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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Elternbeiträge für die Kinderbetreuung:
Arbeiterwohlfahrt präsentiert unseriöse Zahlenvergleiche

11.01.2005, Magdeburg – 5

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:

005/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und

Soziales - Pressemitteilung Nr.: 005/05

 

 

 

Magdeburg, den 11. Januar 2005

 

 

 

Elternbeiträge für die Kinderbetreuung:

Arbeiterwohlfahrt präsentiert unseriöse Zahlenvergleiche

 

Magdeburg. Zur Behauptung der Arbeiterwohlfahrt, die

Elternbeiträge für die Kinderbetreuung hätten sich in den vergangenen sechs

Jahren fast verdoppelt stellt das Sozialministerium klar:

 

Die

Arbeiterwohlfahrt hat bei den Elternbeiträgen für Kinderbetreuungsplätze

falsche Zahlen miteinander verglichen und diese für eine polemische

Argumentation für den Volksentscheid benutzt. Da sich die Elternbeiträge in den

Betreuungsformen unterschiedlich darstellen, ist folgender Vergleich korrekt:

 

Mit

Stand 01.01. 1997 lag der durchschnittliche Elternbeitrag in Sachsen-Anhalt für

einen Ganztags - Kindergartenplatz bei 88 Euro. Im Jahr 2004

wurden laut Statistik des Landesjugendamtes hierfür durchschnittlich 130 Euro

als Elternbeitrag ermittelt. Der landesweit niedrigste Beitrag lag bei 60 Euro,

der höchste bei 360 Euro.

 

Der

durchschnittliche Elternbeitrag für einen Ganztags-Krippenplatz

wurde zum 01.01.1997 mit 109 Euro angegeben. Im Jahr 2004 lag dieser hiermit zu

vergleichende Beitrag bei 156 Euro. Hier lag landesweit der niedrigste Beitrag

ebenfalls bei 60 Euro und der höchste bei 360 Euro.

 

Von

einer Verdoppelung der Elternbeiträge kann somit keine Rede sein. Im Krippenbereich

wäre innerhalb von 8 Jahren von einer durchschnittlichen Erhöhung um rund 43

Prozent und im Kindergartenbereich von rund 47 Prozent auszugehen. Allerdings

müssen in diesem Zusammenhang die erheblichen Unterschiede (niedrigster und

höchster Wert) bei den Elternbeiträgen berücksichtigt werden.

 

Im

Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass das Kinderförderungsgesetz eine

wesentliche Verwaltungsvereinfachung und mehr Flexibilität bei der Kinderbetreuung

möglich gemacht hat.

 

 

 

Impressum:

 

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