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Sicherheitscheck bei Kinderspielzeug
Verbraucherschutzminister Kley: Spielzeug immer sicherer, aber noch
Kennzeichnungsmängel
18.12.2003, Magdeburg – 153
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
153/03
Ministerium für Gesundheit und
Soziales - Pressemitteilung Nr.: 153/03
Magdeburg, den 15. Dezember 2003
Sicherheitscheck bei Kinderspielzeug
Verbraucherschutzminister Kley: Spielzeug immer sicherer, aber noch
Kennzeichnungsmängel
Magdeburg .
Spielzeugprodukte weisen immer weniger Sicherheitsmängel auf. Das ist das
Ergebnis einer Marktkontrolle des Landesamtes für Verbraucherschutz mit
Schwerpunkt in Halle. Während in Vorjahren durchschnittlich 25 Prozent der
überprüften Produkte die sicherheitstechnischen Anforderungen nicht erfüllten,
waren es in diesem Jahr nur 9 Prozent. Kontrolliert wurden 111 insbesondere
technische Spielwaren (z.B. Stabilbaukästen, Bobbycars, batteriebetriebene
Autos u.ä.) bei 35 Herstellern, Importeuren und Handelseinrichtungen.
Verbraucherschutzminister Gerry Kley bewertete diesen
positiven Trend bei der Einhaltung der sicherheitstechnischen Anforderungen
auch als Ergebnis einer verbesserten Marktaufsicht durch die zuständigen
Behörden. "Viele Veröffentlichungen und eine gezielte Marktkontrolle
zeigen ihre Wirkung. Gerade in der Vorweihnachtszeit, wo mehr Spielzeug als
sonst gekauft wird, sind diese Ergebnisse für Eltern beruhigend."
Der Minister räumte allerdings ein, dass es weiterhin Nachholbedarf bei
der korrekten Kennzeichnung des Spielzeugs gibt. Knapp 40 Prozent der
überprüften Produkte wiesen hier Mängel auf. Dazu gehörten gänzlich fehlende,
fehlende deutschsprachige oder mit Preisauszeichnungen und Werbespots
überklebte Kennzeichnungen. Mängel bei der Kennzeichnung können durch falsche
Nutzung zur Gefährdung von Kindern führen.
Neben der Produktkontrolle wurden die Hersteller, Importeure und
Handelseinrichtungen deshalb umfassend zu rechtlichen sowie Kennzeichnungs- und
sicherheitstechnischen Anforderungen für Spielzeug im Sinne des
Verbraucherschutzes beraten.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten beim Kauf von
Spielwaren folgende Hinweise unbedingt beachten:
·
Kaufen
Sie nur Spielzeug, das mit dem Zeichen CЄ versehen ist. Damit erklärt der
Hersteller oder Importeur, dass alle einschlägigen europäischen
Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.
·
Achten
Sie darauf, dass Verbraucherinformationen in deutscher Sprache abgefasst und
dass sie (Gefahrensymbole, Altersbeschränkungen, Aufbauhinweise) nicht mit
Preisauszeichnungen und Werbespots durch Einzel- und Großhändler überklebt
sind.
·
Vergewissern
Sie sich, dass Spielzeug keine leicht ablösbaren Kleinteile enthält, die leicht
zu verschlucken sind.
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