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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Besondere Förderung von erwerbstätigen Eltern
im KiFöG  verfassungsgemäß /  Sozialminister Kley: Bestätigung für Kurs
der Landesregierung   

16.11.2004, Magdeburg – 142

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:

142/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und

Soziales - Pressemitteilung Nr.: 142/04

 

 

 

Magdeburg, den 16. November 2004

 

 

 

Besondere Förderung von erwerbstätigen Eltern

im KiFöG  verfassungsgemäß /  Sozialminister Kley: Bestätigung für Kurs

der Landesregierung   

 

 

 

Magdeburg. Das Landesverfassungsgericht

hat Verfassungsbeschwerden von Eltern zum Kinderförderungsgesetz für nicht

begründet erklärt. Der auf eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung ausgerichtete

Rechtsanspruch im Kinderförderungsgesetz Sachsen-Anhalts sei verfassungsgemäß,

urteilten die Richter.

 

 

 

Sozialminister Kley bezeichnete das Urteil als

wegweisend: ¿Der Kurs der Landesregierung, mit Augenmaß und Blick auf die

Finanzlage von Land, Landkreisen, Kommunen sowie Eltern nach wie vor bundesweit

ein Spitzenangebot bei der Kinderbetreuung zu finanzieren, wird damit

bestätigt. Das Urteil bescheinigt der Landesregierung ausdrücklich, mit dem

KiFöG die Balance von Familie und Beruf zu unterstützen und sieht in der

besonderen Förderung von erwerbstätigen Eltern insofern keine Verletzung des

Gleichheitsgrundsatzes.¿

 

 

 

Kley betonte,

dass  die Landesregierung dafür

einstehe, dass die Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt auf qualitativ hohem

Niveau für alle Eltern bezahlbar und damit zukunftssicher bleibe.

 

 

 

 

 

Daten und Fakten zur Kinderbetreuung in

Deutschland

 

 

 

Betreuungsanspruch

¿ Sachsen-Anhalt bundesweit Spitzenreiter

 

Bundesweit :

Rechtsanspruch auf einen KiTa-Platz für Kinder von 3 bis 6 Jahren, dabei ist

der Betreuungsumfang nicht geregelt. Nur in den ostdeutschen

Ländern gibt es Regelungen, die über diesen Rechtsanspruch hinausgehen.

 

 

 

Länderregelungen

(Auswahl)

 

Sachsen-Anhalt : von 0 bis 14 Jahren Anspruch auf

Ganztagsbetreuung (10 Stunden täglich), wenn die Eltern berufstätig oder in

Ausbildung sind, ansonsten Anspruch auf 5 Stunden tägliche Betreuung;

 

 

 

Mecklenburg-Vorpommern: ab Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum

Schuleintritt Anspruch auf eine Betreuung von sechs Stunden täglich, bei

berufstätigen und alleinerziehenden Eltern erhöht sich Betreuungsumfang auf 10

Stunden;

 

 

 

Brandenburg :

von 3 Jahren bis Schuleintritt mindestens 6 Stunden und im Grundschulalter

mindestens 4 Stunden; unter 3 Jahren und 5./6. Klasse, nur wenn die familiäre

Situation (Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Arbeitssuche u.ä.), dies erforderlich

macht.

 

 

 

Thüringen :

ab 2 Jahre und 6 Monate bis zum Schuleintritt, der Stundenumfang ist weder im

Gesetz noch in einer Verordnung geregelt;

 

 

 

 

 

Impressum:

 

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