Menu
menu

Pressemitteilungen

Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Kinderförderungsgesetz:
Sozialminister Kley: Gesetzesklarheit anstatt Regelungswut

14.03.2003, Magdeburg – 28

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:

028/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und

Soziales - Pressemitteilung Nr.: 028/03

 

 

 

Magdeburg, den 14. März 2003

 

 

 

Kinderförderungsgesetz:

Sozialminister Kley: Gesetzesklarheit anstatt Regelungswut

 

Magdeburg.

Sozialminister Gerry Kley hat vor dem Hintergrund der Diskussion um das

Kinderförderungsgesetz eine besonnene Umsetzung der neuen Regelungen vor Ort

angemahnt. Der Minister sagte am Freitag in Magdeburg: ¿Ein Gesetz ist nicht

dazu da, jeden Einzelfall bis ins Detail zu regeln, sondern es schafft

Rahmenbedingungen, die von den Verantwortlichen in der Praxis ausgestaltet

werden müssen. Das heißt: Neu geschaffene Handlungsspielräume sollten vor Ort

als Chance begriffen und kreativ genutzt werden. Unser Grundsatz ist "Gesetzesklarheit

anstatt Regelungswut".¿

 

Zugleich äußerte der Minister Verständnis dafür,

dass die anfängliche Umsetzungsphase mit Aufregung und Unsicherheiten verbunden

ist: ¿Das ist normal und bei jedem neuen Gesetz so, denn alle Beteiligten

müssen sich mit den veränderten Rahmenbedingungen vertraut machen. Ich bin mir

aber sicher, dass sich das schnell einspielen wird,¿ so Kley.

 

Den Gegnern des Gesetzes warf der Minister vor,

Unsicherheiten bei den Beteiligten durch Panikmache und gezieltes Verbreiten

von Unwahrheiten weiter zu schüren, anstatt im Interesse der Kinder die

Umsetzung einer zukunftsfähigen und finanzierbaren Kinderbetreuung im Land zu unterstützen.

 

 

"Wer behauptet, wir würden nur noch 123

Millionen Euro für die Kinderbetreuung ausgeben, der verschweigt nicht nur die

geplanten Investitions- und Bildungsprogramme mit einem Umfang von 6 Millionen

Euro und die 15 Millionen Euro Ausgleichszahlung für die Kommunen, sondern der

unterschlägt auch mehr als 18 Millionen Euro, die das Land für die Betreuung

behinderter Kinder ebenfalls bereit stellt," so Kley. Anders als noch im

Vorjahr müsse das Land aufgrund eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts die

Gelder für die integrative Betreuung gesondert zahlen.

 

Der Minister unterstrich, dass dieser neue

Finanzierungsmodus die Position behinderter Kinder stärke, da künftig nicht

mehr pauschal gezahlt, sondern der tatsächliche individuelle Hilfebedarf festgestellt

werde. Das Land habe bereits Übergangsregelungen geschaffen, die einen

nahtlosen Systemwechsel ermöglichten.

 

Die Fakten im Überblick

 

·

Einsparungen:

 

Zu dem Festbetrag von 123,5 Millionen Euro kommen rund 18

Millionen Euro, die das Land für behinderte Kinder bereitstellt, die aber nicht

mehr pauschal ausgereicht werden dürfen. Zur Abfederung möglicher Härten bei

der Einführung des Gesetzes sind für Kommunen außerdem in diesem Jahr bis zu 15

Millionen Euro als Ausgleichszahlung eingeplant. Weiter werden rund 5 Millionen

Euro in ein zusätzliches Investitionsprogramm sowie 1 Million Euro ebenfalls

zusätzlich in Bildungsprojekte in Kindertagesstätten fließen. Das sind

insgesamt 162,5 Millionen Euro, die für die Kinderbetreuung ausgegeben werden.

 

·

Die

Landeszuweisungen werden unabhängig von einer Ganztags- oder Halbtagsbetreuung

für jedes Kind in gleicher Höhe gezahlt.

 

·

Vereinbarkeit

von Beruf und Familie

 

Die Berufstätigkeit von Vätern und Müttern wird

hundertprozentig abgesichert. Ein Ganztagsanspruch besteht, wenn Eltern aus

Gründen der Erwerbstätigkeit für ihre Kinder entsprechenden Betreuungsbedarf

haben.

 

·

Tagespflegestellen:

 

Das KiFöG eröffnet den Kommunen/Verwaltungsgemeinschaften

die Möglichkeit ,

den Rechtsanspruch auf einen Krippen platz über eine Tagespflegestelle zu

erfüllen. In diesem Fall gelten für die Tagespflege die gleichen

Förderungsaufgaben wie für eine Betreuung in Kindertagesstätten.

 

·

Einsatz

von Zweitkräften:

 

Sozialassistentinnen können im Krippenbereich im Verhältnis 1 zu

2 Fachkräften eingesetzt werden. Im Kindergartenbereich muss ein solcher

Einsatz vom Landesjugendsamt gesondert genehmigt werden.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium für Gesundheit und

Soziales

Pressestelle

Turmschanzenstraße 25

39114 Magdeburg

Tel: (0391) 567-4607

Fax: (0391) 567-4622

Mail: ms-presse@ms.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Arbeit, Soziales und IntegrationPressestelleTurmschanzenstraße 2539114 MagdeburgTel: (0391) 567-4608Fax: (0391) 567-4622Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de