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Sozialministerin Dr. Gerlinde Kuppe: Ja zur
Ost-West-Angleichung bei Sozialhilfe / PDS-Antrag realitätsfremd
09.06.2006, Magdeburg – 84
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
084/06
Ministerium für Gesundheit und
Soziales - Pressemitteilung Nr.: 084/06
Magdeburg, den 9. Juni 2006
Sozialministerin Dr. Gerlinde Kuppe: Ja zur
Ost-West-Angleichung bei Sozialhilfe / PDS-Antrag realitätsfremd
Magdeburg. Als ¿realitätsfremd¿
hat Sozialministerin Dr. Gerlinde Kuppe den PDS-Vorstoß zu einer
sachsen-anhaltischen Anhebung der Sozialhilfesätze zurück gewiesen. Zugleich
betonte Kuppe in der Landtagssitzung am Freitag in Magdeburg: ¿Die Diskussion
zu einer bundesweiten Ost-West-Angleichung ist bereits im volle Gange. Der Bund
hat angekündigt, dass in den nächsten Monaten die Voraussetzungen für die
Festsetzung eines bundeseinheitlichen Sozialhilferegelsatzes geschaffen werden
sollen. Ziel ist demnach eine Anhebung zum 1. Januar 2007. Insofern hinkt die
PDS mit ihrem Antrag den Dingen hinterher.¿
Kuppe betonte: ¿Sachsen-Anhalt
sagt Ja zu einer Angleichung der Sozialhilferegelsätze. Eine
Ost-West-Unterscheidung bei den
Eckregelsätzen für die Sozialhilfe ist nicht mehr gerechtfertigt.¿ Belegt wird
dies auch durch die im Mai von der Bundesregierung vorgelegte neue Einkommens-
und Verbrauchsstichprobe. Diese ist eine Grundlage für die Festsetzung der
Eckregelsätze.
Kuppe betonte auch: Die
Sozialhilfesätze werden de facto nicht von den Ländern einzeln festgesetzt.
Insofern kann es auch keinen Sonderweg Sachsen-Anhalt geben. Die Sätze beruhen
auf den gesetzlichen Vorgaben des SGB XII und der Regelsatz-Verordnung des
Bundes.
Regionale Abweichungen gibt es
allein in Bayern (auf Grundlage einer gesetzlich vorgeschriebenen sehr
aufwändigen und regional nicht überall machbaren Datenerhebung). Im Übrigen,
diese Abweichungen fallen nicht zugunsten der Sozialhilfeempfänger aus. Bayern
zahlt 341 Euro, während in den übrigen alten Ländern 345 Euro gezahlt werden.
Sozialhilfe
soll das soziokulturelle Existenzminimum bei Bedürftigkeit sichern.
Leistungsberechtigt sind Personen, die ihren Bedarf nicht aus eigener Kraft
decken können und auch keine ausreichenden Ansprüche aus anderen Versicherungs-
oder Vorsorgesystemen haben. In den neuen Ländern beträgt der monatliche
Sozialhilferegelsatz derzeit 331 Euro. In den alten Bundesländern werden 345
Euro pro Monat gezahlt.
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