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Sozialminister Kley übergibt erstes
Persönliches Budget im Land: Chance für Behinderte, selbstbestimmt und aktiv
das eigene Leben zu gestalten
23.03.2006, Magdeburg – 62
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
062/06
Ministerium für Gesundheit und
Soziales - Pressemitteilung Nr.: 062/06
Magdeburg, den 23. März 2006
Sozialminister Kley übergibt erstes
Persönliches Budget im Land: Chance für Behinderte, selbstbestimmt und aktiv
das eigene Leben zu gestalten
Halle (Saale). Sozialminister Gerry Kley hat am Donnerstag in der
Sozialagentur in Halle den ersten Bescheid für ein Persönliches Budget in
Sachsen-Anhalt an Herrn Robert Schneider und dessen Eltern als Betreuer aus
Kabelsketal im Saalkreis übergeben. Der 27-Jährige ist der erste Behinderte in
Sachsen-Anhalt, der künftig ein monatliches Budget von der Sozialagentur erhält
und sich damit die erforderlichen Dienstleistungen wie Hilfen beim Wohnen,
Haushaltshilfe, Arbeitsassistenz, Fahrdienste und Rehabilitationssport selbst
organisieren und finanzieren kann.
Sozialminister Gerry
Kley sagte bei der Übergabe des Bescheids: ¿Behinderte Menschen haben ein Recht
darauf, selbstbestimmt zu leben und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Was sie dafür benötigen, wissen die Betroffenen oftmals selbst am besten. Der
Betroffene wird zum Kunden, der Leistungen auf dem Markt aussuchen und wählen
kann! Jeder und jede Behinderte sollten deshalb prüfen, ob das Persönliche
Budget für sie ein lohnendes Angebot ist, um selbstbestimmter und aktiver das
eigene Leben zu gestalten.¿
Das ¿Trägerübergreifende
Persönliche Budget¿ stärkt die Selbstbestimmung und Selbstverantwortung
behinderter Menschen. Behinderte, die Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem
Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) oder auf Leistungen anderer
Sozialleistungsträger (Kranken-, Pflegekassen, Unfallversicherungsträger,
gesetzliche Rentenversicherung) haben, können einen Antrag auf ein persönliches
Budget stellen. Das heißt, die bisherige Sachleistung wird durch einen
monatlichen Geldbetrag ersetzt. Die Höhe des Budgets hängt von der Art der
Behinderung und vom individuellen Hilfebedarf ab. Der Betroffene kann sich dann
mit diesem Budget notwendige Hilfen selbst organisieren und finanzieren. Das
heißt, er wird zum Kunden, der selbst entscheidet, wo er welche Leistungen
(Haushaltshilfe, Hilfen beim Wohnen, Häusliche Pflege, behinderungsbedingte
Fahrkosten, Arbeitsassistenz) bezieht. ¿Trägerübergreifend¿ bedeutet dabei,
dass behinderte Menschen, die Anspruch auf Leistungen verschiedener
Sozialleistungsträger haben, das Persönliche Budget aus einer Hand erhalten.
Die Höhe des Budgets liegt in Sachsen-Anhalt für behinderte Menschen, die
zuhause wohnen, zwischen 271 Euro und 816 Euro im Monat. Anträge für ein
Persönliches Budget können bei den gemeinsamen Servicestellen der
Sozialleistungsträger und bei den Sozialämtern der Landkreise und kreisfreien
Städte gestellt werden.
Sachsen-Anhalt beteiligt
sich am Bundesmodellprojekt zum Trägerübergreifenden Persönlichen Budget, in
dem Erfahrungen gesammelt und für die weitere Arbeit ausgewertet werden.
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