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Sicherer Silvesterspaß "Wie Groß und
Klein sicher ins neue Jahr starten"
23.12.2005, Magdeburg – 217
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
217/05
Ministerium für Gesundheit und
Soziales - Pressemitteilung Nr.: 217/05
Magdeburg, den 22. Dezember 2005
Sicherer Silvesterspaß "Wie Groß und
Klein sicher ins neue Jahr starten"
Magdeburg. Was wäre der Jahreswechsel ohne das traditionelle
Silvesterfeuerwerk! Damit Groß und Klein sicher ins neue Jahr starten, warnt
das Verbraucherschutzministerium Sachsen-Anhalts vor leichtsinnigem Umgang mit
Raketen, Knallern und anderen Feuerwerkskörpern. Einige Tipps sollen dazu
beitragen, dass es auch in diesem Jahr ein sicherer Silvesterspaß wird!
Zunächst
sollten alle daran denken: Kleinfeuerwerk (pyrotechnische Gegenstände der
Klasse II) dürfen am 31. Dezember und am 01. Januar abgebrannt werden.
Der
Verkauf dieser Feuerwerkskörper ist in diesem Jahr vom 29. bis zum 31. Dezember
gestattet. Ein Verkauf an Jugendliche unter
18 Jahren ist nicht erlaubt.
Worauf
Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf achten sollten:
·
Feuerwerkskörper
müssen amtlich zugelassen sein. Das ist an dem Aufdruck "BAM - P I -"
oder "BAM - P II -" (Klasse II) und einer nachfolgenden Nummer
erkennbar.
·
Vor dem
Zünden von Raketen, Knallern und anderen Feuerwerkskörpern sollte zuerst die
Gebrauchsanweisung aufmerksam gelesen werden. Oftmals ist nicht bekannt, dass
Jugendlichen unter 18 Jahren das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II
nicht erlaubt ist.
·
Generell
ist darauf zu achten, dass Feuerwerkskörper der Klasse II nur im Freien
verwendet werden dürfen.
·
Beim
Zünden sollten die übrigen Feuerwerkskörper nicht offen herumliegen oder am
Körper getragen werden.
·
Nach dem
Anzünden bitte die Gegenstände nicht in der Hand behalten und auf Sicherheitsabstand
gehen.
·
So
genannte Blindgänger keinesfalls nochmals zünden, sondern nach einer Wartezeit
mit Wasser unschädlich machen.
·
Die
Herstellung von oder Veränderungen an Feuerwerkskörpern sind grundsätzlich
verboten.
·
Feuerwerkskörper
sollen vom Erdboden und nicht vom Balkon aus gezündet oder von oben herunter
geworfen werden.
·
Menschen,
offene Fenster, Türen, Mülltonnen oder Briefkästen sind keine Zielobjekte.
·
Raketen
mit Führungsstab dürfen keinesfalls in den Boden gesteckt werden.
·
Mit
Rücksicht auf andere Personen dürfen Feuerwerkskörper nicht in der Nähe von
Krankenhäusern, Kinderspielplätzen, Altenheimen
und Kirchen abgebrannt werden.
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