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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Sozialminister Kley kritisiert Bundesgesetz
zum Ausbau der Krippenbetreuung: 
Perfekte Mogelpackung

14.07.2004, Magdeburg – 86

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:

086/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und

Soziales - Pressemitteilung Nr.: 086/04

 

 

 

Magdeburg, den 14. Juli 2004

 

 

 

Sozialminister Kley kritisiert Bundesgesetz

zum Ausbau der Krippenbetreuung: 

Perfekte Mogelpackung

 

Magdeburg. Sozialminister Gerry Kley hat das am Mittwoch vom

Bundeskabinett beschlossene Tagesbetreuungsausbaugesetz als perfekte

Mogelpackung kritisiert. Kley sagte: ¿Jetzt ist die Katze aus dem Sack. Das

Gesetz ist ausschließlich auf eine Verbesserung der Krippenbetreuung in den

westdeutschen Bundesländern ausgerichtet. Die ostdeutschen Länder, die bereits

über eine bedarfsgerechte Versorgung mit Krippenplätzen verfügen, gehen damit

leer aus. Die viel beschworene bundesweite Ausbauoffensive ist lediglich ein

Nachholprogramm West.¿

 

Kley

betonte, dass zudem nach wie vor die in Rede stehende Finanzierungsgrundlage

illusorisch sei. ¿Es ist inzwischen unbestritten, dass die  angekündigten Einsparungen durch die

Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe nicht zu erzielen sind.¿ Es

sei insofern unklar, woher die Kommunen das Geld nehmen sollten. Der Bund

definiere hier Leistungen, ohne sich an deren Finanzierung zu beteiligen.

 

Als

Fazit stellte der Minister fest, dass das Bundes-Gesetz an der quantitativen

und qualitativen Weiterentwicklung der Krippenbetreuung in Sachsen-Anhalt

völlig vorbeigeht. ¿Angefangen vom Rechtsanspruch, den der Bund im Gegensatz zum

sachsen-anhaltischen Landesgesetz nicht verankert, über die bedarfsgerechte

Versorgung bis hin zum Angebot der qualifizierten Tagespflege gibt die

Ausbauoffensive keinerlei zukunftsweisende Signale.¿

 

In

Sachsen-Anhalt haben Kinder einen Rechtsanspruch auf Betreuung von der Geburt

bis zur Versetzung in den siebten Schuljahrgang. Für Krippen- und

Kindergartenkinder besteht ein Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz von 10

Stunden täglich bei Erwerbstätigkeit, Ausbildung sowie Fort- und Weiterbildung

der Eltern. Ansonsten haben Kinder in diesen Altersgruppen einen Anspruch auf

Halbtagsbetreuung, das heißt 5 Stunden pro Tag oder 25 Wochenstunden. Für

Hortkindern ist eine tägliche Betreuungszeit von 6 Stunden täglich über den

Rechtsanspruch abgesichert.

 

Die Betreuungsquote

bei Kindern unter drei Jahren liegt bei knapp 48 Prozent. Damit erreicht

Sachsen-Anhalt im europäischen Vergleich hinter Dänemark und Schweden einen

Spitzenplatz. In den alten Bundesländern liegt die Quote durchschnittlich nur

bei rund 7 Prozent. Sachsen-Anhalt ist eines von sieben Bundesländern, das ein

Bildungsprogramm für Kindertageseinrichtungen erarbeitet hat.

 

 

 

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