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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Einigung zum Grundsicherungsgesetz:
Kommunen bekommen vom Land 15,6 Millionen Euro / Minister Gerry Kley: Wir
lassen die Kommunen nicht im Regen stehen

09.06.2004, Magdeburg – 66

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:

066/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und

Soziales - Pressemitteilung Nr.: 066/04

 

 

 

Magdeburg, den 9. Juni 2004

 

 

 

Einigung zum Grundsicherungsgesetz:

Kommunen bekommen vom Land 15,6 Millionen Euro / Minister Gerry Kley: Wir

lassen die Kommunen nicht im Regen stehen

 

 

 

Magdeburg. Die Landkreise und kreisfreien Städte in

Sachsen-Anhalt erhalten vom Land als Ausgleich für die finanziellen

Mehrbelastungen durch das Grundsicherungsgesetz 15,6 Millionen Euro. Darauf

verständigten sich Vertreter des Finanz- und Sozialministeriums und der

kommunalen Spitzenverbände Ende letzter Woche. Das Kabinett stimmte dieser

Lösung in seiner gestrigen Sitzung zu.

 

Minister Gerry

Kley zeigte sich am Mittwoch in Magdeburg mit der erzielten Lösung zufrieden:

¿Wir haben Wort gehalten und die Forderungen der Landkreise und kreisfreien

Städte auf der Grundlage ihrer Erhebungen sorgfältig geprüft. Das Ergebnis

liegt nun auf dem Tisch und zeigt, dass wir trotz knapper Landeskassen die

Kommunen, die alle ebenfalls in einer äußerst schwierigen Finanzlage sind,

nicht im Regen stehen lassen. ¿

 

Kley sagte, mit

dem vorliegenden Verhandlungsergebnis hätten sich die Verfassungsklagen der

Landkreise Weißenfels und Aschersleben-Staßfurt erledigt. Somit habe ein

langwieriger und kostenintensiver Rechtsstreit verhindert werden können.

 

Die Eckwerte

 

·

Die Lösung sieht vor, dass die Landkreise und

kreisfreien Städte rund 10, 4 Millionen Euro für die tatsächlich im Jahr 2003

eingetretene und nachgewiesene Belastung erhalten. Der Ausgleich wird über den

Nachtragshaushalt 2004 bereit gestellt.

 

·

Für die noch nicht nachgewiesenen Belastungen im

Jahr 2003 und im ersten Halbjahr 2004 werden an die Kommunen die Hälfte des

nachgewiesenen Betrages aus 2003, also 5,2 Millionen Euro ausgereicht. Auch

dieser Betrag soll noch in den Nachtragshaushalt 2004 eingestellt werden.

 

·

Im Übrigen werden Belastungen der Kommunen durch

das Grundsicherungsgesetz in den Jahren 2003 und 2004  durch Entlastungen kompensiert, die sich für die Landkreise und

kreisfreien Städte durch die Übernahme der ambulanten Hilfen durch den

überörtlichen Träger der Sozialhilfe im Land ab dem 1. Juli 2004 dauerhaft

ergeben.

 

·

Die 15,6 Millionen Euro werden zusammen mit den vom

Bund 2004 zur Verfügung gestellten rund 10 Millionen Euro an die Kommunen

 

weitergeleitet. Land und Kommunale Spitzenverbände werden hierzu

gemeinsam einen Verteilerschlüssel entwickeln, der die tatsächliche Belastung

der einzelnen Gebietskörperschaften widerspiegeln wird.

 

 

 

Zum Grundsicherungsgesetz

 

Das Bundes-Gesetz

über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

(Grundsicherungsgesetz ¿ GSiG) ist zum 01. 01. 2003 in Kraft getreten. Anliegen

des Gesetzes war es insbesondere, die ¿verschämte Armut¿ bei älteren Menschen

zu bekämpfen. Indem der Unterhaltsrückgriff auf Angehörige beschränkt wurde,

sollten Antragsberechtigte darin bestärkt

 

werden, die

Leistungen zu beantragen.

 

Antragsberechtigt

sind Frauen und Männer, die in der Bundesrepublik leben und das 65. Lebensjahr

vollendet haben beziehungsweise das 18. Lebensjahr vollendet haben und

erwerbsgemindert sind. Erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro

der unterhaltsverpflichteten Angehörigen wird der Unterhaltsanspruch

berücksichtigt. Die Grundsicherungsleistung wird an Stelle von Sozialhilfe

gewährt.

 

Zum

01. 01. 2005 wird das Grundsicherungsgesetz in das SGB XII überführt und damit

aufgehoben. Nach SGB XII übernimmt dann das Land als überörtlicher Träger der

Sozialhilfe wieder die Kosten der Grundsicherungsleistungen für vollstationäre

betreute Leistungsberechtigte.

 

 

 

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