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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Gesundheitsminister Kley fordert
wirkungsvolle Kontrolle der Haftpflichtversicherung für Ärzte / Vorstoß beim
Bund gestartet

06.02.2006, Magdeburg – 11

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:

011/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und

Soziales - Pressemitteilung Nr.: 011/06

 

 

 

Magdeburg, den 26. Januar 2006

 

 

 

Gesundheitsminister Kley fordert

wirkungsvolle Kontrolle der Haftpflichtversicherung für Ärzte / Vorstoß beim

Bund gestartet

 

Magdeburg. Gesundheitsminister Gerry Kley fordert eine

wirkungsvolle Kontrolle der Haftpflichtversicherung für niedergelassene Ärzte.

Kley sagte am Donnerstag in Magdeburg: ¿Während Rechtsanwälte in Deutschland

verpflichtet sind, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer

Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro für jeden Versicherungsfall

abzuschließen und Ihnen bei einem Verstoß die Zulassung entzogen werden kann,

ist die derzeitige Rechtslage für Ärztinnen und Ärzte im Hinblick auf den

Nachweis einer Versicherung zur Berufshaftpflicht unter dem Gesichtspunkt der

Patientensicherheit unbefriedigend.¿ Kley hat sich mit konkreten Vorschlägen an

die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt und an die Ärztekammer in

Sachsen-Anhalt gewandt.

 

Kley

betonte, dass bislang nur Einzelfälle bekannt geworden seien, in denen keine

ausreichende Haftpflichtversicherung vorlag und somit gegen die ärztliche

Berufsordnung verstoßen wurde. Es könne jedoch nicht sein, dass diese

¿schwarzen Schafe¿ eine ganze Berufsgruppe in Misskredit brächten, so Kley.

¿Deshalb ist es unser Ziel, für mehr Patientensicherheit zu sorgen und damit

zugleich das Ansehen der Ärztinnen und Ärzte in der Öffentlichkeit zu

schützen.¿

 

Um

eine wirkungsvolle Kontrolle der Haftpflichtversicherung für die

niedergelassene Ärzteschaft durchzusetzen, will Minister Kley eine Änderung der

bundesgesetzlichen Regelungen über die Zulassung von Kassenärztinnen und

Kassenärzten erreichen. Danach würde dann künftig ein Entzug der Zulassung

drohen, wenn keine Haftpflichtversicherung vorläge. Zum anderen soll auch die

Einführung einer Versicherungspflicht im Kammergesetz des Landes für Heilberufe

festgeschrieben werden. Damit würden die Kammern ermächtigt, in den Berufsordnungen

Mindestversicherungssummen vorzuschreiben, so der Minister. Letzteres sei

notwendig, um auch die Ärzte zu erreichen, die nur Privatpatientinnen und

-patienten behandelten.

 

 

 

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