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Urlaub auch für einkommensschwache Familien
möglich / Land stellt auch in diesem Jahr wieder Finanzzuschüsse bereit
08.05.2003, Magdeburg – 47
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
047/03
Ministerium für Gesundheit und
Soziales - Pressemitteilung Nr.: 047/03
Magdeburg, den 16. April 2003
Urlaub auch für einkommensschwache Familien
möglich / Land stellt auch in diesem Jahr wieder Finanzzuschüsse bereit
Magdeburg . Trotz der angespa nnten Haushaltslage können auch
in diesem Jahr einkommensschwache Familien wieder finanzielle Hilfe für einen
gemeinsamen Urlaub vom Land erhalten. Dafür stehen rund 600.000 Euro zur
Verfügung.
¿Viele
Familien freuen sich schon jetzt auf die schönsten Wochen des Jahres, wenn es
gemeinsam in den Urlaub geht. Doch leider gibt es Familien oder auch
Alleinerziehende, denen der Begriff Urlaub eher wie ein Fremdwort erscheint¿,
gibt Sozialminister Gerry Kley zu bedenken und stellt fest: ¿Ein gemeinsamer
Familienurlaub ist wesentlich mehr als nur pure Erholung, geht es doch auch um
die Festigung der familiären Beziehungen, um das Sammeln neuer Eindrücke und
Erfahrungen und manchmal auch nur darum, den täglichen Sorgen einfach einmal zu
entfliehen.¿
Die
Zuschüsse können Alleinerziehende, Familien mit behinderten Kindern und
Familien mit niedrigen Einkommen bei den jeweiligen Landkreisen oder
kreisfreien Städten beantragen. Für eine Erholungsreise von mindestens fünf und
höchstens vierzehn Tagen innerhalb der Bundesrepublik wird ein Betrag von 8
Euro je Tag und teilnehmendem Familienmitglied zur Verfügung gestellt. Die Förderung
kann für ein und dieselbe Familie alle zwei Jahre gewährt werden und der Urlaub
muss vor dem 31. Oktober stattfinden.
Die
Förderrichtlinie ist unter www.ms.sachsen-anhalt.de
einsehbar und steht zum download bereit.
Impressum:
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für Gesundheit und Soziales
Pressestelle
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