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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Gesetzesinitiative zum
Gesundheitsmodernisierungsgesetz im Bundesrat / Sachsen-Anhalts
Gesundheitsminister Kley: Gleichbehandlung aller Versicherte bei Bonusmodellen

13.02.2004, Magdeburg – 13

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:

013/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und

Soziales - Pressemitteilung Nr.: 013/04

 

 

 

Magdeburg, den 13. Februar 2004

 

 

 

Gesetzesinitiative zum

Gesundheitsmodernisierungsgesetz im Bundesrat / Sachsen-Anhalts

Gesundheitsminister Kley: Gleichbehandlung aller Versicherte bei Bonusmodellen

 

Magdeburg/Berlin. Sachsen-Anhalt bringt am

Freitag in die Bundesratssitzung einen Gesetzesantrag zum

Gesundheitsmodernisierungsgesetz (SGB V) ein. Ziel ist es, bei Bonussystemen

eine Gleichbehandlung von Pflicht- und freiwillig Versicherten zu erreichen.

Bisher können Pflichtversicherte von Angeboten einer Beitragsrückerstattung

oder eines so genannten Selbstbehalts nicht profitieren. Das ist nur für

freiwillig Versicherte vorgesehen.

 

Außerdem

stellt Sachsen-Anhalt in der Länderkammer einen Entschließungsantrag, der

darauf abzielt, für bestimmte Fälle der Praxisgebühr Gesetzesklarheit zu schaffen

und die Benachteiligung Alleinerziehender bei der Ermittlung der Belastungsgrenze

zu beseitigen.

 

Sachsen-Anhalts

Gesundheitsminister Gerry Kley sagte am Donnerstag zur Initiative: ¿Der Vorstoß

rüttelt nicht an dem im Vermittlungsausschuss gefundenen Kompromiss. Vielmehr

wollen wir Gesetzesformulierungen, die die getroffenen Vereinbarungen nicht

adäquat umsetzen, entsprechend ändern. Das betrifft insbesondere Regelungen zur

Praxisgebühr und zur Berechnung der Belastungsgrenze bei Alleinerziehenden. Außerdem

geht es um Fairness allen Patientinnen und Patienten gegenüber. Es kann nicht

sein, dass an künftigen Bonusmodellen ausschließlich freiwillig Versicherte

teilnehmen dürfen.¿ Kley verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass so ein

kosten- und gesundheitsbewusstes Verhalten nicht gefördert würde. Außerdem

könnte die Ausweitung auf alle Versicherten dazu beitragen, die Lohnnebenkosten

zu senken.

 

Die Änderungsvorschläge

im Einzelnen:

 

Bonussysteme

 

Derzeit sind nur

freiwillig Versicherten die sinnvollen Steuerungsinstrumente des

¿Selbstbehalts¿ und der ¿Beitragsrückzahlung¿ vorbehalten. Mit der

Bundesratsinitiative soll erreicht werden, dass diese Bonussysteme auch

Pflichtversicherten angeboten werden können. Es ist nicht gerechtfertigt, die

große Gruppe der Pflichtversicherten von finanziellen Anreizen für ein

gesundheitsbewussteres Leben auszuschließen. Beim Selbstbehalt erklärt sich der

Versicherte bereit, im Krankheitsfall oder bei sonstigen Arztbesuchen eine

bestimmte Summe der Kosten selbst zu tragen. Dafür erhält er einen

Beitragsbonus. Bei der Beitragsrückerstattung fließt Geld an den Versicherten

zurück, wenn er Leistungen nicht in Anspruch genommen hat.

 

Praxisgebühr

 

Die Frage, wann und wie oft im Quartal die Zuzahlung von 10 Euro

fällig wird, hat zu zahlreichen Diskussionen geführt.  In einigen Fällen haben sich die Spitzenverbände der

Selbstverwaltung bereits verständigt. Dennoch wird eine Klarstellung der

gesetzlichen Regelung für notwendig erachtet, da eine dauerhafte Duldung der

ungesetzlichen Vereinbarung der Spitzenverbände der Selbstverwaltung durch die

Aufsichtsbehörden nicht zulässig ist.

 

Das betrifft die Auslegung, dass die Praxisgebühr für

Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten jeweils gesondert zu entrichten ist. Es

ist zu regeln, dass bei einer Erstinanspruchnahme eines psychologischen

Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten im Quartal

eine Quittung die ¿Überweisung¿ ersetzt. Bei einem weiteren Arztbesuch wird

somit die Praxisgebühr nicht noch einmal fällig.

 

Des Weiteren soll für so genannte ¿planbare¿ Notfälle,

wenn also ärztlicherseits feststeht, dass ein Patient oder eine Patientin  beispielsweise zu einem Verbandwechsel den

Notfalldienst noch einmal aufsuchen muss, klar gestellt werden, dass eine erneute

Gebühr nicht erforderlich ist.

 

Die geltende Rechtslage schließt ferner aus, dass ein

Zahnarzt seine Patienten zu einem anderen Arzt überweisen kann. Somit können

Patienten in die Lage geraten, dass sie beispielsweise eine vom Zahnarzt für

die betreffende Zahnbehandlung benötigte Röntgenuntersuchung bei einem anderen

Arzt mit einer zusätzlichen Praxisgebühr honorieren müssen. Diese Regelung soll

beseitigt werden.

 

Belastungsgrenze

 

Die

derzeitige Formulierung zur Ermittlung der Belastungsgrenze bringt für Alleinerziehende

und deren Kinder oder für Kinder, die in Ehen mit Stiefeltern leben,

Benachteiligungen.

 

Nach dem

im Vermittlungsausschuss gefundenen Kompromiss sollte bei der Berechnung der

Belastungsgrenze für Zuzahlungen einheitlich für alle Kinder eine Minderung der

Bruttoeinnahmen um 3.648 ¿ gelten. Derzeit gilt, durch einen unglücklichen

Verweis auf das Einkommenssteuergesetz, dieser ¿doppelte Abzugsbetrag¿ nur für

Kinder, die im gemeinsamen Haushalt der zusammenveranlagten leiblichen Eltern

leben. Ansonsten ist nur eine Minderung um den einfachen Betrag möglich. Der

Unterschied beläuft sich im Durchschnitt auf 58,08 Euro je Kind pro Jahr. Diese

mit der Verfassung unvereinbare Ungleichbehandlung von Alleinerziehenden und

Familien, bei denen nicht alle Kinder leibliche Abkommen beider Eheleute sind,

soll mit der Bundesratsinitiative aufgehoben werden.

 

 

 

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