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Verbesserungen im Arbeitsschutz /
Sachsen-Anhalt schließt eine Kooperationsvereinbarung mit den
Unfallversicherungsträgern
27.02.2006, Magdeburg – 30
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
030/06
Ministerium für Gesundheit und
Soziales - Pressemitteilung Nr.: 030/06
Magdeburg, den 27. Februar 2006
Verbesserungen im Arbeitsschutz /
Sachsen-Anhalt schließt eine Kooperationsvereinbarung mit den
Unfallversicherungsträgern
Magdeburg/Hannover/Halle . Sozialminister Gerry Kley hat
die Weichen für einen modernen und zukunftsfähigen Arbeitsschutz in Sachsen-Anhalt
gestellt. Dazu unterschrieb er am Montag in Halle eine Kooperationsvereinbarung
mit den Unfallversicherungsträgern, für die Dieter Benscheidt,
Vorstandsvorsitzender des Landesverbandes Nordwestdeutschland der gewerblichen
Berufsgenossenschaften und Bernhard Förster, Geschäftsführer der
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft für die Landesbezogene Stelle der
Unfallversicherungsträger unterzeichnet haben.
¿Ende 2005 habe ich mich für eine
Arbeitsschutzpartnerschaft in Sachsen-Anhalt und für eine übergreifende
Kooperationsorientierung im Arbeitsschutz ausgesprochen. Wenn die staatliche
Arbeitschutzverwaltung und Berufsgenossenschaften in der Prävention stärker
zusammen arbeiten, dann zahlt sich das zuerst für die Gesundheit der
Beschäftigten und nicht zuletzt auch in barer Münze für die
Berufsgenossenschaften aus. Mit der Unterzeichnung heute können künftig alle
Kräfte noch effektiver auf das Ziel ¿gesunde Beschäftigte¿ konzentriert
werden¿, sagte der Minister.
Auch Dieter Benscheidt und Bernhard Förster lobten:
¿Die vereinbarte Kooperation ist ein wesentlicher Schritt für eine gemeinsame
zukunftsorientierte Arbeitsschutzstrategie in Deutschland zum Nutzen der
Beschäftigten und Arbeitgeber. Sie dient dazu, die großen Potenziale des
Arbeits- und Gesundheitsschutzes für die Produktivität der Unternehmen und das
Wohlergehen der Beschäftigten zu nutzen.¿
Die intensivere
Zusammenarbeit zwischen den Berufsgenossenschaften und der staatlichen
Arbeitsschutzverwaltung soll dazu beitragen, die Unternehmen bei der Umsetzung
von Maßnahmen, die der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der
Arbeit dienen, künftig noch effektiver zu unterstützen. Insbesondere soll
dadurch ein aufeinander abgestimmtes arbeitsteiliges Handeln zwischen den
Aufsichtsdiensten erreicht werden. Damit wird auch den Prinzipien eines
modernen, bürgernahen und effizienten Verwaltungshandelns Rechnung getragen, um
den Betrieben den Umgang mit gesundheitsbezogenen Anforderungen der Arbeitswelt
zu erleichtern. Außerdem wollen die staatlichen Arbeitsschutzbehörden und die
Unfallversicherungsträger zukünftig verstärkt im Bereich der Aus- und
Weiterbildung kooperieren.
Die Vereinbarung schafft Voraussetzungen für
bessere präventive Arbeit. So soll der Entstehung von Berufskrankheiten oder
arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen wie Lärmschwerhörigkeiten oder
Hauterkrankungen vorgebeugt werden und durch abgestimmte Aktionen in den
Regionen den wichtigsten Themen des Arbeitsschutzes ein größeres Gewicht
verleihen. Vorgesehen sind vielfältige branchenbezogene und
branchenübergreifende Aktionen zur Reduzierung arbeitsbedingter
Gesundheits-gefahren.
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