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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Verbesserungen im Arbeitsschutz /
Sachsen-Anhalt schließt eine Kooperationsvereinbarung mit den
Unfallversicherungsträgern

27.02.2006, Magdeburg – 30

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:

030/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und

Soziales - Pressemitteilung Nr.: 030/06

 

 

 

Magdeburg, den 27. Februar 2006

 

 

 

Verbesserungen im Arbeitsschutz /

Sachsen-Anhalt schließt eine Kooperationsvereinbarung mit den

Unfallversicherungsträgern

 

Magdeburg/Hannover/Halle . Sozialminister Gerry Kley hat

die Weichen für einen modernen und zukunftsfähigen Arbeitsschutz in Sachsen-Anhalt

gestellt. Dazu unterschrieb er am Montag in Halle eine Kooperationsvereinbarung

mit den Unfallversicherungsträgern, für die Dieter Benscheidt,

Vorstandsvorsitzender des Landesverbandes Nordwestdeutschland der gewerblichen

Berufsgenossenschaften und Bernhard Förster, Geschäftsführer der

Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft für die Landesbezogene Stelle der

Unfallversicherungsträger unterzeichnet haben.

 

¿Ende 2005 habe ich mich für eine

Arbeitsschutzpartnerschaft in Sachsen-Anhalt und für eine übergreifende

Kooperationsorientierung im Arbeitsschutz ausgesprochen. Wenn die staatliche

Arbeitschutzverwaltung und Berufsgenossenschaften in der Prävention stärker

zusammen arbeiten, dann zahlt sich das zuerst für die Gesundheit der

Beschäftigten und nicht zuletzt auch in barer Münze für die

Berufsgenossenschaften aus. Mit der Unterzeichnung heute können künftig alle

Kräfte noch effektiver auf das Ziel ¿gesunde Beschäftigte¿ konzentriert

werden¿, sagte der Minister.

 

Auch Dieter Benscheidt und Bernhard Förster lobten:

¿Die vereinbarte Kooperation ist ein wesentlicher Schritt für eine gemeinsame

zukunftsorientierte Arbeitsschutzstrategie in Deutschland zum Nutzen der

Beschäftigten und Arbeitgeber. Sie dient dazu, die großen Potenziale des

Arbeits- und Gesundheitsschutzes für die Produktivität der Unternehmen und das

Wohlergehen der Beschäftigten zu nutzen.¿

 

Die intensivere

Zusammenarbeit zwischen den Berufsgenossenschaften und der staatlichen

Arbeitsschutzverwaltung soll dazu beitragen, die Unternehmen bei der Umsetzung

von Maßnahmen, die der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der

Arbeit dienen, künftig noch effektiver zu unterstützen. Insbesondere soll

dadurch ein aufeinander abgestimmtes arbeitsteiliges Handeln zwischen den

Aufsichtsdiensten erreicht werden. Damit wird auch den Prinzipien eines

modernen, bürgernahen und effizienten Verwaltungshandelns Rechnung getragen, um

den Betrieben den Umgang mit gesundheitsbezogenen Anforderungen der Arbeitswelt

zu erleichtern. Außerdem wollen die staatlichen Arbeitsschutzbehörden und die

Unfallversicherungsträger zukünftig verstärkt im Bereich der Aus- und

Weiterbildung kooperieren.

 

Die Vereinbarung schafft Voraussetzungen für

bessere präventive Arbeit. So soll der Entstehung von Berufskrankheiten oder

arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen wie Lärmschwerhörigkeiten oder

Hauterkrankungen vorgebeugt werden und durch abgestimmte Aktionen in den

Regionen den wichtigsten Themen des Arbeitsschutzes ein größeres Gewicht

verleihen. Vorgesehen sind vielfältige branchenbezogene und

branchenübergreifende Aktionen zur Reduzierung arbeitsbedingter

Gesundheits-gefahren.

 

 

 

Impressum:

 

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