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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Krankenhausgesetz unter Dach und Fach /
Minister Kley: Sachsen-Anhalt für Krankenhausplanung nach Fallpauschalen
gerüstet

08.07.2004, Magdeburg – 80

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:

080/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und

Soziales - Pressemitteilung Nr.: 080/04

 

 

 

Magdeburg, den 8. Juli 2004

 

 

 

Krankenhausgesetz unter Dach und Fach /

Minister Kley: Sachsen-Anhalt für Krankenhausplanung nach Fallpauschalen

gerüstet

 

Magdeburg. Sachsen-Anhalt ist für eine Krankenhausplanung nach

den bundesweit geltenden Fallpauschalen gerüstet. Nach der Zustimmung durch den

Landtag kann das Land die bundesweit erste Krankenhausplanung in Angriff

nehmen, die nicht mehr auf einer Bettenplanung beruht. Gesundheitsminister

Gerry Kley würdigte vor allem die zügige Landtagsbefassung, die insbesondere

durch die gute Zusammenarbeit mit allen Partnern im Gesundheitswesen möglich

wurde.

 

¿Der

Gesetzentwurf wurde innerhalb eines Monats im Parlament diskutiert und

angenommen. Das zeugt von einer breiten Zustimmung für das Gesetz, das vor dem

Hintergrund des neuen diagnoseorientierten Fallpauschalensystems tragfähig und

zukunftsweisend ist. Jetzt werden wir weiteres Neuland betreten, indem wir den

Krankenhausplan 2005 in Angriff nehmen.¿

 

Als

wichtige Neuerung bezeichnete der Minister die gleichberechtigte Einbeziehung

der Universitätskliniken in die künftige Krankenhausplanung. Diese wird

Rahmenvorgaben für Versorgungs- und Qualitätsziele setzen und ist damit die

Grundlage für die zwischen den Krankenhausträgern und Krankenkassen für jede

Klinik auszuhandelnde Qualität und Menge der zu erbringenden Leistungen. Der

Krankenhausplan legt mindestens Standorte, Versorgungsstufe, Fachgebiete und

Ausbildungsstätten fest. Perspektivisch wird auf eine jährliche Fortschreibung

des Krankenhausplans verzichtet. Es erfolgt aber eine turnusmäßige Überprüfung

(alle zwei Jahre), um Veränderungen in der Krankenhauslandschaft zeitnah

steuern zu können.

 

Stichwort Fallpauschalen

 

Seit

dem Inkrafttreten des Fallpauschalengesetzes (FPG) zum 01. Januar 2003 wird in

den Krankenhäusern Sachsen-Anhalts, wie in den anderen Bundesländern auch,

schrittweise ein pauschalierendes Preissystem als Methode der

leistungsorientierten Finanzierung der Krankenhäuser eingeführt. Dadurch

verändert sich der Inhalt der bisherigen Krankenhausplanung. Für die Kliniken

ist nicht mehr die Kapazität (das Krankenhausbett beziehungsweise der

Tagesklinikplatz) als Finanzierungsgrundlage entscheidend. Vielmehr basiert die

Abrechnung auf der je Patient oder Patientin erbrachten Leistung.

 

 

 

Impressum:

 

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