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Sozialminister Kley kritisiert Bundesgesetz
zum Ausbau der Krippenbetreuung:
Perfekte Mogelpackung
14.07.2004, Magdeburg – 86
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
086/04
Ministerium für Gesundheit und
Soziales - Pressemitteilung Nr.: 086/04
Magdeburg, den 14. Juli 2004
Sozialminister Kley kritisiert Bundesgesetz
zum Ausbau der Krippenbetreuung:
Perfekte Mogelpackung
Magdeburg. Sozialminister Gerry Kley hat das am Mittwoch vom
Bundeskabinett beschlossene Tagesbetreuungsausbaugesetz als perfekte
Mogelpackung kritisiert. Kley sagte: ¿Jetzt ist die Katze aus dem Sack. Das
Gesetz ist ausschließlich auf eine Verbesserung der Krippenbetreuung in den
westdeutschen Bundesländern ausgerichtet. Die ostdeutschen Länder, die bereits
über eine bedarfsgerechte Versorgung mit Krippenplätzen verfügen, gehen damit
leer aus. Die viel beschworene bundesweite Ausbauoffensive ist lediglich ein
Nachholprogramm West.¿
Kley
betonte, dass zudem nach wie vor die in Rede stehende Finanzierungsgrundlage
illusorisch sei. ¿Es ist inzwischen unbestritten, dass die angekündigten Einsparungen durch die
Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe nicht zu erzielen sind.¿ Es
sei insofern unklar, woher die Kommunen das Geld nehmen sollten. Der Bund
definiere hier Leistungen, ohne sich an deren Finanzierung zu beteiligen.
Als
Fazit stellte der Minister fest, dass das Bundes-Gesetz an der quantitativen
und qualitativen Weiterentwicklung der Krippenbetreuung in Sachsen-Anhalt
völlig vorbeigeht. ¿Angefangen vom Rechtsanspruch, den der Bund im Gegensatz zum
sachsen-anhaltischen Landesgesetz nicht verankert, über die bedarfsgerechte
Versorgung bis hin zum Angebot der qualifizierten Tagespflege gibt die
Ausbauoffensive keinerlei zukunftsweisende Signale.¿
In
Sachsen-Anhalt haben Kinder einen Rechtsanspruch auf Betreuung von der Geburt
bis zur Versetzung in den siebten Schuljahrgang. Für Krippen- und
Kindergartenkinder besteht ein Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz von 10
Stunden täglich bei Erwerbstätigkeit, Ausbildung sowie Fort- und Weiterbildung
der Eltern. Ansonsten haben Kinder in diesen Altersgruppen einen Anspruch auf
Halbtagsbetreuung, das heißt 5 Stunden pro Tag oder 25 Wochenstunden. Für
Hortkindern ist eine tägliche Betreuungszeit von 6 Stunden täglich über den
Rechtsanspruch abgesichert.
Die Betreuungsquote
bei Kindern unter drei Jahren liegt bei knapp 48 Prozent. Damit erreicht
Sachsen-Anhalt im europäischen Vergleich hinter Dänemark und Schweden einen
Spitzenplatz. In den alten Bundesländern liegt die Quote durchschnittlich nur
bei rund 7 Prozent. Sachsen-Anhalt ist eines von sieben Bundesländern, das ein
Bildungsprogramm für Kindertageseinrichtungen erarbeitet hat.
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