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Minister Kley: Sachsen-Anhalt hat bei der
Kinderbetreuung weiter die Nase vorn / Appell an Demonstranten
03.02.2003, Magdeburg – 5
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
005/03
Ministerium für Gesundheit und
Soziales - Pressemitteilung Nr.: 005/03
Magdeburg, den 22. Januar 2003
Minister Kley: Sachsen-Anhalt hat bei der
Kinderbetreuung weiter die Nase vorn / Appell an Demonstranten
Magdeburg.
Sozialminister Gerry Kley hat sich am Mittwoch vor dem Hintergrund der Proteste
gegen die Pläne der Landesregierung zur Kinderbetreuung mit einem Appell an die
Demonstranten gewandt: "Informieren Sie sich selbst über die Fakten!
Denken Sie an das Wohl der Kinder. Lassen Sie sich nicht blind vor den Karren
jener spa nnen, die mit Halb- und Unwahrheiten lediglich für Verunsicherung
sorgen wollen! Sachsen-Anhalt hat bei der Kinderbetreuung weiter die Nase
vorn."
Fakt ist:
Jeder der Arbeit hat oder
bekommt, wird auch künftig einen Anspruch auf eine neunstündige
Ganztagsbetreuung seines Kindes in Krippe oder Kindergarten haben.
·
Die im
Gesetz festgelegte Betreuungszeit von mindestens neun Stunden ist keine
Obergrenze, so dass auch eine längere Betreuung der Kinder erfolgen kann.
·
Das
Gesetz führt durch neue Regelungen bei der Raum- und Gruppengröße sowie durch
das Angebot von Tagesmüttern zu mehr Flexibilität vor Ort, so dass eine
schnelle Vermittlung von Betreuungsplätzen möglich ist.
·
Zweitkräfte
wie Sozialassistentinnen können künftig in Krippen für pflegerische Arbeiten auch
eingesetzt werden. Aber: Niemand will und wird auf qualifizierte
Erzieherinnen in den Kindertageseinrichtungen verzichten.
Kley verwies auf die Regelungen
zur Kinderbetreuung in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg, die SPD und PDS
zu verantworten hätten und die weitaus schlechter seien als die in
Sachsen-Anhalt geplanten. So gäbe es in Mecklenburg-Vorpommern generell keinen
Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz. SPD und PDS, die dort am Ruder seien und
hierzulande die Trommel rührten, unterstützten nicht einmal die Berufstätigkeit
von Vater und Mutter. Für Kindergartenkinder bestehe dort zudem nur ein
Anspruch auf eine sechsstündige Betreuung. Auch in Brandenburg liege die
Mindestbetreuungszeit lediglich bei sechs Stunden, im Hort sogar nur bei 4
Stunden täglich. Diese Fakten würden SPD und PDS im Land aus gutem Grund verschweigen.
Kley sagte: "Wer jetzt in
Sachsen-Anhalt auf die Straße geht, gefährdet Betreuungsstandards für alle
Kinder in den KiTas des Landes, denn fest steht, dass wir es uns auf Dauer
nicht leisten können, als einziges und am höchsten verschuldetes Bundesland
eine weit über dem Niveau der neuen Länder liegende Kinderbetreuung zu
finanzieren. Unterm Strich bleibt aber unbestritten: Sachsen-Anhalt leistet
sich weiter mehr als Länder wie Mecklenburg-Vorpommern oder Brandenburg und
behält auch künftig bundesweit die komfortabelste Kinderbetreuung."
Kley bekräftigte erneut, dass er
bei der Gesetzesnovelle einen breiten Kompromiss anstrebe: "Auch bei der
SPD setzt sich offenkundig die Einsicht durch, dass die Kinderbetreuung im Land
in der derzeitigen Form weder finanzierbar noch zukunftsfähig ist. Davon zeugt
ihr Vorschlag, Kindern nicht erwerbstätiger Eltern generell nur einen
Halbtagsanspruch in Krippe und Kindergarten zuzubilligen."
Der Minister betonte, dass der
Regierungsvorschlag zudem das richtige Signal sei: "Staatliche Betreuung -
und sei sie auch noch so gut - kann die Erziehung in der Familie und durch die
Eltern nicht ersetzen. Insofern zielt der Gesetzentwurf auf mehr
Eigenverantwortung und gewährleistet zugleich weiterhin und ohne Abstriche die
Vereinbarkeit von Beruf und Familie." Kley verwies darauf, dass Verbände
wie der Deutsche Familienverband oder die katholische Kirche diese Ansicht
teilten.
Übersicht zur Kinderbetreuung in den
ostdeutschen Ländern
Mecklenburg-Vorpommern
Einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz gibt es nicht . Die Wohnsitzgemeinden sollen
dem Wunsch der Personensorgeberechtigten nach Betreuung und Erziehung ihrer bis
drei Jahre alten Kinder in einer Tageseinrichtung oder Tagespflege durch eine
bedarfsgerechte Bereitstellung von Plätzen entsprechen. Es besteht ein Rechtsanspruch
auf 6-stündige Betreuung im Kindergarten; Ein Ganztagsplatz ist an
Bedingungen geknüpft.
Brandenburg
Kinder vom vollendeten zweiten Lebensjahr bis zur
Versetzung in die fünfte Schuljahrgangsstufe haben einen Rechtsanspruch.
Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr haben einen
Rechtsanspruch, wenn ihre familiäre Situation, insbesondere die
Erwerbstätigkeit, die häusliche Abwesenheit wegen Erwerbssuche, die Aus- und
Fortbildung der Eltern oder ein besonderer Erziehungsbedarf Tagesbetreuung
erforderlich macht. Der Rechtsanspruch ist für Kinder im Alter bis zur
Einschulung mit einer Mindestbetreuungszeit von sechs Stunden und für Kinder im
Grundschulalter mit einer Mindestbetreuungszeit von vier Stunden erfüllt.
Sachsen
Der Rechtsanspruch besteht ab dem vollendeten dritten
Lebensjahr bis zum Schuleintritt. Die örtlichen Träger der öffentlichen
Jugendhilfe haben jedoch die Pflichtaufgabe, für ein bedarfsgerechtes Angebot
an Kinderbetreuungseinrichtungen zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren
und für Schulkinder bis zur Vollendung der vierten Klasse zu sorgen. Bei
Kindern unter drei Jahren kann die Gemeinde auch Tagespflege anbieten.
Thüringen
In Thüringen gibt es einen Rechtsanspruch für Kinder ab
dem Alter von zwei Jahren und sechs Monaten bis zum Schuleintritt.
Sachsen-Anhalt (Gesetzentwurf der Landesregierung, PM des
Sozialministeriums 167/2002 vom 12.November 2002)
Jedes Kind vom vollendeten dritten Lebensjahr an bis
zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang hat einen Rechtsanspruch. Kinder bis
zum vollendeten dritten Lebensjahr haben einen Rechtsanspruch bei
Erwerbstätigkeit der Erziehungsberechtigten, oder aus besonderen pädagogischen,
sozialen oder familiären Gründen. Die Mindestbetreuungszeit in Krippe und
Kindergarten liegt bei 9 Stunden, im Hort bei 6 Stunden.
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