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Vorsorge gegen Pocken:
Sachsen-Anhalt startet Schulungen von Ärztinnen und Ärzten
06.03.2003, Magdeburg – 23
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
023/03
Ministerium für Gesundheit und
Soziales - Pressemitteilung Nr.: 023/03
Magdeburg, den 6. März 2003
Vorsorge gegen Pocken:
Sachsen-Anhalt startet Schulungen von Ärztinnen und Ärzten
Magdeburg. Im
Rahmen der Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung gegen einen
bioterroristischen Anschlag mit Pockenviren hat Sachsen-Anhalt die ersten
Schulungen für Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Dienstes gestartet. Am
Donnerstag nahmen in Magdeburg rund 100 Mediziner an einer Weiterbildung u.a.
zu Fragen der Pockendiagnostik, Impftechnik und möglichen Impfkomplikationen
sowie zu rechtlichen und logistischen Aspekten teil. Die Schulungen sind
notwendig, da Pocken seit 1980 als ausgerottet gelten und seitdem keine
Impfungen mehr erfolgten.
Gesundheitsminister Gerry Kley betonte am
Donnerstag noch einmal, dass es sich hierbei lediglich um Vorsorgemaßnahmen für
den Ernstfall handele. "Für diesen Fall müssen wir gerüstet sein, um die
Bevölkerung umfassend schützen zu können. Panikmache und Hysterie sind völlig
fehl am Platze. Es gibt eine latente Gefahr, der wir unaufgeregt begegnen,
indem wir die medizinischen und logistischen Voraussetzungen für eine eventuelle
Massenimpfung schaffen."
Zum Hintergrund
In Sachsen-Anhalt werden derzeit in Abstimmung mit
dem Bund, den anderen Bundesländern sowie den Landkreisen und kreisfreien
Städten Strukturen aufgebaut, um im Falle des Auftretens eines Pockenfalls in
Deutschland die Bevölkerung kurzfristig schützen zu können. Dafür wären nach
bisherigen Planungen rund 100 Impfstellen und rund 1.300 Impfärzte im Land
erforderlich. Die Impfstellen werden von den Landkreisen und kreisfreien
Städten benannt. Ihnen obliegt auch die konkrete Umsetzung einer eventuellen
Massenimpfung.
Nach dem zwischen Bund und Ländern vereinbarten
Phasenmodell werden in den ersten beiden Phasen zunächst ausgewählte Impfärzte,
medizinisches Personal und ausgewählte Berufsgruppen auf freiwilliger Basis
geimpft. Beim Auftreten eines Pockenfalls in Deutschland müsste dann zunächst
per Notverordnung eine Impfpflicht erlassen werden, um eine Massenimpfung
durchführen zu können.
Pocken sind eine hochansteckende Viruserkrankung,
die bei etwa einem Drittel der Infizierten tödlich verläuft. Eine Impfung
schützt auch bis zu vier Tage nach einem Viruskontakt.
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