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Pressemitteilungen

Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Tipps zum Jahresende:
Verbraucherschutzministerium zum Kauf und Gebrauch von Lichterketten und
Feuerwerkskörpern

18.12.2003, Magdeburg – 154

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:

154/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und

Soziales - Pressemitteilung Nr.: 154/03

 

 

 

Magdeburg, den 18. Dezember 2003

 

 

 

Tipps zum Jahresende:

Verbraucherschutzministerium zum Kauf und Gebrauch von Lichterketten und

Feuerwerkskörpern

 

Magdeburg. Alle

Jahre wieder kommt nicht nur das Christkind. Alljährlich sind zum Jahreswechsel

Ärzte und Feuerwehren verstärkt im Einsatz, um Menschen zu helfen, die durch

brennende Weihnachtsbäume oder beim Silvesterfeuerwerk schwer verletzt wurden.

Deshalb warnt das Verbraucherschutzministerium kurz vor Weihnachten und

Silvester vor unsachgemäßem und leichtsinnigem Umgang mit Lichterketten und

Feuerwerkskörpern. Einige Tipps können, wenn sie beachtet werden, Risiken schon

beim Kauf minimieren.

 

Lichterketten

 

Grundsätzlich gilt: Vorsicht bei

Billigprodukten, denn Sicherheit gibt es nicht zum Nulltarif!

 

·

Lichterketten

und ähnliche Produkte müssen eine dauerhaft angebrachte CЄ -Kennzeichnung

besitzen und über eine deutschsprachige Gebrauchsanweisung verfügen.

 

·

Bevorzugen

Sie Geräte mit Transformator, durch den eine ungefährliche niedrige Spannung

erzeugt wird.

 

·

Achten

Sie bei Produkten mit GS-Zeichen auf die Nennung der Prüfstelle im GS-Zeichen.

 

·

Lichterketten,

die im Außenbereich eingesetzt werden sollen, müssen dafür ausgewiesen sein.

Denken Sie daran, dass auch eventuell benötigte Verlängerungskabel und

Mehrfachsteckdosen für die Verwendung im Freien vorgesehen sind.

 

·

Kerzen,

Teelichter und ähnliche brennbare Leuchtmittel sowie Räucherkerzen niemals unbeaufsichtigt

brennen lassen.

 

Feuerwerkskörper

 

·

Beim

Kauf von Feuerwerkskörpern sollte darauf geachtet werden, dass diese amtlich

zugelassen sind. Das ist an dem Aufdruck "BAM - P I -" oder "BAM

- P II -" (Klasse II) und einer nachfolgenden Nummer zu erkennen.

 

·

Der

Verkauf von Feuerwerkskörpern (Klasse II) ist in diesem Jahr vom 29. bis 31.

Dezember gestattet. Ein Verkauf an Jugendliche unter 18 Jahren ist nicht

erlaubt.

 

·

Vor dem

Zünden von Raketen, Knallern und anderen Feuerwerkskörpern sollte zuerst die

Gebrauchsanweisung aufmerksam gelesen werden. Oftmals ist nicht bekannt, dass

Jugendlichen unter 18 Jahren das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II

nicht erlaubt ist.

 

·

Generell

ist darauf zu achten, dass Feuerwerkskörper der Klasse II nur im Freien

verwendet werden dürfen.

 

·

Beim

Zünden sollten die übrigen Feuerwerkskörper nicht offen herumliegen oder am

Körper getragen werden.

 

·

Nach dem

Anzünden bitte die Gegenstände nicht in der Hand behalten und auf

Sicherheitsabstand gehen.

 

·

So

genannte Blindgänger keinesfalls nochmals zünden, sondern nach einer Wartezeit

mit Wasser unschädlich machen.

 

·

Die

Herstellung von oder Veränderungen an Feuerwerkskörpern sind grundsätzlich

verboten.

 

·

Feuerwerkskörper

sollen vom Erdboden und nicht vom Balkon aus gezündet oder von oben herunter

geworfen werden.

 

·

Menschen,

offene Fenster, Türen, Mülltonnen oder Briefkästen sind keine Zielobjekte.

 

·

Raketen

mit Führungsstab dürfen keinesfalls in den Boden gesteckt werden.

 

·

Mit

Rücksicht auf andere Personen dürfen Feuerwerkskörper nicht in der Nähe von

Krankenhäusern, Kinderspielplätzen, Altenheimen und Kirchen abgebrannt werden.

 

·

Nicht

vergessen: Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen ausschließlich am 31. Dezember

und am 1. Januar abgebrannt werden.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium für Gesundheit und

Soziales

Pressestelle

Turmschanzenstraße 25

39114 Magdeburg

Tel: (0391) 567-4607

Fax: (0391) 567-4622

Mail: ms-presse@ms.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

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