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Vereinbarung zur Kooperation von Kinder- und
Jugendhilfe und Schule unterzeichnet
14.02.2006, Magdeburg – 20
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
020/06
Ministerium für Gesundheit und
Soziales - Pressemitteilung Nr.: 020/06
Magdeburg, den 14. Februar 2006
Vereinbarung zur Kooperation von Kinder- und
Jugendhilfe und Schule unterzeichnet
Magdeburg . Sozialminister Gerry Kley, Kultusminister Prof.
Dr. Jan-Hendrik Olbertz und Ulf Wunderlich, Vorstandsvorsitzender des Kinder-
und Jugendringes Sachsen-Anhalt e.V. (KJR LSA) haben am Dienstag in Magdeburg
eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen Schule sowie Kinder- und
Jugendhilfe unterzeichnet. Damit sollen Kooperationsmöglichkeiten von Schule
und Jugendhilfe vertieft werden, um verstärkt sozialpädagogische Kompetenzen in
die Schule zu tragen und alternative Schulangebote sowie außerschulische
Angebote zur sinnvollen Freizeitgestaltung zu unterstützen. Schwerpunkte sind
dabei Projekte, die beispielsweise Schulverweigerung, Jugendkriminalität und
Drogenkonsum vermeiden beziehungsweise minimieren. Die Vereinbarung knüpft an
die vielfältigen in der Schulsozialarbeit gewonnenen Erfahrungen und Ergebnisse
an.
Sozialminister
Kley sagte: ¿Die Kooperationsvereinbarung stärkt die Zusammenarbeit von Schule
sowie Kinder- und Jugendhilfe. Im gemeinsamen Wirken beider Seiten wird es uns
noch besser gelingen, junge Menschen zu eigenverantwortlich handelnden und
selbstbewussten Persönlichkeiten zu entwickeln. Sowohl Kinder- und Jugendhilfe,
Schule als auch die freien Träger der Jugendarbeit sind hier gefordert, ohne
Reibungsverluste Hand in Hand zusammen zu arbeiten. Wir hoffen, dass unsere
Kooperation ähnliche Vereinbarungen auf regionaler und örtlicher Ebene
initiieren wird.¿
Kultusminister Olbertz dazu: "Mit dieser
Vereinbarung werden Schule und Jugendhilfe künftig noch enger zusammenarbeiten.
Sie ermöglicht ein erweitertes sozialpädagogisches Angebot an den Schulen, das
dringend notwendig ist. Vor allem geht es hier um Angebote, die sich auf
Probleme wie Schulverweigerung, Verhaltensauffälligkeiten, Jugendkrimininalität
oder Drogenkonsum beziehen." Besonders wichtig sei, dass die
Fortbildungsveranstaltungen beider Institutionen gemeinsam genutzt werden
könnten.
Die
Zusammenarbeit zwischen Kinder- und Jugendhilfe und Schule ist bereits
gesetzlich geregelt. Mit der Vereinbarung einigen sich die Kooperationspartner
auf konkrete praktische Schritte. So sollen sich Vertreterinnen und Vertreter
der Kooperationspartner mindestens zweimal jährlich zu Beratungen über den
Stand der Umsetzung der Vereinbarung und über künftige gemeinsame Aktivitäten
treffen. Jeweilige Fortbildungsveranstaltungen stehen allen
Kooperationspartnern offen und darüber hinaus werden gemeinsame Fortbildungen
angeboten. Es wurde vereinbart, dass Vertreterinnen und Vertreter des KJR LSA
jährlich an bis zu zehn Veranstaltungen der staatlichen landesweiten und
regionalen Lehrerfortbildung teilnehmen können und im Gegenzug jährlich bis zu
fünf Veranstaltungen des KJR LSA als Ersatzangebot zur staatlichen Lehrerfortbildung
anerkannt werden. Der KJR LSA will außerdem schulinterne Fortbildungen und die
Durchführung thematischer Elternveranstaltungen durch geeignete Referenten
unterstützen. Es wurde weiterhin verabredet, dass die Kooperationspartner alle
zwei Jahre Diskussionsveranstaltungen organisieren, in denen Modelle der
Zusammenarbeit von Schule und Kinder- und Jugendhilfe erörtert werden. Dabei
sollen insbesondere Best-Practice-Modelle vorgestellt werden.
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