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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Fit für den Ferienjob:
Was ist erlaubt und was ist per Gesetz verboten?

05.06.2003, Magdeburg – 72

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:

072/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und

Soziales - Pressemitteilung Nr.: 072/03

 

 

 

Magdeburg, den 5. Juni 2003

 

 

 

Fit für den Ferienjob:

Was ist erlaubt und was ist per Gesetz verboten?

 

Magdeburg. Die Ferienzeit wird von Schülerinnen und Schülern immer

wieder gern genutzt, um sich den einen oder anderen Euro dazuzuverdienen.

Damit  der Ferienjob nicht zu verbotener

Kinderarbeit wird, weist das Sozialministerium zum Ferienbeginn in

Sachsen-Anhalt auf einige Grundsätze hin, die Eltern, Kinder sowie Arbeitgeber

und Arbeitgeberinnen zu beachten haben.

 

Grundsätzlich ist im

Jugendarbeitsschutzgesetz ein Mindestalter von 15 Jahren für einen Ferienjob

vorgeschrieben. Jugendliche im Alter zwischen 15 und 18 Jahren dürfen im

Kalenderjahr maximal für vier Wochen einen Ferienjob annehmen. Diese vier

Wochen können in einem Stück oder auf das Jahr verteilt geplant werden. Wichtig

ist, dass in der Summe maximal 20 Ferienjob-Arbeitstage herauskommen.

 

Die tägliche Arbeitszeit darf für Schülerinnen und

Schüler im Alter von 15 bis 18 Jahren acht Stunden zuzüglich der Pausen nicht

überschreiten. Für die Woche hochgerechnet sind dies 40 Arbeitsstunden. Die

Schülerinnen und Schüler dürfen grundsätzlich nur an fünf Tagen in der Woche

und nicht zur Nachtzeit von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr beschäftigt werden. Sonn-

und Feiertage sind für den Ferienjob tabu. Für bestimmte Branchen wie das Gaststättenwesen,

die Landwirtschaft oder den Gesundheitsdienst hat der Gesetzgeber aber auch

Ausnahmen von der Sonn- und Feiertagsruhe sowie vom Nachtarbeitsverbot

zugelassen.

 

Regelungen gibt es auch in puncto Ruhepausen. So

steht Schülerinnen und Schülern mit einem Ferienjob-Arbeitstag von mehr als 4,5

bis 6 Stunden mindestens eine 30minütige Pause zu. Bei einem längeren

Arbeitstag muss die Ruhepause mindestens 60 Minuten betragen. Konkrete

Festlegungen über den Modus sind zu vereinbaren.

 

Bei der Auswahl der Tätigkeiten, die den

Jugendlichen übertragen werden sollen, hat die Arbeitgeberin oder der

Arbeitgeber darauf zu achten, dass die körperliche und geistige

Leistungsfähigkeit der Mädchen und Jungen nicht überstrapaziert wird. Arbeiten,

die mit besonderen Unfallgefahren verbunden sind, die den Umgang mit

gefährlichen Arbeitsstoffen erfordern oder in sonstiger Weise die Gesundheit

und Entwicklung der Jugendlichen gefährden könnten, unterliegen einem strikten

Beschäftigungsverbot. Dazu gehören unter anderem die Beschäftigung an Säge-,

Hobel-, Fräs-, Hack- oder Spanschneidemaschinen ebenso wie Schweißarbeiten und

Tätigkeiten in Kühl- und Nassräumen, wie sie etwa in Brauereien und

Schlachthöfen üblich sind. Das Heben und Tragen schwerer Lasten und die

Beschäftigung in medizinischen Einrichtungen mit erhöhter Infektionsgefahr sind

ebenso untersagt.

 

Eine ärztliche Untersuchung ist nach dem

Jugendarbeitsschutzgesetz für die Ferienarbeit nicht erforderlich.

 

Vor Beginn der Beschäftigung muss die Arbeitgeberin

oder der Arbeitgeber die Schülerinnen und Schüler über die möglichen Unfall-

und Gesundheitsgefahren und deren Verhinderung am Arbeitsplatz unterweisen.

 

Beiträge zu Sozialversicherungen fallen in der

Regel für Ferienjobs nicht an. Tipp: Konkrete sozialversicherungsrechtliche

Fragen sollten dennoch mit dem zuständigen Sozialversicherungsträger

abgesprochen werden.

 

Für weitere Auskünfte steht das Landesamt für

Verbraucherschutz mit seinen regional zuständigen Dezernaten für

Gewerbeaufsicht (ehemalige Staatliche Gewerbeaufsichtsämter) zur Verfügung

(Kontakt über 0340/6501-0).

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium für Gesundheit und

Soziales

Pressestelle

Turmschanzenstraße 25

39114 Magdeburg

Tel: (0391) 567-4607

Fax: (0391) 567-4622

Mail: ms-presse@ms.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

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