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OECD-Studie ohne KiTas in Sachsen-Anhalt /
Minister Kley kritisiert Bund: Mangelnde Transparenz und Nachvollziehbarkeit
bei der Auswahl
12.03.2004, Magdeburg – 19
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
019/04
Ministerium für Gesundheit und
Soziales - Pressemitteilung Nr.: 019/04
Magdeburg, den 12. März 2004
OECD-Studie ohne KiTas in Sachsen-Anhalt /
Minister Kley kritisiert Bund: Mangelnde Transparenz und Nachvollziehbarkeit
bei der Auswahl
Magdeburg. Sachsen-Anhalt ist bei der OECD-Studie ¿Starting
Strong¿, einem internationalen Vergleichstest zur Kinderbetreuung, nicht
vertreten. Das Bundesfamilienministerium lehnte eine Teilnahme Sachsen-Anhalts
ab und gab grünes Licht für die Länder Baden-Württemberg, Brandenburg,
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen. Interesse hatten elf
Bundesländer sowie Berlin und Bremen bekundet.
Sachsen-Anhalts
Sozialminister Gerry Kley reagierte am Freitag auf die Absage mit harscher
Kritik. Der Minister warf der Bundesregierung vor, das Auswahlverfahren weder
transparent noch nachvollziehbar gestaltet zu haben: ¿Es ist absolut
unverständlich, dass der Bund kein Interesse daran hat, ein Land ins Rennen zu
schicken, das über eine Kinderbetreuung mit Spitzenqualität verfügt.¿ Der
Minister schloss nicht aus, dass das Volksbegehren zur Kinderbetreuung bei der
Entscheidung eine Rolle gespielt haben könnte: ¿Warum sollte sich wohl sonst
das Bundesland mit dem in Deutschland umfangreichsten Betreuungsanspruch, einer
bundesweit beispielhaften Betreuungsquote sowie einem exzellenten
Bildungsprogramm dem internationalen Direktvergleich nicht stellen dürfen? Ein
solcher Vergleich würde allen Kritikern des Kinderförderungsgesetzes in
Sachsen-Anhalt den Wind aus den Segeln nehmen.¿
Nach
Ansicht von Kley ist dieser hohe Betreuungs- und Qualitätsstandard auch der
Mehrzahl der Bevölkerung bewusst. Das belege der aktuelle Gender-Report, in dem
sowohl Umfang als auch Qualität
von Kinderkrippen und Kindergärten von Frauen und Männern in Sachsen-Anhalt
unter allen Betreuungs- und Bildungsangeboten im Land am besten bewertet
wurden.
Mit Blick
auf die OECD-Studie resümierte Kley: ¿Deutschland stellt sich mit Ländern wie
Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen dem internationalen Vergleich, die
eine Betreuungsquote für unter Dreijährige von nicht einmal 5 Prozent haben.
Sachsen-Anhalt bietet mit knapp 50 Prozent nicht nur das Zehnfache dieser Quote
auf, es toppt damit alle Bundesländer und ist die Nummer eins. Dennoch wurden
unverständlicherweise Brandenburg und Thüringen vorgezogen.¿
Der
Minister bemängelte außerdem, dass der Bund die ursprünglichen Auswahlkriterien
nicht eingehalten habe, so dass nunmehr auch kein einziger Stadtstaat vertreten
sei. ¿Das war im Bewerbungsverfahren anders dargestellt¿, so Kley.
Zum
Hintergrund:
¿Starting
Strong¿ ist eine internationale
Vergleichsstudie der OECD zur Bildung, Erziehung und Betreuung in der frühen
Kindheit. Die erste Studie, an der sich 12 Länder beteiligten, hatte für
Aufsehen gesorgt. Deutschland nimmt an der zweiten Runde der Studie neben
Irland, Ungarn, Korea, Frankreich, Kanada, Spanien, und Mexiko teil. Ergebnis
der Studie sind ein vergleichender Länderbericht sowie ein Hintergrundbericht,
in dem das gesamte deutsche Kinderbetreuungssystem dargestellt wird.
Inhaltliche Schwerpunkte sind die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Strukturen
der Kinderbetreuung,
Fragen der Finanzierung sowie
Curricula und Pädagogik.
Stichworte zur Kinderbetreuung
im Ländervergleich
Betreuungsanspruch
Sachsen-Anhalt : von 0 bis 14 Jahren Anspruch
auf Ganztagsbetreuung (10 Stunden täglich), wenn die Eltern berufstätig oder in
Ausbildung sind, ansonsten Anspruch auf 5 Stunden tägliche Betreuung;
Brandenburg : von 3 Jahren bis Schuleintritt mindestens 6 Stunden und
im Grundschulalter mindestens 4 Stunden; unter 3 Jahren und 5./6. Klasse, nur
wenn die familiäre Situation (Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Arbeitssuche u.ä.),
dies erforderlich macht.
Thüringen : ab 2 Jahre und 6 Monate bis zum Schuleintritt, der
Stundenumfang ist weder im Gesetz noch in einer Verordnung geregelt;
Nordrhein-Westfalen : im Landesgesetz nicht festgeschrieben, folglich nach
Bundesgesetz (§ 24 SGB VIII) ab 3 Jahre bis zum Schuleintritt, Stundenumfang
nicht definiert;
Betreuungsquote
Kinder unter 3 Jahren
Sachsen-Anhalt : 47,86 Prozent
Brandenburg : 42,7 Prozent
Thüringen : 40 Prozent
Nordrhein-Westfalen : 2,3 Prozent
Neue Bundesländer : 36 Prozent
Alte Bundesländer : 7 Prozent
Dänemark : 68 Prozent
Schweden : 48 Prozent
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