Pressemitteilungen
Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales
Fit für den Ferienjob / Sozialminister Kley:
Jugendarbeitsschutzgesetz gilt auch für Ferien-Jobber
06.07.2004, Magdeburg – 78
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
078/04
Ministerium für Gesundheit und
Soziales - Pressemitteilung Nr.: 078/04
Magdeburg, den 6. Juli 2004
Fit für den Ferienjob / Sozialminister Kley:
Jugendarbeitsschutzgesetz gilt auch für Ferien-Jobber
Magdeburg. Die Ferienzeit nutzen viele Schülerinnen und Schüler, um sich
einen Ferienjob zu suchen. Zum einen bietet er die Chance, selbst ein wenig
Geld zu verdienen und die Urlaubskasse aufzubessern. Zum anderen erlaubt er
erste Einblicke in das Berufsleben.
Kurz vor dem Start in die Ferien
hat Sozialminister Gerry Kley daran erinnert, dass aber auch im Rahmen dieser
Jobs für Schülerinnen und Schüler die Vorschriften des
Jugendarbeitsschutzgesetzes gelten. Kley: ¿Trotz vielfacher Hinweise und
Appelle kommt es in jedem Jahr zu Gesetzes-Verstößen. Eltern und Kinder, aber
natürlich auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollten sich genau über die
geltenden Vorschriften informieren, damit der heiß ersehnte Ferienjob nicht zu unerlaubter
Kinderarbeit wird.¿
Im Jahr 2003 wurden in
Sachsen-Anhalt insgesamt 18 Fälle unerlaubter Kinderarbeit aufgedeckt. Dabei
wurde in 15 Fällen das für Ferienarbeit vorgeschriebene Mindestalter von 15 Jahren nicht beachtet. Die Verstöße
traten insbesondere bei der Verteilung von Werbematerialien auf (12 Fälle).
Die Regelungen im Überblick
Arbeit für Kinder unter 13
Jahren ist grundsätzlich verboten. Mit einer gesonderten Erlaubnis des
Landesamtes für Verbraucherschutz ist eine Beschäftigung bei
Theatervorstellungen und Musikaufführungen, bei Hörfunk- und Fernsehaufnahmen
sowie bei Film- und Fotoaufnahmen jedoch möglich.
Mit dem Einverständnis der
Eltern dürfen Kinder ab 13 - und soweit sie unter 15 Jahren sind - bis zu zwei
Stunden täglich mit leichten und für Kinder geeigneten Arbeiten beschäftigt
werden. Ausnahmen gibt es auch während der Schulferien nicht. Zulässige Tätigkeiten sind zum Beispiel das
Austragen von Zeitungen, Zeitschriften, Anzeigenblättern und Werbeprospekten,
Arbeiten in Haushalt und Garten, Babysitting, Nachhilfeunterricht, Tätigkeiten
beim Sport und die Mitarbeit bei gemeinnützigen Veranstaltungen der Kirchen.
Diese Arbeiten dürfen Kinder allerdings nicht vor dem Schulunterricht oder
während des Unterrichts und auch nicht nach 18.00 Uhr ausüben.
Für schulpflichtige Jugendliche
ab 15 Jahren, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten
prinzipiell die gleichen Vorschriften wie für die 13- bis 15-jährigen. In den
Ferien dürfen die über 15-jährigen jedoch pro Jahr vier Wochen arbeiten . Wie diese Zeit auf das Jahr verteilt
wird, bleibt jedem Einzelnen überlassen. Die Arbeitszeit darf jedoch 8 Stunden
am Tag zuzüglich
der Pausen (40 Stunden pro Woche)
nicht übersteigen. Grundsätzlich gilt die 5-Tage-Woche. Schülerinnen und
Schüler dürfen in ihren Ferienjobs nur zwischen 6 Uhr und 20 Uhr beschäftigt
werden. Samstage sowie Sonn- und Feiertage sind für den Ferienjob tabu. Für
bestimmte Branchen wie beispielsweise Gaststättenwesen oder Landwirtschaft
gelten Ausnahmen.
Kinder und Jugendliche aller
Altersstufen dürfen grundsätzlich nicht mit Akkordarbeit und mit gefährlichen
Arbeiten beschäftigt werden. Sie müssen generell bei der Arbeit vor
gesundheitlichen Gefahren geschützt sein. Das ist Pflicht des Arbeitgebers.
Dazu gehört auch, dass er sie vor Arbeitsaufnahme über mögliche Unfallgefahren
und deren Vermeidung aufklärt. Jeder
Unternehmer ist pflichtunfallversichert. Somit sind die Schülerinnen und Schüler
während des Ferienjobs über den Arbeitgeber versichert.
Für weitere Auskünfte steht das
Landesamt für Verbraucherschutz mit seinen regional zuständigen Dezernaten
(ehemals die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter) zur Verfügung (Kontakt:
0340/6501-0). Von dort kann auch ein Faltblatt ¿Ferienjobs¿ angefordert werden,
das umfangreiche Informationen unter anderem zu Arbeits-, Pausenzeiten und der
Art der Tätigkeiten enthält.
Impressum:
Ministerium für Gesundheit und
Soziales
Pressestelle
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
Tel: (0391) 567-4607
Fax: (0391) 567-4622
Mail: ms-presse@ms.lsa-net.de
Impressum:Ministerium für Arbeit, Soziales und IntegrationPressestelleTurmschanzenstraße 2539114 MagdeburgTel: (0391) 567-4608Fax: (0391) 567-4622Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de