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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Sicherheitscheck bei Kinderspielzeug
Verbraucherschutzminister Kley: Spielzeug immer sicherer, aber noch
Kennzeichnungsmängel

18.12.2003, Magdeburg – 153

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:

153/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und

Soziales - Pressemitteilung Nr.: 153/03

 

 

 

Magdeburg, den 15. Dezember 2003

 

 

 

Sicherheitscheck bei Kinderspielzeug

Verbraucherschutzminister Kley: Spielzeug immer sicherer, aber noch

Kennzeichnungsmängel

 

Magdeburg .

Spielzeugprodukte weisen immer weniger Sicherheitsmängel auf. Das ist das

Ergebnis einer Marktkontrolle des Landesamtes für Verbraucherschutz mit

Schwerpunkt in Halle. Während in Vorjahren durchschnittlich 25 Prozent der

überprüften Produkte die sicherheitstechnischen Anforderungen nicht erfüllten,

waren es in diesem Jahr nur 9 Prozent. Kontrolliert wurden 111 insbesondere

technische Spielwaren (z.B. Stabilbaukästen, Bobbycars, batteriebetriebene

Autos u.ä.) bei 35 Herstellern, Importeuren und Handelseinrichtungen.

 

Verbraucherschutzminister Gerry Kley bewertete diesen

positiven Trend bei der Einhaltung der sicherheitstechnischen Anforderungen

auch als Ergebnis einer verbesserten Marktaufsicht durch die zuständigen

Behörden. "Viele Veröffentlichungen und eine gezielte Marktkontrolle

zeigen ihre Wirkung. Gerade in der Vorweihnachtszeit, wo mehr Spielzeug als

sonst gekauft wird, sind diese Ergebnisse für Eltern beruhigend."

 

Der Minister räumte allerdings ein, dass es weiterhin Nachholbedarf bei

der korrekten Kennzeichnung des Spielzeugs gibt. Knapp 40 Prozent der

überprüften Produkte wiesen hier Mängel auf. Dazu gehörten gänzlich fehlende,

fehlende deutschsprachige oder mit Preisauszeichnungen und Werbespots

überklebte Kennzeichnungen. Mängel bei der Kennzeichnung können durch falsche

Nutzung zur Gefährdung von Kindern führen.

 

Neben der Produktkontrolle wurden die Hersteller, Importeure und

Handelseinrichtungen deshalb umfassend zu rechtlichen sowie Kennzeichnungs- und

sicherheitstechnischen Anforderungen für Spielzeug im Sinne des

Verbraucherschutzes beraten.

 

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten beim Kauf von

Spielwaren folgende Hinweise unbedingt beachten:

 

·

Kaufen

Sie nur Spielzeug, das mit dem Zeichen CЄ versehen ist. Damit erklärt der

Hersteller oder Importeur, dass alle einschlägigen europäischen

Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.

 

·

Achten

Sie darauf, dass Verbraucherinformationen in deutscher Sprache abgefasst und

dass sie (Gefahrensymbole, Altersbeschränkungen, Aufbauhinweise) nicht mit

Preisauszeichnungen und Werbespots durch Einzel- und Großhändler überklebt

sind.

 

·

Vergewissern

Sie sich, dass Spielzeug keine leicht ablösbaren Kleinteile enthält, die leicht

zu verschlucken sind.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

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Soziales

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