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Kinderförderungsgesetz:
Sozialminister Kley: Gesetzesklarheit anstatt Regelungswut
14.03.2003, Magdeburg – 28
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
028/03
Ministerium für Gesundheit und
Soziales - Pressemitteilung Nr.: 028/03
Magdeburg, den 14. März 2003
Kinderförderungsgesetz:
Sozialminister Kley: Gesetzesklarheit anstatt Regelungswut
Magdeburg.
Sozialminister Gerry Kley hat vor dem Hintergrund der Diskussion um das
Kinderförderungsgesetz eine besonnene Umsetzung der neuen Regelungen vor Ort
angemahnt. Der Minister sagte am Freitag in Magdeburg: ¿Ein Gesetz ist nicht
dazu da, jeden Einzelfall bis ins Detail zu regeln, sondern es schafft
Rahmenbedingungen, die von den Verantwortlichen in der Praxis ausgestaltet
werden müssen. Das heißt: Neu geschaffene Handlungsspielräume sollten vor Ort
als Chance begriffen und kreativ genutzt werden. Unser Grundsatz ist "Gesetzesklarheit
anstatt Regelungswut".¿
Zugleich äußerte der Minister Verständnis dafür,
dass die anfängliche Umsetzungsphase mit Aufregung und Unsicherheiten verbunden
ist: ¿Das ist normal und bei jedem neuen Gesetz so, denn alle Beteiligten
müssen sich mit den veränderten Rahmenbedingungen vertraut machen. Ich bin mir
aber sicher, dass sich das schnell einspielen wird,¿ so Kley.
Den Gegnern des Gesetzes warf der Minister vor,
Unsicherheiten bei den Beteiligten durch Panikmache und gezieltes Verbreiten
von Unwahrheiten weiter zu schüren, anstatt im Interesse der Kinder die
Umsetzung einer zukunftsfähigen und finanzierbaren Kinderbetreuung im Land zu unterstützen.
"Wer behauptet, wir würden nur noch 123
Millionen Euro für die Kinderbetreuung ausgeben, der verschweigt nicht nur die
geplanten Investitions- und Bildungsprogramme mit einem Umfang von 6 Millionen
Euro und die 15 Millionen Euro Ausgleichszahlung für die Kommunen, sondern der
unterschlägt auch mehr als 18 Millionen Euro, die das Land für die Betreuung
behinderter Kinder ebenfalls bereit stellt," so Kley. Anders als noch im
Vorjahr müsse das Land aufgrund eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts die
Gelder für die integrative Betreuung gesondert zahlen.
Der Minister unterstrich, dass dieser neue
Finanzierungsmodus die Position behinderter Kinder stärke, da künftig nicht
mehr pauschal gezahlt, sondern der tatsächliche individuelle Hilfebedarf festgestellt
werde. Das Land habe bereits Übergangsregelungen geschaffen, die einen
nahtlosen Systemwechsel ermöglichten.
Die Fakten im Überblick
·
Einsparungen:
Zu dem Festbetrag von 123,5 Millionen Euro kommen rund 18
Millionen Euro, die das Land für behinderte Kinder bereitstellt, die aber nicht
mehr pauschal ausgereicht werden dürfen. Zur Abfederung möglicher Härten bei
der Einführung des Gesetzes sind für Kommunen außerdem in diesem Jahr bis zu 15
Millionen Euro als Ausgleichszahlung eingeplant. Weiter werden rund 5 Millionen
Euro in ein zusätzliches Investitionsprogramm sowie 1 Million Euro ebenfalls
zusätzlich in Bildungsprojekte in Kindertagesstätten fließen. Das sind
insgesamt 162,5 Millionen Euro, die für die Kinderbetreuung ausgegeben werden.
·
Die
Landeszuweisungen werden unabhängig von einer Ganztags- oder Halbtagsbetreuung
für jedes Kind in gleicher Höhe gezahlt.
·
Vereinbarkeit
von Beruf und Familie
Die Berufstätigkeit von Vätern und Müttern wird
hundertprozentig abgesichert. Ein Ganztagsanspruch besteht, wenn Eltern aus
Gründen der Erwerbstätigkeit für ihre Kinder entsprechenden Betreuungsbedarf
haben.
·
Tagespflegestellen:
Das KiFöG eröffnet den Kommunen/Verwaltungsgemeinschaften
die Möglichkeit ,
den Rechtsanspruch auf einen Krippen platz über eine Tagespflegestelle zu
erfüllen. In diesem Fall gelten für die Tagespflege die gleichen
Förderungsaufgaben wie für eine Betreuung in Kindertagesstätten.
·
Einsatz
von Zweitkräften:
Sozialassistentinnen können im Krippenbereich im Verhältnis 1 zu
2 Fachkräften eingesetzt werden. Im Kindergartenbereich muss ein solcher
Einsatz vom Landesjugendsamt gesondert genehmigt werden.
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