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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Vogelgrippe
Gesundheitsminister Kley: Bund-Länder-Plan noch in Abstimmung / 
Hotline für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger geschaltet

25.02.2004, Magdeburg – 11

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:

011/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und

Soziales - Pressemitteilung Nr.: 011/04

 

 

 

Magdeburg, den 5. Februar 2004

 

 

 

Vogelgrippe

Gesundheitsminister Kley: Bund-Länder-Plan noch in Abstimmung / 

Hotline für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger geschaltet

 

 

 

Magdeburg. Bund und Länder stimmen derzeit

einen unter Federführung des Robert-Koch-Institutes entworfenen nationalen

Influenza-Pandemie-Plan ab. Wie Gesundheitsminister Gerry Kley am Donnerstag in

Magdeburg mitteilte, knüpft der Plan an bereits bestehende Handlungskonzepte

an, die beim Auftreten einer Vielzahl von hochinfektiösen Erkrankungsfällen

greifen.

 

Eine akute Gefahr

für die Bevölkerung Sachsen-Anhalts bestehe nicht. Für ratsuchende Bürgerinnen

und Bürger hat das Gesundheitsministerium Sachsen-Anhalts eine Hotline

eingerichtet. Unter der Telefonnummer 0391-5377-0 beantworten Expertinnen und

Experten Fragen. Auch Ärztinnen und Ärzte können die Hotline nutzen. Außerdem

bietet die Homepage des Ministeriums Informationen zur Vogelgrippe und

weiterführende Links.

 

Kley sagte: ¿Wir

verfolgen die Einschätzungen der WHO zur Situation in Asien aufmerksam und

überprüfen derzeit alle Vorkehrungen für ein Auftreten von hochansteckenden

Infektionsfällen. Wir treffen besonnen Vorsorge, sehen aber keinen Grund zur

Panik.¿ Auch für den Fall, dass einzelne erkrankte Personen auf dem Reiseweg

nach Deutschland gelangten, gäbe es ein vielfach erprobtes Handling, betonte

Kley. 

 

So greift

unabhängig vom nationalen Influenza-Pandemie-Plan in jedem Fall der

Seuchenalarmplan Sachsen-Anhalts. ¿Damit 

haben wir während des Milzbrandalarms 

Erfahrungen sammeln können. Wir sind überzeugt, dass dieser Plan sich

auch jetzt bewährt¿, so Kley. Grippeerkrankungen sind

nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig. Bei gefährlichen Erkrankungen

besteht eine Sofortmeldepflicht an das Gesundheitsamt, das dann umgehend die

notwendigen Maßnahmen (Erfassung der Kontaktpersonen, Belehrung, Gesund­heitskontrolle,

wenn nötig Isolierung) durchführt, um eine Weiterverbreitung der Erkrankung zu

vermeiden. Parallel ist ein solcher Erkrankungsfall dem Ministerium zu melden.

 

Wichtig sei, so

der Minister weiter, dass die Bevölkerung sachlich informiert werde. Das

Landesamt für Verbraucherschutz/Fachbereich Gesundheit und Hygiene übermittele

regelmäßig die aktuellen Updates der WHO an die Gesundheitsämter. Diese würden

dann diese Informationen an Ärztinnen und Ärzte weiterleiten. Die Hotline des

Ministeriums soll dazu beitragen, Ängste in der Bevölkerung abzubauen.  Kley wies zudem darauf hin, dass das

Potential des Virus, Menschen zu infizieren, offenbar sehr gering sei. Das

belege die Zahl der menschlichen Erkrankungen im Verhältnis zu der sehr großen

Anzahl des erkrankten Geflügels.

 

Wer nach Asien

reise, sollte sich jedoch gegen Grippe impfen lassen, um eine Doppelinfektion

zu vermeiden und eine Rekombination des Vogelgrippevirus mit einem menschlichen

Grippevirus auszuschließen.

 

Die WHO und Wissenschaftler gehen davon aus, dass

eine große Influenza-Pandemie, wie die spanische Grippe 1918/19, die asiatische

Grippe 1957/58 und die Hongkong-Grippe 1968/69 jederzeit wieder auftreten

können und haben deshalb einen Bekämpfungsplan ¿ den Pandemieplan ¿ entworfen,

den die Mitgliedsstaaten, auch Deutschland, entsprechend ihren Gegebenheiten

umsetzen sollen.

 

Dieser Plan, der

in Deutschland federführend vom Robert-Koch-Institut entwickelt wurde, liegt

nunmehr den Ländern als Entwurf vor. Es handelt sich um ein sehr umfassendes

Arbeitspapier, das in Abstimmung mit den Ländern konkretisiert und gestrafft

werden muss. Ziel ist es, im Ernstfall die Krankheit einzudämmen, die

Versorgung Erkrankter sicher zu stellen, die wichtigsten öffentlichen

Dienstleistungen aufrecht zu erhalten und sowohl die Öffentlichkeit als auch

das Fachpersonal sowie politische Entscheidungsträger zuverlässig und zeitnah

zu informieren. Offen ist zwischen Bund und Ländern, wie ein entsprechender

Impfstoff-Vorrat geordert und finanziert werden kann. Derzeit steht ein

Impfstoff zur Vogelgrippe-Prophylaxe nicht zur Verfügung. Die WHO geht davon

aus, dass dies frühestens in sechs Monaten der Fall sein wird. Es wird

eingeschätzt, dass zusätzlich eine Prophylaxe mit antiviralen Mitteln die Dauer

und Schwere der Erkrankung mildern könnte. Umfangreichere Untersuchungen stehen

dazu jedoch noch aus. Die Kosten für diese Prophylaxe werden vom Bund auf

insgesamt 1 Milliarde Euro geschätzt. Nach dem Königssteiner  Schlüssel entfielen auf Sachsen-Anhalt rund

31 Millionen Euro. Die prophylaktischen Maßnahmen sollten im Bedarfsfall medizinisches

Personal und andere Einsatzkräfte erhalten, die zur Aufrechterhaltung des öffentlichen

Lebens notwendig sind.

 

Daten und Fakten

 

Die Vogelgrippe

oder (aviäre Influenza) hat sich in mehreren asiatischen Ländern inzwischen

sehr verbreitet. Bestätigt wurde das für Kambodscha, Japan, Laos, Pakistan, VR

China, Hongkong, Südkorea, Thailand und Vietnam. Dabei sind auch Erkrankungen

bei Menschen in den betroffenen asiatischen Gebieten aufgetreten. Nach

WHO-Informationen (Stand 04.02.) wur­den bisher aus Thailand vier Erkrankungen,

alle mit tödlichem Ausgang und aus Vietnam 13 Erkrankungen, davon 9 mit

tödlichem Ausgang gemeldet. In 2 Fällen in Vietnam konnte eine Mensch zu

Mensch-Übertragung dabei nicht sicher ausgeschlossen werden.

 

Weitere

Informationen zur Vogelgrippe gibt es in einem gesonderten Info-Dienst des

Ministeriums auf der Homepage unter www.ms.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

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