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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Sozialministerium übergibt Stellungnahme zur
Prüfmitteilung des Landesrechnungshofes

08.07.2004, Magdeburg – 79

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:

079/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und

Soziales - Pressemitteilung Nr.: 079/04

 

 

 

Magdeburg, den 8. Juli 2004

 

 

 

Sozialministerium übergibt Stellungnahme zur

Prüfmitteilung des Landesrechnungshofes

 

Magdeburg. Das Sozialministerium hat am Donnerstag zur Prüfung

der IT-Auftragsvergabe durch den Landesrechnungshof Stellung genommen.

 

Nach

sorgfältiger Prüfung der Mitteilung ist festzustellen, dass der Rechnungshof

die Beschaffung eines einheitlichen IT-Verfahrens im Bereich der

Sozialhilfeverwaltung ausdrücklich befürwortet, da dadurch ein

Controllingsystem etabliert wird, das größere Transparenz, mehr Effizienz und letztlich

Einsparungen ermöglicht. Zudem werden die Kommunen an das Landesdatennetz

angeschlossen und somit ein elektronischer Datenaustausch im Sinne der

Verwaltungsmodernisierung eröffnet.

 

Des Weiteren haben

die Rechnungsprüfer herausgestellt, dass sich keine Hinweise auf mögliche

Korruption oder Manipulation ergeben haben.

 

Während

der Einsatz eines einheitlichen EDV-Verfahrens von den Rechnungsprüfern

ausdrücklich begrüßt wird, werden in der Beschaffung Mängel gesehen, die das

Sozialministerium in den entscheidenden Punkten nicht teilt.

 

Unstrittig

ist, dass es in der Dokumentation und im Projektmanagement

Verbesserungsmöglichkeiten gibt, die perspektivisch bei Vergabeverfahren von

den Beteiligten beachtet werden. Durch organisatorische Maßnahmen im Ministerium

wird künftig sichergestellt, dass bei komplexen Vorhaben eine Gesamtsteuerung

im Sinne eines Projektmanagements erfolgt.

 

Grundsätzlich weist das

Sozialministerium jedoch darauf hin, dass die Vergabeart möglich und rechtlich

zulässig war. Ein wie im vorliegenden Fall gewähltes Verhandlungsverfahren ohne

vorherige öffentliche Vergabebekanntmachung ist zulässig, wenn für den Auftrag

aufgrund seiner Spezifik nur ein Unternehmen in Frage kommt. Im Rahmen der

Markterkundung und Angebotsbewertung wurde nur ein Anbieter ermittelt, der mit

einer Standard-Software inklusive Steuerungsmöglichkeit am Markt ist und

außerdem einen erfolgreichen Einsatz bei einem überörtlichen Träger der

Sozialhilfe vorweisen kann.

 

Durch das Gesetz

zur Neuordnung der Landesverwaltung (17.12.2003), nach dem das Land seit dem

01. Juli 2004 nicht nur für stationäre, sondern auch für ambulante

Eingliederungshilfen und ambulante Hilfen zur Pflege zuständig ist, sowie durch

bundesgesetzliche Änderungen im Sozialhilferecht (SGB XII und Hartz IV), nach

dem die Kommunen allein Träger für das neue Arbeitslosengeld II zum 01.01.2005

sein können, war entgegen der Ansicht des Landesrechnungshofes der Aspekt der

Dringlichkeit bei der Vergabe objektiv gegeben. Die veränderte rechtliche

Situation wurde mit der Sozialagentur im Vorgriff abgebildet, da eine

gleichzeitige Umstellung beider Sozialsysteme die Kommunen handlungsunfähig

gemacht hätte.

 

Die

Verfahrensweise entsprach damit den zeitlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen

Anforderungen.

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium für

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Tel: (0391) 567-4607

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