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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Sozialminister Kley übergibt erstes
Persönliches Budget im Land: Chance für Behinderte, selbstbestimmt und aktiv
das eigene Leben zu gestalten

23.03.2006, Magdeburg – 62

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:

062/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und

Soziales - Pressemitteilung Nr.: 062/06

 

 

 

Magdeburg, den 23. März 2006

 

 

 

Sozialminister Kley übergibt erstes

Persönliches Budget im Land: Chance für Behinderte, selbstbestimmt und aktiv

das eigene Leben zu gestalten

 

Halle (Saale). Sozialminister Gerry Kley hat am Donnerstag in der

Sozialagentur in Halle den ersten Bescheid für ein Persönliches Budget in

Sachsen-Anhalt an Herrn Robert Schneider und dessen Eltern als Betreuer aus

Kabelsketal im Saalkreis übergeben. Der 27-Jährige ist der erste Behinderte in

Sachsen-Anhalt, der künftig ein monatliches Budget von der Sozialagentur erhält

und sich damit die erforderlichen Dienstleistungen wie Hilfen beim Wohnen,

Haushaltshilfe, Arbeitsassistenz, Fahrdienste und Rehabilitationssport selbst

organisieren und finanzieren kann.

 

Sozialminister Gerry

Kley sagte bei der Übergabe des Bescheids: ¿Behinderte Menschen haben ein Recht

darauf, selbstbestimmt zu leben und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Was sie dafür benötigen, wissen die Betroffenen oftmals selbst am besten. Der

Betroffene wird zum Kunden, der Leistungen auf dem Markt aussuchen und wählen

kann! Jeder und jede Behinderte sollten deshalb prüfen, ob das Persönliche

Budget für sie ein lohnendes Angebot ist, um selbstbestimmter und aktiver das

eigene Leben zu gestalten.¿

 

Das ¿Trägerübergreifende

Persönliche Budget¿ stärkt die Selbstbestimmung und Selbstverantwortung

behinderter Menschen. Behinderte, die Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem

Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) oder auf Leistungen anderer

Sozialleistungsträger (Kranken-, Pflegekassen, Unfallversicherungsträger,

gesetzliche Rentenversicherung) haben, können einen Antrag auf ein persönliches

Budget stellen. Das heißt, die bisherige Sachleistung wird durch einen

monatlichen Geldbetrag ersetzt. Die Höhe des Budgets hängt von der Art der

Behinderung und vom individuellen Hilfebedarf ab. Der Betroffene kann sich dann

mit diesem Budget notwendige Hilfen selbst organisieren und finanzieren. Das

heißt, er wird zum Kunden, der selbst entscheidet, wo er welche Leistungen

(Haushaltshilfe, Hilfen beim Wohnen, Häusliche Pflege, behinderungsbedingte

Fahrkosten, Arbeitsassistenz) bezieht. ¿Trägerübergreifend¿ bedeutet dabei,

dass behinderte Menschen, die Anspruch auf Leistungen verschiedener

Sozialleistungsträger haben, das Persönliche Budget aus einer Hand erhalten.

Die Höhe des Budgets liegt in Sachsen-Anhalt für behinderte Menschen, die

zuhause wohnen, zwischen 271 Euro und 816 Euro im Monat. Anträge für ein

Persönliches Budget können bei den gemeinsamen Servicestellen der

Sozialleistungsträger und bei den Sozialämtern der Landkreise und kreisfreien

Städte gestellt werden.

 

Sachsen-Anhalt beteiligt

sich am Bundesmodellprojekt zum Trägerübergreifenden Persönlichen Budget, in

dem Erfahrungen gesammelt und für die weitere Arbeit ausgewertet werden.

 

 

 

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