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Sozialministerin Kuppe war beim Bund
erfolgreich: Behinderten-Werkstätten bekommen Investitionsmittel früher
15.12.2006, Magdeburg – 170
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
170/06
Ministerium für Gesundheit und
Soziales - Pressemitteilung Nr.: 170/06
Magdeburg, den 16. Dezember 2006
Sozialministerin Kuppe war beim Bund
erfolgreich: Behinderten-Werkstätten bekommen Investitionsmittel früher
Magdeburg . Sozialministerin Dr. Gerlinde
Kuppe ist es gelungen, beim Bund die beschleunigte Auszahlung von ausstehenden
Investitionsmitteln für Werkstätten für
behinderte Menschen in Sachsen-Anhalt zu erreichen. Die Sozialministerin hatte
sich in einem Schreiben an Bundesarbeitsminister Franz Müntefering dafür
eingesetzt, die Bundesmittel in Höhe von rund 3,25 Millionen Euro noch in
diesem Jahr vollständig auszuzahlen. In seinem Antwortschreiben an Kuppe teilte
Müntefering jetzt mit, dass die Bundesmittel umgehend zur Verfügung gestellt
werden.
Mit dem Geld kann die Finanzierung von Bauprojekten
für Behindertenwerkstätten in Magdeburg, Schönebeck, Wolfen und Großörner im
Mansfelder Land sowie an einem Wohnheim in Salzwedel abgeschlossen werden. Die
Arbeiten sind bereits fertig gestellt, die Finanzierung sollte jedoch nach den
ursprünglichen Plänen des Bundes teils noch mehrere Jahre laufen. Mit der
Intervention der Ministerin wurde erreicht, dass die Träger der Projekte teils
teure Kapitalmarktdarlehen ablösen können, die sie zur Zwischenfinanzierung
aufgenommen hatten.
Kuppe äußerte sich erleichtert und dankte dem Bund
für sein Entgegenkommen. ¿Eine längere Zeitschiene zur Finanzierung der
Projekte hätte die Träger hart getroffen. Die Zinsbelastungen wären teils nicht
verkraftbar hoch gewesen. Die Träger wären sehr deutlich an die Grenzen des
Belastbaren gestoßen.¿
Die
Bundesmittel stammen aus dem Ausgleichsfonds, in den ein Teil der so genannten
Ausgleichsabgabe fließt. Diese ist von Arbeitgebern zu zahlen, die die
Beschäftigungsquote für schwerbehinderte Menschen nicht erfüllen. Zwar wurde
die Förderung des Neubaus von Behindertenwerkstätten aus dem Ausgleichsfonds
vor einigen Jahren nach einer Gesetzesänderung eingestellt, jedoch gilt für
bereits vor der Gesetzesänderung begonnene Projekte eine Übergangsregelung, von
der auch die fünf Projekte in Sachsen-Anhalt noch profitieren konnten.
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