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Gesundheitsministerin Kuppe appelliert:
Persönliche Entscheidung im Organspendeausweis festhalten
02.06.2006, Magdeburg – 80
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
080/06
Ministerium für Gesundheit und
Soziales - Pressemitteilung Nr.: 080/06
Magdeburg, den 2. Juni 2006
Gesundheitsministerin Kuppe appelliert:
Persönliche Entscheidung im Organspendeausweis festhalten
Gesundheitsministerin Dr. Gerlinde Kuppe (SPD) hat
Organspenden als ¿Werk tiefster Menschlichkeit¿ gewürdigt und zugleich an die
Menschen in Sachsen-Anhalt appelliert, sich intensiv mit dem Thema Organspende
auseinander zusetzen und den eigenen Willen schriftlich zu dokumentieren.
Kuppe, die selbst Inhaberin eines
Organspendeausweises ist, erklärte zum Tag der Organspende am 3. Juni: "So
schwer Gedanken im Zusammenhang mit dem Ende unseres Lebens auch fallen: Sie
könnten für andere Menschen lebensrettend sein und Entscheidungskonflikte bei
einem plötzlichen Todesfall verhindern." Die Ministerin betonte: Die
moderne Transplantationsmedizin kann schwerstkranken Menschen das Leben retten
oder ihre Lebensqualität entscheidend verbessern. Organspenden sind jedoch die
Voraussetzung, dass Leben gerettet werden kann.
Die Bereitschaft, im Todesfall Organe zu spenden,
ist nach Einschätzung von Kuppe nach wie vor zu gering ausgeprägt. Sie
erklärte: "Informations- und Aufklärungsaktionen ¿ wie es sie vielfältig
gibt - sind daher der richtige Weg.¿ Die Ministerin ermutigte: "Sprechen
Sie mit Ihren Angehörigen darüber und dokumentieren Sie Ihre Entscheidung am
besten in einem Organspendeausweis. Damit wird sichergestellt, dass im
Ernstfall nur der eigene Wille zählt und den Angehörigen, die sonst um
Zustimmung zur Organentnahme ersucht werden könnten, zusätzliche Konflikte
erspart bleiben." Insofern ist eine schriftliche Erklärung des eigenen
Willens auch dann sinnvoll, wenn man Organentnahmen ablehnt.
Organspendeausweise sind unter anderem bei den
Krankenkassen, Gesundheitsämtern, bei der Landesvereinigung für Gesundheit und
auch im Gesundheitsministerium erhältlich.
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