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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Sozialministerin Dr. Gerlinde Kuppe: Ja zur
Ost-West-Angleichung bei Sozialhilfe / PDS-Antrag realitätsfremd

09.06.2006, Magdeburg – 84

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:

084/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und

Soziales - Pressemitteilung Nr.: 084/06

 

 

 

Magdeburg, den 9. Juni 2006

 

 

 

Sozialministerin Dr. Gerlinde Kuppe: Ja zur

Ost-West-Angleichung bei Sozialhilfe / PDS-Antrag realitätsfremd

 

Magdeburg. Als ¿realitätsfremd¿

hat Sozialministerin Dr. Gerlinde Kuppe den PDS-Vorstoß zu einer

sachsen-anhaltischen Anhebung der Sozialhilfesätze zurück gewiesen. Zugleich

betonte Kuppe in der Landtagssitzung am Freitag in Magdeburg: ¿Die Diskussion

zu einer bundesweiten Ost-West-Angleichung ist bereits im volle Gange. Der Bund

hat angekündigt, dass in den nächsten Monaten die Voraussetzungen für die

Festsetzung eines bundeseinheitlichen Sozialhilferegelsatzes geschaffen werden

sollen. Ziel ist demnach eine Anhebung zum 1. Januar 2007. Insofern hinkt die

PDS mit ihrem Antrag den Dingen hinterher.¿

 

Kuppe betonte: ¿Sachsen-Anhalt

sagt Ja zu einer Angleichung der Sozialhilferegelsätze. Eine

Ost-West-Unterscheidung  bei den

Eckregelsätzen für die Sozialhilfe ist nicht mehr gerechtfertigt.¿ Belegt wird

dies auch durch die im Mai von der Bundesregierung vorgelegte neue Einkommens-

und Verbrauchsstichprobe. Diese ist eine Grundlage für die Festsetzung der

Eckregelsätze.

 

Kuppe betonte auch: Die

Sozialhilfesätze werden de facto nicht von den Ländern einzeln festgesetzt.

Insofern kann es auch keinen Sonderweg Sachsen-Anhalt geben. Die Sätze beruhen

auf den gesetzlichen Vorgaben des SGB XII und der Regelsatz-Verordnung des

Bundes.

 

Regionale Abweichungen gibt es

allein in Bayern (auf Grundlage einer gesetzlich vorgeschriebenen sehr

aufwändigen und regional nicht überall machbaren Datenerhebung). Im Übrigen,

diese Abweichungen fallen nicht zugunsten der Sozialhilfeempfänger aus. Bayern

zahlt 341 Euro, während in den übrigen alten Ländern 345 Euro gezahlt werden.

 

Sozialhilfe

soll das soziokulturelle Existenzminimum bei Bedürftigkeit sichern.

Leistungsberechtigt sind Personen, die ihren Bedarf nicht aus eigener Kraft

decken können und auch keine ausreichenden Ansprüche aus anderen Versicherungs-

oder Vorsorgesystemen haben. In den neuen Ländern beträgt der monatliche

Sozialhilferegelsatz derzeit 331 Euro. In den alten Bundesländern werden 345

Euro pro Monat gezahlt.

 

 

 

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