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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales
Vorsorge und Schutzmaßnahmen beim Abriss von
Plattenbauten / Verbraucherschutzministerium informiert über Beratungstätigkeit
27.03.2003, Magdeburg – 34
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
034/03
Ministerium für Gesundheit und
Soziales - Pressemitteilung Nr.: 034/03
Magdeburg, den 27. März 2003
Vorsorge und Schutzmaßnahmen beim Abriss von
Plattenbauten / Verbraucherschutzministerium informiert über Beratungstätigkeit
Hintergrund ist, dass beim Bau der Betonriesen zu
DDR-Zeiten Stoffe wie Asbest, Asbestprodukte (SOKALIT-Platten) oder künstliche
Mineralfasern als Dämmstoffe beziehungsweise für Brandschutzmaßnahmen verwendet
wurden, die aus heutiger Sicht als krebserregend gelten. Bei einer sachgemäßen
Entfernung und Entsorgung besteht jedoch kein Anlass zur Sorge, da diese Gefahrstoffe
nur bei Beschädigung oder Verformung der betreffenden Bauteile freigesetzt
werden.
Grundsätzlich sollten Bauherren beim Rückbau und
Abriss von Plattenbauten folgende Hinweise beachten:
·
Der
Bauherr trägt Verantwortung für das Abbruch- und Rückbauvorhaben
(Baustellenverordnung).
·
Mindestens
14 Tage vor dem Baubeginn ist der staatlichen Gewerbeaufsicht der Umgang mit
asbesthaltigen Gefahrenstoffen anzuzeigen.
·
Nur
sachkundige und darauf spezialisierte Firmen dürfen Abriss- und
Demontagearbeiten von asbesthaltigen Baustoffen durchführen.
·
Bei den
Abrissarbeiten müssen die Bauarbeiter Schutzausrüstungen tragen.
·
Alle in
dem Bereich tätigen Beschäftigten müssen eine arbeitsmedizinische
Vorsorgeuntersuchung durchlaufen.
·
Asbesthaltige
Baustoffe dürfen nicht in einer normalen Baustoff-Recyclinganlage zerkleinert
werden, da dort Asbestfasern freigesetzt würden (Beachtung der Technischen
Regeln für Gefahrstoffe).
Weitere Informationen sowie einen Flyer und
Beratungsstellen finden Sie unter www.ms.sachsen-anhalt.de ,
Stichwort Arbeitsschutz.
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