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Vogelgrippe
Gesundheitsminister Kley: Bund-Länder-Plan noch in Abstimmung /
Hotline für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger geschaltet
25.02.2004, Magdeburg – 11
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
011/04
Ministerium für Gesundheit und
Soziales - Pressemitteilung Nr.: 011/04
Magdeburg, den 5. Februar 2004
Vogelgrippe
Gesundheitsminister Kley: Bund-Länder-Plan noch in Abstimmung /
Hotline für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger geschaltet
Magdeburg. Bund und Länder stimmen derzeit
einen unter Federführung des Robert-Koch-Institutes entworfenen nationalen
Influenza-Pandemie-Plan ab. Wie Gesundheitsminister Gerry Kley am Donnerstag in
Magdeburg mitteilte, knüpft der Plan an bereits bestehende Handlungskonzepte
an, die beim Auftreten einer Vielzahl von hochinfektiösen Erkrankungsfällen
greifen.
Eine akute Gefahr
für die Bevölkerung Sachsen-Anhalts bestehe nicht. Für ratsuchende Bürgerinnen
und Bürger hat das Gesundheitsministerium Sachsen-Anhalts eine Hotline
eingerichtet. Unter der Telefonnummer 0391-5377-0 beantworten Expertinnen und
Experten Fragen. Auch Ärztinnen und Ärzte können die Hotline nutzen. Außerdem
bietet die Homepage des Ministeriums Informationen zur Vogelgrippe und
weiterführende Links.
Kley sagte: ¿Wir
verfolgen die Einschätzungen der WHO zur Situation in Asien aufmerksam und
überprüfen derzeit alle Vorkehrungen für ein Auftreten von hochansteckenden
Infektionsfällen. Wir treffen besonnen Vorsorge, sehen aber keinen Grund zur
Panik.¿ Auch für den Fall, dass einzelne erkrankte Personen auf dem Reiseweg
nach Deutschland gelangten, gäbe es ein vielfach erprobtes Handling, betonte
Kley.
So greift
unabhängig vom nationalen Influenza-Pandemie-Plan in jedem Fall der
Seuchenalarmplan Sachsen-Anhalts. ¿Damit
haben wir während des Milzbrandalarms
Erfahrungen sammeln können. Wir sind überzeugt, dass dieser Plan sich
auch jetzt bewährt¿, so Kley. Grippeerkrankungen sind
nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig. Bei gefährlichen Erkrankungen
besteht eine Sofortmeldepflicht an das Gesundheitsamt, das dann umgehend die
notwendigen Maßnahmen (Erfassung der Kontaktpersonen, Belehrung, Gesundheitskontrolle,
wenn nötig Isolierung) durchführt, um eine Weiterverbreitung der Erkrankung zu
vermeiden. Parallel ist ein solcher Erkrankungsfall dem Ministerium zu melden.
Wichtig sei, so
der Minister weiter, dass die Bevölkerung sachlich informiert werde. Das
Landesamt für Verbraucherschutz/Fachbereich Gesundheit und Hygiene übermittele
regelmäßig die aktuellen Updates der WHO an die Gesundheitsämter. Diese würden
dann diese Informationen an Ärztinnen und Ärzte weiterleiten. Die Hotline des
Ministeriums soll dazu beitragen, Ängste in der Bevölkerung abzubauen. Kley wies zudem darauf hin, dass das
Potential des Virus, Menschen zu infizieren, offenbar sehr gering sei. Das
belege die Zahl der menschlichen Erkrankungen im Verhältnis zu der sehr großen
Anzahl des erkrankten Geflügels.
Wer nach Asien
reise, sollte sich jedoch gegen Grippe impfen lassen, um eine Doppelinfektion
zu vermeiden und eine Rekombination des Vogelgrippevirus mit einem menschlichen
Grippevirus auszuschließen.
Die WHO und Wissenschaftler gehen davon aus, dass
eine große Influenza-Pandemie, wie die spanische Grippe 1918/19, die asiatische
Grippe 1957/58 und die Hongkong-Grippe 1968/69 jederzeit wieder auftreten
können und haben deshalb einen Bekämpfungsplan ¿ den Pandemieplan ¿ entworfen,
den die Mitgliedsstaaten, auch Deutschland, entsprechend ihren Gegebenheiten
umsetzen sollen.
Dieser Plan, der
in Deutschland federführend vom Robert-Koch-Institut entwickelt wurde, liegt
nunmehr den Ländern als Entwurf vor. Es handelt sich um ein sehr umfassendes
Arbeitspapier, das in Abstimmung mit den Ländern konkretisiert und gestrafft
werden muss. Ziel ist es, im Ernstfall die Krankheit einzudämmen, die
Versorgung Erkrankter sicher zu stellen, die wichtigsten öffentlichen
Dienstleistungen aufrecht zu erhalten und sowohl die Öffentlichkeit als auch
das Fachpersonal sowie politische Entscheidungsträger zuverlässig und zeitnah
zu informieren. Offen ist zwischen Bund und Ländern, wie ein entsprechender
Impfstoff-Vorrat geordert und finanziert werden kann. Derzeit steht ein
Impfstoff zur Vogelgrippe-Prophylaxe nicht zur Verfügung. Die WHO geht davon
aus, dass dies frühestens in sechs Monaten der Fall sein wird. Es wird
eingeschätzt, dass zusätzlich eine Prophylaxe mit antiviralen Mitteln die Dauer
und Schwere der Erkrankung mildern könnte. Umfangreichere Untersuchungen stehen
dazu jedoch noch aus. Die Kosten für diese Prophylaxe werden vom Bund auf
insgesamt 1 Milliarde Euro geschätzt. Nach dem Königssteiner Schlüssel entfielen auf Sachsen-Anhalt rund
31 Millionen Euro. Die prophylaktischen Maßnahmen sollten im Bedarfsfall medizinisches
Personal und andere Einsatzkräfte erhalten, die zur Aufrechterhaltung des öffentlichen
Lebens notwendig sind.
Daten und Fakten
Die Vogelgrippe
oder (aviäre Influenza) hat sich in mehreren asiatischen Ländern inzwischen
sehr verbreitet. Bestätigt wurde das für Kambodscha, Japan, Laos, Pakistan, VR
China, Hongkong, Südkorea, Thailand und Vietnam. Dabei sind auch Erkrankungen
bei Menschen in den betroffenen asiatischen Gebieten aufgetreten. Nach
WHO-Informationen (Stand 04.02.) wurden bisher aus Thailand vier Erkrankungen,
alle mit tödlichem Ausgang und aus Vietnam 13 Erkrankungen, davon 9 mit
tödlichem Ausgang gemeldet. In 2 Fällen in Vietnam konnte eine Mensch zu
Mensch-Übertragung dabei nicht sicher ausgeschlossen werden.
Weitere
Informationen zur Vogelgrippe gibt es in einem gesonderten Info-Dienst des
Ministeriums auf der Homepage unter www.ms.sachsen-anhalt.de
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