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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Fit für den Ferienjob / Sozialminister Kley:
Jugendarbeitsschutzgesetz gilt auch für Ferien-Jobber

06.07.2004, Magdeburg – 78

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:

078/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und

Soziales - Pressemitteilung Nr.: 078/04

 

 

 

Magdeburg, den 6. Juli 2004

 

 

 

Fit für den Ferienjob / Sozialminister Kley:

Jugendarbeitsschutzgesetz gilt auch für Ferien-Jobber

 

Magdeburg. Die Ferienzeit nutzen viele Schülerinnen und Schüler, um sich

einen Ferienjob zu suchen. Zum einen bietet er die Chance, selbst ein wenig

Geld zu verdienen und die Urlaubskasse aufzubessern. Zum anderen erlaubt er

erste Einblicke in das Berufsleben.

 

Kurz vor dem Start in die Ferien

hat Sozialminister Gerry Kley daran erinnert, dass aber auch im Rahmen dieser

Jobs für Schülerinnen und Schüler die Vorschriften des

Jugendarbeitsschutzgesetzes gelten. Kley: ¿Trotz vielfacher Hinweise und

Appelle kommt es in jedem Jahr zu Gesetzes-Verstößen. Eltern und Kinder, aber

natürlich auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollten sich genau über die

geltenden Vorschriften informieren, damit der heiß ersehnte Ferienjob nicht zu unerlaubter

Kinderarbeit wird.¿

 

Im Jahr 2003 wurden in

Sachsen-Anhalt insgesamt 18 Fälle unerlaubter Kinderarbeit aufgedeckt. Dabei

wurde in 15 Fällen das für Ferienarbeit vorgeschriebene Mindestalter  von 15 Jahren nicht beachtet. Die Verstöße

traten insbesondere bei der Verteilung von Werbematerialien auf (12 Fälle).

 

Die Regelungen im Überblick

 

Arbeit für Kinder unter 13

Jahren ist grundsätzlich verboten. Mit einer gesonderten Erlaubnis des

Landesamtes für Verbraucherschutz ist eine Beschäftigung bei

Theatervorstellungen und Musikaufführungen, bei Hörfunk- und Fernsehaufnahmen

sowie bei Film- und Fotoaufnahmen jedoch möglich.

 

Mit dem Einverständnis der

Eltern dürfen Kinder ab 13 - und soweit sie unter 15 Jahren sind - bis zu zwei

Stunden täglich mit leichten und für Kinder geeigneten Arbeiten beschäftigt

werden. Ausnahmen gibt es auch während der Schulferien nicht.  Zulässige Tätigkeiten sind zum Beispiel das

Austragen von Zeitungen, Zeitschriften, Anzeigenblättern und Werbeprospekten,

Arbeiten in Haushalt und Garten, Babysitting, Nachhilfeunterricht, Tätigkeiten

beim Sport und die Mitarbeit bei gemeinnützigen Veranstaltungen der Kirchen.

Diese Arbeiten dürfen Kinder allerdings nicht vor dem Schulunterricht oder

während des Unterrichts und auch nicht nach 18.00 Uhr ausüben.

 

Für schulpflichtige Jugendliche

ab 15 Jahren, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten

prinzipiell die gleichen Vorschriften wie für die 13- bis 15-jährigen. In den

Ferien dürfen die über 15-jährigen jedoch pro Jahr vier Wochen arbeiten . Wie diese Zeit auf das Jahr verteilt

wird, bleibt jedem Einzelnen überlassen. Die Arbeitszeit darf jedoch 8 Stunden

am Tag zuzüglich

 

der Pausen (40 Stunden pro Woche)

nicht übersteigen. Grundsätzlich gilt die 5-Tage-Woche. Schülerinnen und

Schüler dürfen in ihren Ferienjobs nur zwischen 6 Uhr und 20 Uhr beschäftigt

werden. Samstage sowie Sonn- und Feiertage sind für den Ferienjob tabu. Für

bestimmte Branchen wie beispielsweise Gaststättenwesen oder Landwirtschaft

gelten Ausnahmen.

 

Kinder und Jugendliche aller

Altersstufen dürfen grundsätzlich nicht mit Akkordarbeit und mit gefährlichen

Arbeiten beschäftigt werden. Sie müssen generell bei der Arbeit vor

gesundheitlichen Gefahren geschützt sein. Das ist Pflicht des Arbeitgebers.

Dazu gehört auch, dass er sie vor Arbeitsaufnahme über mögliche Unfallgefahren

und deren Vermeidung aufklärt. Jeder

Unternehmer ist pflichtunfallversichert. Somit sind die Schülerinnen und Schüler

während des Ferienjobs über den Arbeitgeber versichert.

 

Für weitere Auskünfte steht das

Landesamt für Verbraucherschutz mit seinen regional zuständigen Dezernaten

(ehemals die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter) zur Verfügung (Kontakt:

0340/6501-0). Von dort kann auch ein Faltblatt ¿Ferienjobs¿ angefordert werden,

das umfangreiche Informationen unter anderem zu Arbeits-, Pausenzeiten und der

Art der Tätigkeiten enthält.

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium für Gesundheit und

Soziales

Pressestelle

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Tel: (0391) 567-4607

Fax: (0391) 567-4622

Mail: ms-presse@ms.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

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