten

Ausgleichsabgabe fließt. Diese ist von Arbeitgebern zu zahlen, die die

Beschäftigungsquote für schwerbehinderte Menschen nicht erfüllen. Zwar wurde

die Förderung des Neubaus von Behindertenwerkstätten aus dem Ausgleichsfonds

vor einigen Jahren nach einer Gesetzesänderung eingestellt, jedoch gilt für

bereits vor der Gesetzesänderung begonnene Projekte eine Übergangsregelung, von

der auch die fünf Projekte in Sachsen-Anhalt noch profitieren konnten.

 

 

 

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