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Einigung zum Grundsicherungsgesetz:
Kommunen bekommen vom Land 15,6 Millionen Euro / Minister Gerry Kley: Wir
lassen die Kommunen nicht im Regen stehen
09.06.2004, Magdeburg – 66
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
066/04
Ministerium für Gesundheit und
Soziales - Pressemitteilung Nr.: 066/04
Magdeburg, den 9. Juni 2004
Einigung zum Grundsicherungsgesetz:
Kommunen bekommen vom Land 15,6 Millionen Euro / Minister Gerry Kley: Wir
lassen die Kommunen nicht im Regen stehen
Magdeburg. Die Landkreise und kreisfreien Städte in
Sachsen-Anhalt erhalten vom Land als Ausgleich für die finanziellen
Mehrbelastungen durch das Grundsicherungsgesetz 15,6 Millionen Euro. Darauf
verständigten sich Vertreter des Finanz- und Sozialministeriums und der
kommunalen Spitzenverbände Ende letzter Woche. Das Kabinett stimmte dieser
Lösung in seiner gestrigen Sitzung zu.
Minister Gerry
Kley zeigte sich am Mittwoch in Magdeburg mit der erzielten Lösung zufrieden:
¿Wir haben Wort gehalten und die Forderungen der Landkreise und kreisfreien
Städte auf der Grundlage ihrer Erhebungen sorgfältig geprüft. Das Ergebnis
liegt nun auf dem Tisch und zeigt, dass wir trotz knapper Landeskassen die
Kommunen, die alle ebenfalls in einer äußerst schwierigen Finanzlage sind,
nicht im Regen stehen lassen. ¿
Kley sagte, mit
dem vorliegenden Verhandlungsergebnis hätten sich die Verfassungsklagen der
Landkreise Weißenfels und Aschersleben-Staßfurt erledigt. Somit habe ein
langwieriger und kostenintensiver Rechtsstreit verhindert werden können.
Die Eckwerte
·
Die Lösung sieht vor, dass die Landkreise und
kreisfreien Städte rund 10, 4 Millionen Euro für die tatsächlich im Jahr 2003
eingetretene und nachgewiesene Belastung erhalten. Der Ausgleich wird über den
Nachtragshaushalt 2004 bereit gestellt.
·
Für die noch nicht nachgewiesenen Belastungen im
Jahr 2003 und im ersten Halbjahr 2004 werden an die Kommunen die Hälfte des
nachgewiesenen Betrages aus 2003, also 5,2 Millionen Euro ausgereicht. Auch
dieser Betrag soll noch in den Nachtragshaushalt 2004 eingestellt werden.
·
Im Übrigen werden Belastungen der Kommunen durch
das Grundsicherungsgesetz in den Jahren 2003 und 2004 durch Entlastungen kompensiert, die sich für die Landkreise und
kreisfreien Städte durch die Übernahme der ambulanten Hilfen durch den
überörtlichen Träger der Sozialhilfe im Land ab dem 1. Juli 2004 dauerhaft
ergeben.
·
Die 15,6 Millionen Euro werden zusammen mit den vom
Bund 2004 zur Verfügung gestellten rund 10 Millionen Euro an die Kommunen
weitergeleitet. Land und Kommunale Spitzenverbände werden hierzu
gemeinsam einen Verteilerschlüssel entwickeln, der die tatsächliche Belastung
der einzelnen Gebietskörperschaften widerspiegeln wird.
Zum Grundsicherungsgesetz
Das Bundes-Gesetz
über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
(Grundsicherungsgesetz ¿ GSiG) ist zum 01. 01. 2003 in Kraft getreten. Anliegen
des Gesetzes war es insbesondere, die ¿verschämte Armut¿ bei älteren Menschen
zu bekämpfen. Indem der Unterhaltsrückgriff auf Angehörige beschränkt wurde,
sollten Antragsberechtigte darin bestärkt
werden, die
Leistungen zu beantragen.
Antragsberechtigt
sind Frauen und Männer, die in der Bundesrepublik leben und das 65. Lebensjahr
vollendet haben beziehungsweise das 18. Lebensjahr vollendet haben und
erwerbsgemindert sind. Erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro
der unterhaltsverpflichteten Angehörigen wird der Unterhaltsanspruch
berücksichtigt. Die Grundsicherungsleistung wird an Stelle von Sozialhilfe
gewährt.
Zum
01. 01. 2005 wird das Grundsicherungsgesetz in das SGB XII überführt und damit
aufgehoben. Nach SGB XII übernimmt dann das Land als überörtlicher Träger der
Sozialhilfe wieder die Kosten der Grundsicherungsleistungen für vollstationäre
betreute Leistungsberechtigte.
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