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Familienoffensive der Landesregierung:
Sozialminister Kley überreichte Ehrenpatenschaftsurkunden für Drillinge aus
Magdeburg
17.03.2006, Magdeburg – 54
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
054/06
Ministerium für Gesundheit und
Soziales - Pressemitteilung Nr.: 054/06
Magdeburg, den 17. März 2006
Familienoffensive der Landesregierung:
Sozialminister Kley überreichte Ehrenpatenschaftsurkunden für Drillinge aus
Magdeburg
Magdeburg. Sozialminister Gerry Kley hat
am Freitag in Magdeburg den Eltern von drei neuen Ehrenpatenkindern des Ministerpräsidenten die Ehrenurkunden
überreicht. Minister Kley gratulierte den Eltern Denise und Andre Mally zu
ihren Drillingen Marietta Madita, Johannes Bedrich und Jonathan Bela. Die
Drillinge hatten am 2. November 2005 in Magdeburg das Licht der Welt erblickt.
Als Familienminister freue er
sich besonders, die Glückwünsche und Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Prof.
Dr. Wolfgang Böhmer überbringen zu können, so Minister Kley: ¿Kinder verändern
und bereichern unser Leben. Sie bereiten uns Tag für Tag Freude. Bei Drillingen
bedeutet Elternglück allerdings auch Arbeit mal drei! Ich hoffe, dass die
Ehrenpatenschaft ein wenig hilft, die neuen Pflichten gut zu meistern!¿
Kley betonte, dass durch die
Geburt von Mehrlingen Eltern in außergewöhnlichem Maße zeitlich und finanziell
in Anspruch genommen würden. Daher solle mit der Übernahme der Ehrenpatenschaft
ein Beitrag zur Entlastung der Familie und zum Wohl der Kinder geleistet
werden. Pro Kind gibt es eine einmalige, einkommensunabhängige Zuwendung von
1.400 Euro. Die Übernahme der Patenschaften erfolgt im Rahmen der Familienoffensive
der Landesregierung.
In Sachsen-Anhalt gibt es
jährlich zwischen sieben und zehn Mehrlingsgeburten mit Drillingen oder
weiteren Mehrlingen. Die Ehrenpatenschaft des Ministerpräsidenten bei
Mehrlingen (ab Drillinge) kann auf Antrag beim Landesverwaltungsamt ¿
Landesjugendamt ¿ Referat 602, Neustädter Passage 15, 06122 Halle, beantragt
werden. Voraussetzung ist, dass die Kinder nach dem 31. Dezember 2004 geboren
wurden bzw. werden. Antragberechtigt sind die leiblichen Eltern oder
alleinerziehende leibliche Elternteile der Mehrlinge, die ihren Hauptwohnsitz
in Sachsen-Anhalt haben und bei denen die Mehrlinge leben. Der Antrag muss innerhalb
eines Jahres nach dem Zeitpunkt der Geburt der Mehrlinge beim Landesjugendamt
gestellt werden.
Die Landesregierung will
die Rahmenbedingungen für Familien in Sachsen-Anhalt weiter verbessern.
Bausteine ihrer Familienpolitik sind bislang die Gründung eines
Landesbündnisses für Familien, über das der Ministerpräsident die
Schirmherrschaft übernommen hat, der Landeswettbewerb ¿Kinder- und
familienfreundliche Gemeinde¿, das Projekt ¿Audit Beruf und Familie¿ sowie das
Familienfördergesetz, der FamilienPass und der Familienratgeber.
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