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Pressemitteilungen

Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Sozialministerium weist Kritik zurück /
Kinder- und Jugendbericht 2004 befindet sich im Anhörungsverfahren

20.10.2004, Magdeburg – 128

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:

128/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und

Soziales - Pressemitteilung Nr.: 128/04

 

 

 

Magdeburg, den 20. Oktober 2004

 

 

 

Sozialministerium weist Kritik zurück /

Kinder- und Jugendbericht 2004 befindet sich im Anhörungsverfahren

 

Die Kritik im

Zusammenhang mit der gestrigen Vorstellung des Kinder- und Jugendberichtes 2004

des Landes Sachsen-Anhalt ist nach Auskunft des Sozialministeriums ohne

Substanz. Vor der Übersendung des Kinder- und Jugendhilfeberichtes an den

Landtag sind nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz des Landes Sachsen-Anhalt

(KJHG-LSA) Beteiligungsregelungen zu beachten, an die sich das

Sozialministerium selbstverständlich hält.

 

Der Bericht ist

somit keineswegs ¿unter Verschluss¿, sondern wurde dem

Landesjugendhilfeausschuss zur Stellungnahme übersandt. Er befindet sich also

in einem der Fachöffentlichkeit zugänglichen Anhörungsverfahren. Erst mit der

Stellungnahme dieses wichtigen Fachgremiums wird der Kinder- und

Jugendhilfebericht für die Vorlage im Landtag komplett sein. Bevor der Landtag

das Dokument erhält, wird sich das Kabinett erneut damit befassen und sich

insbesondere mit der Stellungnahme des Landesjugendhilfeausschusses

auseinandersetzen.

 

Zur Information :

 

Rechtsgrundlage für den Kinder- und Jugendbericht

ist Paragraph 16 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

(KJHG-LSA) vom Mai 2000. Dort heißt es in Absatz 3: ¿Spätestens drei Monate vor der Vorlage des Berichtes im Landtag ist

der Bericht dem Landesjugendhilfeausschuss zur Stellungnahme vorzulegen.¿

 

Der Landesjugendhilfeausschuss arbeitet auf der

Grundlage von Paragraph 8, Absatz 3 KJHG-LSA: ¿Die

Aufgaben des Landesjugendamtes werden durch den Landesjugendhilfeausschuss und

durch die Verwaltung des Landesjugendamtes wahrgenommen.¿ ).

 

Die Aufgaben des Landesjugendhilfeausschusses sind

in Paragraph 9, Absatz 1 KJHG-LSA geregelt: ¿ [ ¼ ] Er gibt Empfehlungen und

Beratung für die Tätigkeit der Jugendämter, insbesondere für die Zusammenarbeit

mit den Trägern der freien Jugendhilfe [ ¼ ] .¿

 

Zu den 20 stimmberechtigten Mitgliedern des

Landesjugendhilfeausschusses gehören Vertreter der Träger der freien

Jugendhilfe, der Kirchen, der kommunalen Spitzenverbände, der

Kinderbeauftragten, des Ausländerbeauftragten, des für Gleichstellungsfragen

zuständigen Ministeriums, des Behindertenbeauftragten, des für Bildung

zuständigen Ministeriums sowie der im Kinder- und Jugendring des Landes zugesammengeschlossenen

Jugendverbände (§ 10,2 KJHG-LSA).  Zu

den beratenden Mitgliedern dieses Gremiums gehört auch je ein Mitglied der im

Landtag vertretenen Fraktionen (§ 11,1 KJHG-LSA).

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales

Pressestelle

Turmschanzenstraße 25

39114 Magdeburg

Tel: (0391) 567-4607

Fax: (0391) 567-4622

Mail: ms-presse@ms.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

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