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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Land will mehr Qualität bei ambulanter
Frühförderung / Sozialminister Kley: Herausforderung für Frühförderstellen

02.03.2005, Magdeburg – 16

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:

016/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und

Soziales - Pressemitteilung Nr.: 016/05

 

 

 

Magdeburg, den 23. Februar 2005

 

 

 

Land will mehr Qualität bei ambulanter

Frühförderung / Sozialminister Kley: Herausforderung für Frühförderstellen

 

Magdeburg. Die

ambulante Frühförderung behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder soll

in Sachsen-Anhalt qualitativ verbessert werden. Sozialminister Gerry Kley sagte

am Mittwoch in Magdeburg: ¿Es geht darum, dass den betroffenen Kindern die

gesetzlich garantierten medizinischen und heilpädagogischen Leistungen

auch zugute kommen. Das ist für die  23

Frühförderstellen im Land eine Herausforderung, der sie sich stellen müssen.¿

 

Der Minister betonte, dass die

Kinder ein Recht auf interdisziplinär abgestimmte komplexe Leistungen hätten.

Dazu gehörten nicht nur heilpädagogische, sondern auch ärztliche,

medizintherapeutische, psychologische und sozialpädagogische Leistungen. Diese

könnten in dieser Form nur in den Frühförderstellen oder sozialpädiatrischen

Zentren erbracht werden.

 

¿Bislang wird das aber trotz

der gesetzlichen Vorgaben kaum praktiziert. Stattdessen dominiert die mobile

Förderung, die zuhause erfolgt. Es steht jedoch außer Frage, dass viele der

betroffenen Kinder in den Frühförderstellen beispielsweise durch Gruppenarbeit,

gemeinsames Spielen oder durch die Einbeziehung besonderer Geräte und Therapien

bessere Entwicklungschancen hätten. Wir wollen keine Ausgrenzung im häuslichen

Umfeld fördern, sondern Integration¿, so Minister Kley.

 

Der Minister betonte, dass es

um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen beiden Angeboten gehe. Außerdem werde

es natürlich auch Fälle geben, wo eine Frühförderung ausschließlich im

häuslichen Umfeld erfolgen müsse. Das sei dann im Einzelfall zu prüfen.

 

¿Im Mittelpunkt stehen für uns

die Kinder¿, sagte Kley. Mit Blick auf die Leistungserbringer machte er

deutlich, dass es aber auch vonnöten sei, in einem Bundesland gleiche

Leistungen einheitlich zu vergüten.  So

belege eine Analyse des Landes, dass die Landkreise hier bislang sehr unterschiedlich

agiert hätten.

 

Zum Hintergrund

 

Das Land ist seit dem 1. Juli

2004 mit Gründung der Sozialagentur als überörtlicher Träger der Sozialhilfe

für Leistungen der ambulanten Frühförderung zuständig. Im Rahmen einer Analyse

wurde festgestellt, dass die bis dahin dafür zuständigen Landkreise und

kreisfreien Städte den Umfang einer Fördereinheit und ihre Vergütung unterschiedlich

definiert haben. Während ein Landkreis beispielsweise eine Fördereinheit von

150 Minuten mit 55 Euro bezahlte, wurde in einem anderen Landkreis eine

Fördereinheit von 170 Minuten mit 101 Euro vergütet. Die unmittelbare

Förderarbeit mit dem Kind lag und liegt aber bei 15 bis maximal 60 Minuten pro

Fördereinheit. Um landesweit für alle betroffenen Kinder gleiche Bedingungen zu

schaffen und bei den Leistungserbringern für gleiche Leistungen auch gleiche

Vergütungen zu erreichen, wurden zum 1. Januar zunächst für jedes Kind 50 Euro

je Fördereinheit (90 Minuten) als Vorschuss gezahlt. Pro Woche werden in der

Regel bis zu zwei Fördereinheiten gewährt.

 

Das SGB IX und die

Frühförderungsverordnung legen fest, dass im Rahmen der Frühförderung

Leistungen der medizinischen Rehabilitation und heilpädagogische

Leistungen als ganzheitliche Komplexleistungen in interdisziplinär arbeitenden

Frühförderstellen bzw. sozialpädiatrischen Zentren und unter Einbeziehung des

sozialen Umfelds sicherzustellen sind.

 

 

 

Impressum:

 

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