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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

OECD-Studie ohne KiTas in Sachsen-Anhalt /
Minister Kley kritisiert Bund: Mangelnde Transparenz und Nachvollziehbarkeit
bei der Auswahl

12.03.2004, Magdeburg – 19

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:

019/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und

Soziales - Pressemitteilung Nr.: 019/04

 

 

 

Magdeburg, den 12. März 2004

 

 

 

OECD-Studie ohne KiTas in Sachsen-Anhalt /

Minister Kley kritisiert Bund: Mangelnde Transparenz und Nachvollziehbarkeit

bei der Auswahl

 

 

 

Magdeburg. Sachsen-Anhalt ist bei der OECD-Studie ¿Starting

Strong¿, einem internationalen Vergleichstest zur Kinderbetreuung, nicht

vertreten. Das Bundesfamilienministerium lehnte eine Teilnahme Sachsen-Anhalts

ab und gab grünes Licht für die Länder Baden-Württemberg, Brandenburg,

Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen. Interesse hatten elf

Bundesländer sowie Berlin und Bremen bekundet.

 

 

 

Sachsen-Anhalts

Sozialminister Gerry Kley reagierte am Freitag auf die Absage mit harscher

Kritik. Der Minister warf der Bundesregierung vor, das Auswahlverfahren weder

transparent noch nachvollziehbar gestaltet zu haben: ¿Es ist absolut

unverständlich, dass der Bund kein Interesse daran hat, ein Land ins Rennen zu

schicken, das über eine Kinderbetreuung mit Spitzenqualität verfügt.¿ Der

Minister schloss nicht aus, dass das Volksbegehren zur Kinderbetreuung bei der

Entscheidung eine Rolle gespielt haben könnte: ¿Warum sollte sich wohl sonst

das Bundesland mit dem in Deutschland umfangreichsten Betreuungsanspruch, einer

bundesweit beispielhaften Betreuungsquote sowie einem exzellenten

Bildungsprogramm dem internationalen Direktvergleich nicht stellen dürfen? Ein

solcher Vergleich würde allen Kritikern des Kinderförderungsgesetzes in

Sachsen-Anhalt den Wind aus den Segeln nehmen.¿

 

Nach

Ansicht von Kley ist dieser hohe Betreuungs- und Qualitätsstandard auch der

Mehrzahl der Bevölkerung bewusst. Das belege der aktuelle Gender-Report, in dem

sowohl Umfang als auch Qualität

von Kinderkrippen und Kindergärten von Frauen und Männern in Sachsen-Anhalt

unter allen Betreuungs- und Bildungsangeboten im Land am besten bewertet

wurden.

 

Mit Blick

auf die OECD-Studie resümierte Kley: ¿Deutschland stellt sich mit Ländern wie

Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen dem internationalen Vergleich, die

eine Betreuungsquote für unter Dreijährige von nicht einmal 5 Prozent haben.

Sachsen-Anhalt bietet mit knapp 50 Prozent nicht nur das Zehnfache dieser Quote

auf, es toppt damit alle Bundesländer und ist die Nummer eins. Dennoch wurden

unverständlicherweise Brandenburg und Thüringen vorgezogen.¿

 

Der

Minister bemängelte außerdem, dass der Bund die ursprünglichen Auswahlkriterien

nicht eingehalten habe, so dass nunmehr auch kein einziger Stadtstaat vertreten

sei. ¿Das war im Bewerbungsverfahren anders dargestellt¿, so Kley.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zum

Hintergrund:

 

¿Starting

Strong¿ ist eine internationale

Vergleichsstudie der OECD zur Bildung, Erziehung und Betreuung in der frühen

Kindheit. Die erste Studie, an der sich 12 Länder beteiligten, hatte für

Aufsehen gesorgt. Deutschland nimmt an der zweiten Runde der Studie neben

Irland, Ungarn, Korea, Frankreich, Kanada, Spanien, und Mexiko teil. Ergebnis

der Studie sind ein vergleichender Länderbericht sowie ein Hintergrundbericht,

in dem das gesamte deutsche Kinderbetreuungssystem dargestellt wird.

Inhaltliche Schwerpunkte sind die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Strukturen

der Kinderbetreuung,

 

Fragen der Finanzierung sowie

Curricula und Pädagogik.

 

Stichworte zur Kinderbetreuung

im Ländervergleich

 

Betreuungsanspruch

 

Sachsen-Anhalt : von 0 bis 14 Jahren Anspruch

auf Ganztagsbetreuung (10 Stunden täglich), wenn die Eltern berufstätig oder in

Ausbildung sind, ansonsten Anspruch auf 5 Stunden tägliche Betreuung;

 

Brandenburg : von 3 Jahren bis Schuleintritt mindestens 6 Stunden und

im Grundschulalter mindestens 4 Stunden; unter 3 Jahren und 5./6. Klasse, nur

wenn die familiäre Situation (Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Arbeitssuche u.ä.),

dies erforderlich macht.

 

Thüringen : ab 2 Jahre und 6 Monate bis zum Schuleintritt, der

Stundenumfang ist weder im Gesetz noch in einer Verordnung geregelt;

 

Nordrhein-Westfalen : im Landesgesetz nicht festgeschrieben, folglich nach

Bundesgesetz (§ 24 SGB VIII) ab 3 Jahre bis zum Schuleintritt, Stundenumfang

nicht definiert;

 

Betreuungsquote

 

Kinder unter 3 Jahren

 

Sachsen-Anhalt : 47,86 Prozent

 

Brandenburg : 42,7 Prozent

 

Thüringen : 40 Prozent

 

Nordrhein-Westfalen : 2,3 Prozent

 

Neue Bundesländer : 36 Prozent

 

Alte Bundesländer : 7 Prozent

 

Dänemark : 68 Prozent

 

Schweden : 48 Prozent

 

 

 

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