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Pressemitteilungen

Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Mit dem Reisebus sicher in die Ferien /
Gewerbeaufsicht kontrolliert verstärkt Reisebusse

28.07.2004, Magdeburg – 90

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:

090/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und

Soziales - Pressemitteilung Nr.: 090/04

 

 

 

Magdeburg, den 28. Juli 2004

 

 

 

Mit dem Reisebus sicher in die Ferien /

Gewerbeaufsicht kontrolliert verstärkt Reisebusse

 

 

 

 

 

Magdeburg. Mit dem Reisebus sicher in die Ferien ¿ zur

Hauptreisezeit werden auch in diesem Jahr verstärkt Reisebusse auf den Straßen

kontrolliert. Bei den gemeinsamen Aktionen von Polizei, dem Bundesamt für

Güterkraftverkehr und von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gewerbeaufsicht

steht neben der technischen Sicherheit insbesondere die Einhaltung der Lenk-

und Ruhezeiten auf dem Prüfstand. Außerdem werden Betriebskontrollen bei

Busunternehmen durchgeführt.

 

Die

Staatssekretärin im Verbraucherschutzministerium Bärbel Freudenberg-Pilster

appellierte am Mittwoch an Reisende, sich vor einer Busfahrt über einzuhaltende

Lenk- und Ruhezeiten zu informieren: ¿Jede und jeder Busreisende kann selbst

etwas für die eigene Sicherheit und die der Mitreisenden tun, indem er oder sie

darauf achtet, dass geltende Regelungen auch eingehalten werden.¿

 

Was beachtet werden sollte:

 

·

Ein Busfahrer darf den Bus nicht länger als 9 Stunden

lenken. Wer also länger z.B. mehrtägig unterwegs ist, sollte darauf achten,

dass ein zweiter Fahrer zum Einsatz kommt. Zweimal pro Woche sind 10 Stunden

Lenkzeit zulässig.

 

·

Nach längstens 4 1/2 Stunden muss der

Fahrer eine Pause von 45 Minuten Dauer einlegen. Die Pausenzeit kann aufgeteilt

werden z.B. auf drei x 15 Minuten. In dieser Zeit darf der Fahrer keine anderen

Arbeiten (z.B. Getränke ausschenken) ausführen, denn er soll sich vom Fahren

ausruhen.

 

·

Innerhalb von 24 Stunden muss ein Fahrer grundsätzlich

11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit haben. Dreimal wöchentlich sind neun

Stunden zulässig.

 

Im

Jahr 2003 wurden von der Gewerbeaufsicht 483 Reisebusse auf Sachsen-Anhalts

Straßen kontrolliert. Die Zahl der Betriebskontrollen (558) verdreifachte sich

im Vergleich zu 2002. 

 

Mehr Informationen

gibt es beim Landesamt für Verbraucherschutz im Fachbereich Arbeitsschutz unter

der Telefonnummer 0340/6501-0 oder unter www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium für Gesundheit und

Soziales

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Tel: (0391) 567-4607

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