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Mit dem Reisebus sicher in die Ferien /
Gewerbeaufsicht kontrolliert verstärkt Reisebusse
28.07.2004, Magdeburg – 90
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
090/04
Ministerium für Gesundheit und
Soziales - Pressemitteilung Nr.: 090/04
Magdeburg, den 28. Juli 2004
Mit dem Reisebus sicher in die Ferien /
Gewerbeaufsicht kontrolliert verstärkt Reisebusse
Magdeburg. Mit dem Reisebus sicher in die Ferien ¿ zur
Hauptreisezeit werden auch in diesem Jahr verstärkt Reisebusse auf den Straßen
kontrolliert. Bei den gemeinsamen Aktionen von Polizei, dem Bundesamt für
Güterkraftverkehr und von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gewerbeaufsicht
steht neben der technischen Sicherheit insbesondere die Einhaltung der Lenk-
und Ruhezeiten auf dem Prüfstand. Außerdem werden Betriebskontrollen bei
Busunternehmen durchgeführt.
Die
Staatssekretärin im Verbraucherschutzministerium Bärbel Freudenberg-Pilster
appellierte am Mittwoch an Reisende, sich vor einer Busfahrt über einzuhaltende
Lenk- und Ruhezeiten zu informieren: ¿Jede und jeder Busreisende kann selbst
etwas für die eigene Sicherheit und die der Mitreisenden tun, indem er oder sie
darauf achtet, dass geltende Regelungen auch eingehalten werden.¿
Was beachtet werden sollte:
·
Ein Busfahrer darf den Bus nicht länger als 9 Stunden
lenken. Wer also länger z.B. mehrtägig unterwegs ist, sollte darauf achten,
dass ein zweiter Fahrer zum Einsatz kommt. Zweimal pro Woche sind 10 Stunden
Lenkzeit zulässig.
·
Nach längstens 4 1/2 Stunden muss der
Fahrer eine Pause von 45 Minuten Dauer einlegen. Die Pausenzeit kann aufgeteilt
werden z.B. auf drei x 15 Minuten. In dieser Zeit darf der Fahrer keine anderen
Arbeiten (z.B. Getränke ausschenken) ausführen, denn er soll sich vom Fahren
ausruhen.
·
Innerhalb von 24 Stunden muss ein Fahrer grundsätzlich
11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit haben. Dreimal wöchentlich sind neun
Stunden zulässig.
Im
Jahr 2003 wurden von der Gewerbeaufsicht 483 Reisebusse auf Sachsen-Anhalts
Straßen kontrolliert. Die Zahl der Betriebskontrollen (558) verdreifachte sich
im Vergleich zu 2002.
Mehr Informationen
gibt es beim Landesamt für Verbraucherschutz im Fachbereich Arbeitsschutz unter
der Telefonnummer 0340/6501-0 oder unter www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de
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