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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Sicherer Silvesterspaß "Wie Groß und
Klein sicher ins neue Jahr starten"

23.12.2005, Magdeburg – 217

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:

217/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und

Soziales - Pressemitteilung Nr.: 217/05

 

 

 

Magdeburg, den 22. Dezember 2005

 

 

 

Sicherer Silvesterspaß "Wie Groß und

Klein sicher ins neue Jahr starten"

 

Magdeburg. Was wäre der Jahreswechsel ohne das traditionelle

Silvesterfeuerwerk! Damit Groß und Klein sicher ins neue Jahr starten, warnt

das Verbraucherschutzministerium Sachsen-Anhalts vor leichtsinnigem Umgang mit

Raketen, Knallern und anderen Feuerwerkskörpern. Einige Tipps sollen dazu

beitragen, dass es auch in diesem Jahr ein sicherer Silvesterspaß wird!

 

Zunächst

sollten alle daran denken: Kleinfeuerwerk (pyrotechnische Gegenstände der

Klasse II) dürfen am 31. Dezember und am 01. Januar abgebrannt werden.

 

Der

Verkauf dieser Feuerwerkskörper ist in diesem Jahr vom 29. bis zum 31. Dezember

gestattet. Ein Verkauf an Jugendliche unter

18 Jahren ist nicht erlaubt.

 

Worauf

Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf achten sollten:

 

·

Feuerwerkskörper

müssen amtlich zugelassen sein. Das ist an dem Aufdruck "BAM - P I -"

oder "BAM - P II -" (Klasse II) und einer nachfolgenden Nummer

erkennbar.

 

·

Vor dem

Zünden von Raketen, Knallern und anderen Feuerwerkskörpern sollte zuerst die

Gebrauchsanweisung aufmerksam gelesen werden. Oftmals ist nicht bekannt, dass

Jugendlichen unter 18 Jahren das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II

nicht erlaubt ist.

 

·

Generell

ist darauf zu achten, dass Feuerwerkskörper der Klasse II nur im Freien

verwendet werden dürfen.

 

·

Beim

Zünden sollten die übrigen Feuerwerkskörper nicht offen herumliegen oder am

Körper getragen werden.

 

·

Nach dem

Anzünden bitte die Gegenstände nicht in der Hand behalten und auf Sicherheitsabstand

gehen.

 

·

So

genannte Blindgänger keinesfalls nochmals zünden, sondern nach einer Wartezeit

mit Wasser unschädlich machen.

 

·

Die

Herstellung von oder Veränderungen an Feuerwerkskörpern sind grundsätzlich

verboten.

 

·

Feuerwerkskörper

sollen vom Erdboden und nicht vom Balkon aus gezündet oder von oben herunter

geworfen werden.

 

·

Menschen,

offene Fenster, Türen, Mülltonnen oder Briefkästen sind keine Zielobjekte.

 

·

Raketen

mit Führungsstab dürfen keinesfalls in den Boden gesteckt werden.

 

·

Mit

Rücksicht auf andere Personen dürfen Feuerwerkskörper nicht in der Nähe von

Krankenhäusern, Kinderspielplätzen, Altenheimen

 

und Kirchen abgebrannt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium für Gesundheit und

Soziales

Pressestelle

Turmschanzenstraße 25

39114 Magdeburg

Tel: (0391) 567-4607

Fax: (0391) 567-4622

Mail: ms-presse@ms.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

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